Das Thema Energieeffizienz rückt für Unternehmen zunehmend in den Fokus – nicht nur durch gesellschaftliche Erwartungen, sondern vor allem durch neue gesetzliche Vorgaben. Seit dem 18. November 2023 gilt in Deutschland das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das verbindliche Ziele und konkrete Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs in Unternehmen vorschreibt.
Doch wie lassen sich die Anforderungen des Gesetzes effizient, rechtskonform und zugleich strategisch sinnvoll umsetzen? Ein besonders geeigneter Weg ist die Anwendung des europäischen Umweltmanagementsystems EMAS (Eco-Management and Audit Scheme). Dieser Blogartikel zeigt auf, wie EMAS Unternehmen bei der Erfüllung des EnEfG unterstützt – und warum sich ein systematisches Umweltmanagement auch jenseits der gesetzlichen Mindestanforderungen auszahlt.
Was fordert das Energieeffizienzgesetz?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein zentraler Baustein der deutschen Energie- und Klimapolitik. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen zu klar definierten Maßnahmen, um die nationalen Energieeinsparziele zu erreichen. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch in Deutschland um 26,5 %, der Primärenergieverbrauch um 39,3 % gegenüber dem Basisjahr 2008 reduziert werden. Bis 2045 wird eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um 45 % angestrebt.
Die Pflichten für Unternehmen richten sich nach deren jährlichem Gesamtendenergieverbrauch, gemessen als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Folgende Schwellenwerte und Maßnahmen gelten:
- Ab 0,5 GWh (Nicht-KMU): Durchführung eines Energieaudits alle vier Jahre nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).
- Ab 2,5 GWh: Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen, Pflicht zur Erfassung und Meldung von Abwärme.
- Ab 7,5 GWh: Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, etwa nach ISO 50001 oder EMAS – verpflichtend bis 18. Juli 2025 (bzw. innerhalb von 20 Monaten nach Schwellenüberschreitung).
Diese Anforderungen sollen nicht nur zur Reduktion des Energieverbrauchs beitragen, sondern auch die Versorgungssicherheit erhöhen, die Unabhängigkeit von fossilen Importen stärken und die Wettbewerbsfähigkeit energieeffizienter Unternehmen fördern.
EMAS: Ein Managementsystem mit Wirkung und Nachweis
EMAS ist ein von der EU entwickeltes Umweltmanagementsystem, das weit über die Anforderungen von ISO 14001 hinausgeht. Es kombiniert interne Steuerung, rechtliche Sicherheit und externe Glaubwürdigkeit in einem strukturierten System.
Der Clou: EMAS erfüllt sämtliche Anforderungen des EnEfG, insbesondere für Unternehmen mit einem Verbrauch über 7,5 GWh. Gleichzeitig bietet es einen umfassenden Rahmen zur Verbesserung der Umweltleistung – dokumentiert durch die regelmäßig veröffentlichte EMAS Umwelterklärung und abgesichert durch externe Prüfer*innen im Umweltaudit.
Die Einführung von EMAS folgt einem achtstufigen, praxisbewährten Prozess:
- Planung und Umweltprüfung
- Formulierung einer Umweltpolitik
- Festlegung eines Umweltprogramms mit Zielen und Maßnahmen
- Integration in die Unternehmensprozesse
- Durchführung interner Umweltaudits
- Erstellung einer validierten EMAS Umwelterklärung
- Externe Begutachtung und Validierung
- Registrierung im EMAS-Register
Das Besondere: Die EMAS Umwelterklärung macht Umweltleistungen und Verbesserungen messbar und öffentlich nachvollziehbar – ein starkes Signal an Kund:innen, Behörden und Geschäftspartner:innen.
So erfüllt EMAS die Anforderungen des EnEfG
EMAS ist nicht nur ein Werkzeug zur Umweltoptimierung, sondern auch ein effektives Mittel zur gesetzeskonformen Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes. Die wichtigsten Synergien im Überblick:
✅ Umweltmanagementsystem-Pflicht
Unternehmen mit einem Verbrauch > 7,5 GWh erfüllen mit EMAS direkt die EnEfG-Vorgabe zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems gemäß § 8.
✅ Abwärmeerfassung und -nutzung
Im Rahmen der Umweltprüfung und des Umweltprogramms wird die Nutzung, Vermeidung und Erfassung von Abwärme dokumentiert und bewertet – ganz im Sinne von § 16 EnEfG.
✅ Umsetzungspläne und Maßnahmen
Durch die strukturierte Zielsetzung im Umweltprogramm sowie die regelmäßige Kontrolle in Umweltaudits werden Energieeinsparmaßnahmen geplant, umgesetzt und wirtschaftlich bewertet – gemäß § 9 EnEfG.
✅ Rechtssicherheit und Nachweisführung
Die regelmäßigen internen und externen Audits sowie die transparente EMAS Umwelterklärung dienen als belastbarer Nachweis gegenüber Behörden und stärken die Compliance im Unternehmen.
EMAS lohnt sich – über das Gesetz hinaus
Viele Unternehmen sehen Umweltmanagement noch als lästige Pflicht – dabei kann ein gut aufgesetztes System wie EMAS zum echten Wettbewerbsvorteil werden. Die Vorteile im Überblick:
- Effizienzgewinne und Kostensenkung: Energie-, Wasser- und Rohstoffverbräuche lassen sich durch gezielte Maßnahmen dauerhaft reduzieren.
- Reputation und Vertrauen: Die EMAS Umwelterklärung schafft Transparenz für Stakeholder, Kund:innen und Investor:innen.
- Stärkung von ESG und CSRD-Kompatibilität: Die in EMAS dokumentierten Kennzahlen unterstützen die Nachhaltigkeitsberichterstattung und können direkt in ESG-Ratings oder die CSRD integriert werden.
- Motivation und Beteiligung der Mitarbeitenden: EMAS lebt von der aktiven Einbindung der Beschäftigten und fördert eine Kultur des Umweltbewusstseins.
- Rechtssicherheit: Die systematische Erfassung und Bewertung bindender Verpflichtungen reduziert Haftungsrisiken und erleichtert die externe Kontrolle.
Fazit: EMAS ist der Schlüssel zur EnEfG-Erfüllung
Das Energieeffizienzgesetz bringt neue Pflichten – aber auch neue Chancen. Unternehmen, die frühzeitig auf ein robustes, extern validiertes System wie EMAS setzen, können gesetzliche Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern gleichzeitig strategisch nutzen.
Sie schaffen Strukturen, die dauerhaft zu mehr Energieeffizienz, besserer Umweltperformance und erhöhter Wettbewerbsfähigkeit führen. Die EMAS Umwelterklärung und regelmäßige Umweltaudits machen die Fortschritte sichtbar – intern wie extern.
EMAS ist damit nicht nur ein Instrument der Pflichterfüllung, sondern ein Wegbereiter für nachhaltiges, zukunftsfähiges Wirtschaften.
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