Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die Non-Financial ReportingDirective (NFRD) legt als Richtlinie zur Nichtfinanziellen Berichterstattungwichtige Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von von großenUnternehmen gesetzlich fest.

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Begriffsbestimmung:

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Definition:

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) legt als Richtlinie zur Nichtfinanziellen Berichterstattung wichtige Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen Unternehmen gesetzlich fest und wurde 2017 in der EU umgesetzt. Durch die EU-Richtlinie sind große börsennotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet ihren bestehenden Lagebericht, um Nachhaltigkeitsangaben zu ergänzen. Durch die Berichterstattung sollen Anleger und Verbraucher sowie sonstige Interessengruppen die Möglichkeit erhalten, mehr über die wesentlichen nicht-finanziellen Aspekte wie etwa der Unternehmenstätigkeit und Umweltauswirkungen des Unternehmens zu erfahren. Bei Analysen der EU-Komission zeigte sich jedoch auf, dass eine Vielzahl von Stakeholdern sich eine Ausweitung der Berichtspflichten- und Inhalte auf weitere Unternehmenskategorien wünschen. Zudem schlägt die EU-Komission vor, den Anwendungsbereich der Directive auf börsennotierte KMUs auszuweiten, da nur rund 11 000 Unternehmen aktuell von der NFRD betroffen sind. Daher soll durch die CSRD eine geplante Erneuerung derCSR-Richtlinie erfolgen, welche den Anwendungsbreich erweitern und einen umfangreicheren Reporting Standard für Nachhaltigkeit in Unternehmen festlegen soll.

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