Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die größte europäische Reform der sogenannten nicht-finanziellen Berichterstattung.
Begriffsbestimmung:
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die größte europäische Reform der sogenannten nicht-finanziellen Berichterstattung. Die CSRD wird die bisher geltende Non-financial Reporting Directive (NFRD) perspektivisch ersetzen. Somit wird erstmals durch die Europäische Kommission ein einheitlicher Rahmen für die Berichterstattung von nicht-finanziellen Daten festgelegt. Ziel der CSRD ist es, Transparenz und Konsistenz hinsichtlich Nachhaltigkeitsinformationen entlang der finanziellen Wertschöpfungskette zu schaffen. Durch eine Ausweitung der Berichtspflicht- und Inhalte soll schrittweise eine Gleichstellung der finanziellen und nachhaltigen, nicht-finanziellen Kennzahlen hergestellt werden. Die CSRD wird mehr als 140 Nachhaltigkeitsindikatoren (KPIs) umfassen, welche ein Unternehmen zu erheben und offenzulegen hat. Zudem gibt die CSRD vor, dass Kennzahlen in den Lagebericht des Unternehmens übernommen werden müssen und durch einen Wirtschaftsprüfer mindestens mit einem Bestätigungsvermerk der sogenannten begrenzten Sicherheit attestiert werden müssen.
Auch nicht berichtspflichtige KMUs, die in einer Geschäftsbeziehung mit einem berichtspflichtigen Unternehmen stehen, wie beispielsweise etwa Kunden, Partner und Lieferanten, können durch die CSRD indirekt betroffen sein. Denn berichtspflichtige Unternehmen müssen Auskunft über ihre Lieferanten und Zulieferer entlang der gesamten Lieferkette geben. Somit ist ein Szenario vorstellbar, in dem von der CSRD-betroffene Unternehmen ihrerseits von ihren Geschäftspartnern die Offenlegung von gewissen Nachhaltigkeitsinformationen fordern werden, um die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten. Unternehmen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten Gefahr laufen in der Priorität nach hinten zu rutschen. Dieser Effekt, dass große Unternehmen, die gewissen Transparenzpflichten unterliegen, diese Standards auch innerhalb der Wertschöpfungskette weiterreichen, ist von Seiten der Gesetzgebung durchaus beabsichtigt und wird als Trickle-Down-Effekt (englisch für trickle down „nach unten rieseln“) bezeichnet.
Die Tatsache, dass die EU künftig Kapitalströme vorwiegend in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten lenken will, wird diesen Effekt weiter verstärken. So werden KMUs auch bei den Themen Finanzierung und Versicherungen wesentlich früher mit der Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen konfrontiert sein. Eine zeitnahe Auseinandersetzung mit der CSRD ist somit auch für nicht direkt betroffene Unternehmen empfehlenswert.
Für wen gilt die CSRD und ab wann?
- Ab 01.01.2024 für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten die bereits jetzt der Non-Financial Reporting Directive ("NFDR") unterliegen beginnt die Berichtspflicht im Jahr 2025
- Ab 01.01.2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (mehr als 250 Mitarbeiter und/oder Umsatz von mehr als EUR 40 Mio. und/oder einer Bilanzsumme von mehr als EUR 20 Mio.) beginnt die Berichtspflicht im Jahr 2026
- Ab 01.01.2026 für börsennotierte KMU und bestimmte andere Unternehmen beginnt die Berichtspflicht im Jahr 2027, wobei sich KMUs bis 2028 von der Verpflichtung befreien lassen können