Entwaldungsfreie Produkte: Was Unternehmen jetzt zur EUDR wissen müssen

verfasst von

Dr. Christopher Scheubel

Ab Dezember 2024 tritt die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) in Kraft – für kleine Unternehmen ab Mitte 2025. Die neue Regulierung wird zum Gamechanger für Einkauf, Compliance und Nachhaltigkeit. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen – und wie gelingt der Nachweis für entwaldungsfreie Produkte?

Blog >

Entwaldungsfreie Produkte: Was Unternehmen jetzt zur EUDR wissen müssen

Was ist die EUDR?

Die EUDR (EU Deforestation Regulation) verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass bestimmte Produkte entwaldungsfrei und rechtskonform erzeugt wurden. Ziel ist es, die globale Entwaldung wirksam einzudämmen – vor allem durch die Regulierung des Handels mit risikobehafteten Rohstoffen.

Konkret bedeutet das: Nur entwaldungsfreie Produkte dürfen auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden.

Betroffen sind sieben Rohstoffe: Palmöl, Soja, Holz, Kakao, Kaffee, Rindfleisch und Naturkautschuk, sowie zahlreiche Folgeprodukte wie Schokolade, Papier, Möbel oder Reifen.

Für wen gilt die EUDR?

Die EUDR richtet sich an:

  • Importeure von risikobehafteten Rohstoffen und Produkten aus Drittstaaten,
  • Exporteure aus der EU,
  • sowie Produzenten und Weiterverarbeiter innerhalb der EU, die diese Produkte auf den europäischen Markt bringen.

Damit sind nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen in der Pflicht, die Entwaldungsfreiheit ihrer Produkte nachzuweisen.

Was fordert die EUDR konkret?

Die Verordnung basiert auf drei zentralen Pflichten:

  1. Entwaldungsfreiheit nachweisen: Das Produkt darf nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden – unabhängig davon, ob die Entwaldung legal war oder nicht.
  2. Legalität im Herkunftsland: Alle geltenden Umwelt-, Arbeits- und Menschenrechtsvorschriften müssen eingehalten worden sein.
  3. Sorgfaltspflichtenerklärung (Due Diligence): Diese muss über das EU-Portal TRACES eingereicht werden und alle relevanten Informationen zu Geodaten, Lieferanten und Risikoanalysen enthalten.

Fehlt der Nachweis, darf das Produkt nicht verkauft werden – selbst wenn es bereits im Lager liegt.

Was passiert bei Verstößen?

Neben Geldbußen (mindestens 4 % des Jahresumsatzes) drohen:

  • Beschlagnahmungen,
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen,
  • und Rufschäden durch öffentliche Veröffentlichung der Verstöße.

Der wirtschaftlich schwerwiegendste Effekt: Produkte ohne EUDR-konformen Nachweis dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der Zugang zum EU-Binnenmarkt ist damit direkt an die Entwaldungsfreiheit gekoppelt.

Entwaldungsfreie Produkte als Zukunftsstandard

Die EUDR macht klar: entwaldungsfreie Produkte sind kein freiwilliger Nachhaltigkeitsansatz mehr, sondern eine regulatorische Anforderung. Unternehmen, die ihre Lieferketten nicht im Griff haben, setzen sich massiven Risiken aus – rechtlich wie wirtschaftlich.

Gleichzeitig bietet die Verordnung Chancen: Wer den Wandel proaktiv gestaltet, kann sich als nachhaltiger Anbieter positionieren, Vertrauen bei Kunden stärken und langfristig Wettbewerbsvorteile erzielen.

So hilft cubemos bei der Umsetzung

Unser neues Whitepaper zur EUDR bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung – speziell für KMU:

  • Identifikation relevanter Produkte und Lieferanten
  • Bewertung und Dokumentation der Risiken
  • Erstellung und Einreichung der Sorgfaltspflichtenerklärung
  • Technische Integration mit ERP-Systemen

Mit der cubemos Software lassen sich Sorgfaltspflichten automatisieren, Lieferantendaten effizient erfassen und entwaldungsfreie Produkte systematisch nachverfolgen.

Fazit

Die EUDR ist ein Meilenstein in der nachhaltigen Beschaffung. Wer entwaldungsfreie Produkte anbieten will, muss jetzt handeln – und seine Lieferkette aktiv gestalten.

SIMILAR ON cubemos

Mit Fachexperten sprechen

Jetzt mit professionellem Nachhaltigkeitsmanagement starten.