EUDR

Soja gehört zu den sieben Rohstoffen, die Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) erfasst. Ab dem 30. Dezember 2026 müssen große und mittlere Marktteilnehmer und Händler nachweisen, dass ihre relevanten Sojaerzeugnisse entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden; für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt die Frist ab dem 30. Juni 2027.
Entscheidend ist dabei nicht "Soja" als Rohstoff allgemein, sondern die konkrete Einordnung der gehandelten Erzeugnisse anhand des KN-Codes im Anhang I der Verordnung. Unternehmen müssen abhängig von ihrer Rolle in der Lieferkette Produkt-, Lieferanten- und Geolokalisierungsdaten erfassen, ein Risiko bewerten und eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) über das EU-Informationssystem TRACES einreichen. Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen spielen dabei eine zentrale Rolle, insbesondere wenn Soja aus mehreren Anbauflächen und über mehrstufige Lieferketten bezogen wird.
EUDR Software kann helfen, Produkt-, Lieferanten-, Geo- und Nachweisdaten in einem strukturierten Prozess zusammenzuführen und die Sorgfaltserklärung auditfähig zu dokumentieren. Der folgende Beitrag ordnet die rechtlichen Anforderungen für Soja ein, zeigt den praktischen Umsetzungsprozess und vergleicht fünf EUDR-Softwareanbieter, die für Soja-Lieferketten relevant sein können.
Ja. Soja ist einer der sieben relevanten Rohstoffe, die Artikel 2 Nummer 1 der EUDR abschließend auflistet, neben Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk und Holz. Betroffen sind nicht nur rohe Sojabohnen, sondern auch daraus hergestellte Erzeugnisse, sofern deren KN-Code im Anhang I der Verordnung gelistet ist.
Für die praktische Prüfung ist ausschließlich der KN-Code des konkreten Erzeugnisses maßgeblich, nicht die Bezeichnung "Soja" auf dem Etikett oder in der Produktbeschreibung. Ein Unternehmen kann vollständig von der EUDR betroffen sein, ohne selbst Sojabohnen einzukaufen, etwa wenn es Sojaöl oder Sojaschrot als Zutat oder Vormaterial verarbeitet.
Am 17. September 2026 hat die Europäische Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 im Amtsblatt veröffentlicht, die Anhang I neu fasst. Für Soja ändert sich dadurch inhaltlich wenig: Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl und Sojaschrot bleiben zum 30. Dezember 2026 erfasst. Herausgenommen werden zum 7. Oktober 2026 lediglich Sojabohnen, die ausdrücklich zur Aussaat bestimmt sind, also Saatgut. Für Unternehmen, die Sojabohnen, -öl, -mehl oder -schrot zu Nahrungs-, Futtermittel- oder industriellen Zwecken handeln, verarbeiten oder importieren, bleibt die Betroffenheit unverändert.
Anhang I der EUDR erfasst Sojaerzeugnisse über vier KN-Positionen. Nicht jedes Lebensmittel mit Sojaanteil ist automatisch erfasst: Maßgeblich ist, unter welchem KN-Code das konkrete Enderzeugnis zolltariflich einzureihen ist. Verarbeitete Lebensmittel, die Soja nur als Zutat enthalten und unter einem anderen Kapitel der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden (etwa Fertiggerichte oder Backwaren), fallen in der Regel nicht unter Anhang I – die vier folgenden Positionen betreffen die Rohware und ihre unmittelbaren Verarbeitungsprodukte.
Fällt Sojaöl unter die EUDR? Ja, Sojaöl und seine Fraktionen sind unter KN-Code 1507 erfasst, unabhängig davon, ob es sich um rohes oder raffiniertes Öl handelt.
Fällt Sojamehl unter die EUDR? Ja, Sojabohnenmehl fällt unter KN-Code 1208 10 und ist damit ebenfalls von der Sorgfaltspflicht erfasst.
Fällt Sojaschrot unter die EUDR? Ja. Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Sojaölgewinnung, im Handel meist als Sojaschrot oder Sojaextraktionsschrot bezeichnet, sind unter KN-Code 2304 erfasst und damit vor allem für die Futtermittelbranche relevant.
Die EUDR unterscheidet zwischen Marktteilnehmern (Erstinverkehrbringern) und Händlern, und die Pflichten unterscheiden sich zwischen beiden Rollen erheblich. Als Marktteilnehmer gilt, wer ein relevantes Sojaerzeugnis erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, sei es durch Import aus einem Drittland oder durch inländische Erzeugung. Wer Soja aus Brasilien, den USA oder Argentinien importiert und in der EU erstmals in Verkehr bringt, unterliegt der vollständigen Sorgfaltspflicht: Geolokalisierung, Risikobewertung und Abgabe der Sorgfaltserklärung.
Ein Händler bringt das Erzeugnis auf dem Markt bereits bereit, nachdem ein Marktteilnehmer es zuvor in Verkehr gebracht hat. Große Händler in der nachgelagerten Lieferkette müssen seit der Änderungsverordnung von Ende 2025 keine eigene Sorgfaltserklärung mehr abgeben; sie müssen jedoch die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung von ihrem Vorlieferanten erhalten, dokumentieren und auf Anfrage der Behörden vorlegen. Nur der erste nachgelagerte Marktteilnehmer in der Kette ist verpflichtet, diese Referenznummer aktiv einzuholen und weiterzugeben.
Eine Besonderheit betrifft EU-Landwirte, die selbst Soja anbauen: Sie gelten ebenfalls als Marktteilnehmer im Sinne der EUDR, ihre relevante Lieferkette beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den eigenen Betrieb, da ihnen alle notwendigen Informationen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht bereits vorliegen.
In der Praxis sind vor allem folgende Rollen betroffen: Importeure und Großhändler von Sojabohnen, -öl, -mehl und -schrot, Futtermittelhersteller, Lebensmittelunternehmen, die Sojaöl oder Sojamehl als Rohware verarbeiten, sowie Unternehmen mit internationalen Agrarlieferketten, die Soja als Vormaterial beziehen. Die konkreten Pflichten hängen dabei immer von der individuellen Position in der jeweiligen Lieferkette ab und sollten nicht pauschal für ein ganzes Unternehmen unterstellt werden.
Marktteilnehmer müssen für jedes relevante Sojaerzeugnis und jede Bezugsquelle eine Reihe von Informationen zusammenführen, bevor sie eine Sorgfaltserklärung abgeben können. Dazu zählen im Kern: Beschreibung und Menge der Ware, der zutreffende KN-Code, das Erzeugerland, Name und Kontaktdaten des Lieferanten, die Geolokalisierungsdaten aller Produktionsflächen, auf denen das Soja angebaut wurde, Nachweise zur Rechtmäßigkeit der Erzeugung nach den Gesetzen des Ursprungslands sowie das Ergebnis der Risikobewertung.
Bei mehrstufigen Lieferketten, etwa wenn Soja über einen Erfasser, eine Genossenschaft oder einen Zwischenhändler bezogen wird, müssen diese Daten bis zur einzelnen Produktionsfläche zurückverfolgbar sein. Das ist der Punkt, an dem die Datenerfassung in der Praxis aufwendig wird: Die Geodaten müssen vom tatsächlichen landwirtschaftlichen Betrieb stammen, nicht von Spediteuren oder Logistikpartnern, und sie müssen jeder einzelnen Lieferung eindeutig zugeordnet werden können.
Diese Informationen liegen selten an einem Ort vor. Produkt- und Mengendaten stecken im ERP-System, Lieferantenstammdaten im Einkauf, Geodaten kommen von Lieferanten selbst oder von spezialisierten Kartierungsdiensten, und Nachweise zur Legalität liegen oft nur als Einzeldokumente bei den jeweiligen Fachabteilungen vor. Die Zusammenführung dieser verteilten Datenquellen in eine konsistente, prüffähige Struktur ist der eigentliche Kern der EUDR-Umsetzung für Soja.
Unabhängig davon, wie das Ursprungsland im EU-Risikobenchmark eingestuft ist, muss die Geolokalisierung des Rohstoffursprungs gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d der EUDR immer vorliegen. Das gilt auch für Länder mit niedrigem Risiko.
Ein typisches Praxisszenario: Ein Unternehmen importiert Soja aus Brasilien und bezieht die Ware über mehrere Lieferanten, hinter denen wiederum unterschiedliche Produktionsflächen stehen. Für jede dieser Flächen ist eine Geolokalisierung erforderlich. Nach der Legaldefinition in Artikel 2 Nummer 28 der EUDR reicht für Flächen bis 4 Hektar ein einzelner Koordinatenpunkt; für größere Flächen ist ein Polygon mit ausreichend Stützpunkten erforderlich, um den Umfang der Fläche zu beschreiben. Bei Soja-Anbauflächen, die im industriellen Maßstab regelmäßig deutlich größer als 4 Hektar sind, ist die Polygon-Erfassung damit der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Für die Übermittlung an das EU-Informationssystem werden diese Geodaten im Format GeoJSON erwartet, entweder direkt über den Geo-Viewer im Informationssystem gezeichnet, manuell eingetragen, per GeoJSON-Datei importiert oder über die API übermittelt. Die Kommission hat die technischen GeoJSON-Spezifikationen im Zeitverlauf mehrfach angepasst, unter anderem die maximale Dateigröße; wer eine feste Exportroutine ohne laufenden Abgleich betreibt, riskiert an dieser Stelle formale Fehler bei der Einreichung.
Die eigentliche Herausforderung liegt selten im einzelnen Polygon, sondern in der Menge: Bei vielen Lieferanten und Produktionsflächen muss jede Fläche der richtigen Lieferung zugeordnet, auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft und über Zyklen hinweg konsistent gehalten werden. Eine Fläche, die im Vorjahr bereits validiert wurde, sollte im Folgejahr nicht erneut komplett neu erfasst werden müssen.
Rückverfolgbarkeit bedeutet bei Soja, dass sich jede Lieferung eindeutig bis zur Produktionsfläche zurückverfolgen lässt, auf der das Soja angebaut wurde. Das setzt voraus, dass Lieferant, Produkt, konkrete Lieferung und Produktionsfläche durchgängig miteinander verknüpft sind, nicht nur auf Ebene des Lieferanten insgesamt.
Genau hier entsteht bei Soja ein strukturelles Problem, das andere EUDR-Rohstoffe seltener in dieser Form haben: Soja wird häufig aggregiert gehandelt. Ware aus vielen einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben läuft über Erfasser, Genossenschaften oder Getreidehändler zusammen, bevor sie exportiert wird. Für den europäischen Importeur bedeutet das, dass er unter Umständen Geodaten zu Dutzenden oder Hunderten von Flächen einholen muss, die er selbst nie direkt kontrahiert hat.
Software kann hier unterstützen, indem sie Lieferanten-, Produkt-, Liefer- und Flächendaten in einer gemeinsamen Struktur hält und automatisch prüft, ob für eine Lieferung alle erforderlichen Flächenzuordnungen vollständig vorliegen. Das ersetzt nicht die Datenerhebung beim Lieferanten selbst, reduziert aber den manuellen Abgleichaufwand erheblich.
Der Umsetzungsprozess lässt sich unabhängig von der eingesetzten Software in zwölf aufeinanderfolgenden Schritten beschreiben:
Die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) ist die rechtlich bindende Bestätigung, dass ein Marktteilnehmer seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat, bevor er ein relevantes Sojaerzeugnis auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt. Sie ist damit mehr als eine reine Dokumentation von Bemühungen; ohne eine gültige Erklärung ist der Marktzugang für das betroffene Erzeugnis nicht möglich.
In die Erklärung fließen die Produktbeschreibung samt KN-Code, die Menge, das Erzeugerland, die Geolokalisierungsdaten aller relevanten Produktionsflächen sowie das Ergebnis der Risikobewertung ein. Bei mehr als vernachlässigbarem Risiko müssen zusätzlich die durchgeführten Risikominderungsmaßnahmen dokumentiert werden.
Die Übermittlung erfolgt über das EU-Informationssystem, das als eigenständige Plattform in TRACES eingebunden ist. Nach erfolgreicher Einreichung generiert das System eine Referenznummer, die der Marktteilnehmer an nachgelagerte Abnehmer weitergeben muss. Mit der Änderungsverordnung von Ende 2025 wurde diese Pflicht vereinfacht: Nicht mehr jeder Akteur in der weiteren Lieferkette muss eine eigene Referenznummer sammeln und durchreichen, sondern nur noch der erste nachgelagerte Marktteilnehmer ist verpflichtet, die Nummer vom Vorlieferanten einzuholen und für Behördenanfragen bereitzuhalten.
Software kann den Prozess unterstützen, indem sie die für die DDS benötigten Datenpunkte aus den ohnehin vorhandenen Produkt-, Lieferanten- und Geodaten zusammenstellt, formale Vollständigkeitsprüfungen vor der Einreichung durchführt und die Kommunikation mit dem EU-Informationssystem über eine Schnittstelle abwickelt. Compliance im rechtlichen Sinne übernimmt die Software dabei nicht; sie schafft die Datengrundlage, auf der die Erklärung eines Unternehmens beruht.
Für ein Unternehmen mit wenigen Lieferanten und überschaubarer Flächenzahl lässt sich ein EUDR-Prozess für Soja durchaus in Tabellenform abbilden. Mit wachsender Zahl an Lieferanten, Lieferungen und Produktionsflächen stößt dieser Ansatz jedoch an praktische Grenzen: GeoJSON-Dateien lassen sich nur eingeschränkt in Tabellenzellen abbilden und prüfen, wechselnde Herkunft und aggregierte Lieferungen erfordern eine laufende Aktualisierung vieler Verknüpfungen, und fehlende Lieferantendaten fallen in einer großen Tabelle leicht erst spät auf.
Hinzu kommen Versionierung, die Zuordnung von DDS-Referenznummern zu einzelnen Lieferungen, die Dokumentation von Risikobewertungen und die spätere Auditierbarkeit im Prüfungsfall. Je mehr dieser Elemente gleichzeitig gepflegt werden müssen, desto größer wird der Aufwand, eine Tabelle konsistent und nachvollziehbar zu halten.
Bei steigender Zahl an Lieferanten, Lieferungen und Produktionsflächen kann eine spezialisierte EUDR Software helfen, diese Daten und Prozesse zentral zu verwalten, statt sie über verteilte Tabellen und E-Mail-Verläufe nachzuhalten.
Für Soja-Lieferketten sind insbesondere folgende Funktionen relevant:
Bei Soja sind vor allem die Fähigkeit, viele Produktionsflächen effizient zu verwalten, robuste GeoJSON-Verarbeitung und eine belastbare Zuordnung zwischen Fläche und Lieferung ausschlaggebend, da hier die Datenmenge im Vergleich zu Rohstoffen mit weniger fragmentierten Lieferketten häufig deutlich größer ist.
Welche EUDR Software eignet sich für Soja? Die folgende Übersicht vergleicht fünf Anbieter, die EUDR-Funktionen anbieten und für Soja-Lieferketten relevant sein können: cubemos, osapiens, IntegrityNext, Prewave und Sourcemap. Der Vergleich basiert ausschließlich auf öffentlich zugänglichen Angaben der jeweiligen Anbieter, recherchiert im September 2026, und wurde nicht durch eigene Produkttests verifiziert.
Welche EUDR Software sich für Soja eignet, hängt unter anderem von der Komplexität der Lieferkette, der Anzahl der Lieferanten und Produktionsflächen sowie den bestehenden IT-Systemen ab. Für umfangreiche Soja-Lieferketten mit vielen aggregierten Anbauflächen sind insbesondere Funktionen für Lieferanteneinbindung, Geolokalisierung im großen Maßstab, Rückverfolgbarkeit, Risikobewertung, Sorgfaltserklärungen und die Anbindung an das EU-Informationssystem relevant.
cubemos eignet sich für Unternehmen, die ihre EUDR-Prozesse für Soja direkt an ihr bestehendes ERP-System anbinden möchten: Artikel- und Lieferantenstammdaten fließen automatisch ein, die Zolltarifnummer wird je Artikel automatisch geprüft, und Sorgfaltserklärungen samt TRACES-Übermittlung werden aus denselben Daten erzeugt, die auch für LkSG/CSDDD- und CSRD-Anforderungen genutzt werden. Das ist vor allem für Mittelstandsunternehmen relevant, die EUDR nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit weiteren ESG- und Lieferketten-Pflichten abbilden wollen.
Folgende Fragen helfen bei der Einordnung, welcher Anbieter zur eigenen Soja-Lieferkette passt:
Der Workflow in cubemos folgt der eigenen Systematik des Anbieters: Clarify, Connect, Complete, Repeat. In der Praxis für eine Soja-Lieferkette bedeutet das:
cubemos nennt hier ausschließlich Funktionen, die auf der eigenen Produktseite beschrieben sind. Welche manuellen Schritte sich im Einzelfall reduzieren lassen, hängt von der bestehenden Systemlandschaft und der Komplexität der jeweiligen Soja-Lieferkette ab.

Ein Beispiel zur Einordnung, ausdrücklich als vereinfachtes Szenario und nicht als realer Fall: Ein deutsches Unternehmen importiert Sojaschrot (KN 2304) für die Futtermittelproduktion aus Brasilien. Die Ware stammt aus mehreren Produktionsflächen und wird über zwei Lieferanten bezogen, von denen einer selbst wiederum mehrere Erzeugerbetriebe zusammenfasst.
Im ersten Schritt prüft das Unternehmen, welche seiner Artikel unter Anhang I fallen; der KN-Code 2304 ist eindeutig gelistet. Produkt- und Mengendaten liegen bereits im ERP vor, Herkunftsland und grobe Lieferantenzuordnung ebenfalls. Was fehlt, sind die Geodaten der einzelnen Produktionsflächen: Diese müssen über die Lieferanten eingeholt werden, im Fall des aggregierenden Lieferanten von jedem einzelnen Erzeugerbetrieb, der zur jeweiligen Lieferung beigetragen hat.
Sind die Geodaten vollständig, prüft das Unternehmen, ob alle Flächen plausibel sind und keine fehlenden Zuordnungen bestehen. Anschließend erfolgt die Risikobewertung anhand der Länder-Risikoeinstufung und ergänzender Quellen; Brasilien ist derzeit nicht durchgängig als Land mit niedrigem Risiko eingestuft, sodass eine sorgfältige Prüfung besonders relevant ist. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, dokumentiert das Unternehmen zusätzliche Nachweise oder Risikominderungsmaßnahmen, bevor es die Sorgfaltserklärung vorbereitet.
Die Sorgfaltserklärung wird mit allen gesammelten Daten über das EU-Informationssystem eingereicht; die zurückgemeldete Referenznummer wird dokumentiert und im ERP hinterlegt, damit sie bei der nächsten Lieferung wiederverwendet werden kann, sofern sich Lieferant und Flächen nicht ändern. Für den laufenden Betrieb heißt das: Nach dem ersten vollständigen Zyklus lassen sich Lieferantendaten und validierte Flächen in vielen Fällen wiederverwenden, wodurch der Aufwand für jede folgende Lieferung sinkt.
Ja. Soja ist einer von sieben relevanten Rohstoffen nach Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/1115. Betroffen sind rohe Sojabohnen sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, deren KN-Code im Anhang I der Verordnung gelistet ist, etwa Sojaöl, Sojamehl und Sojaschrot.
Erfasst sind Sojabohnen (KN 1201, ausgenommen Saatgut seit 7. Oktober 2026), Sojabohnenmehl (KN 1208 10), Sojaöl und seine Fraktionen (KN 1507) sowie Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Sojaölgewinnung, umgangssprachlich Sojaschrot (KN 2304).
Ja, Sojaöl fällt unter KN-Code 1507 und ist damit unabhängig vom Raffinationsgrad erfasst.
Ja, Sojabohnenmehl ist unter KN-Code 1208 10 gelistet und damit von der Sorgfaltspflicht erfasst.
Ja. Sojaschrot bzw. Sojaextraktionsschrot fällt unter KN-Code 2304 und ist vor allem für Futtermittelunternehmen relevant.
Betroffen sind vor allem Importeure und Erzeuger, die Sojaerzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr bringen (Marktteilnehmer), sowie Händler, die diese Erzeugnisse anschließend bereitstellen. Die konkreten Pflichten unterscheiden sich je nach Rolle in der Lieferkette.
Benötigt werden Produktbeschreibung und KN-Code, Menge, Erzeugerland, Lieferanteninformationen, Geolokalisierungsdaten aller Produktionsflächen, Nachweise zur Rechtmäßigkeit der Erzeugung sowie das Ergebnis der Risikobewertung.
Für jede Produktionsfläche wird eine Geolokalisierung benötigt: ein Koordinatenpunkt für Flächen bis 4 Hektar, ein Polygon für größere Flächen. Bei industriellen Soja-Anbauflächen ist die Polygon-Erfassung häufig der Regelfall.
Marktteilnehmer benötigen von ihren Lieferanten mindestens die Geolokalisierung der Produktionsflächen, Nachweise zur legalen Erzeugung und, bei mehrstufigen Lieferketten, eine vollständige Zuordnung der Flächen zu den jeweiligen Lieferungen.
GeoJSON ist das Datenformat, in dem Geolokalisierungsdaten für das EU-Informationssystem aufbereitet werden. Es kann direkt im Geo-Viewer erstellt, manuell eingetragen, als Datei importiert oder per API übermittelt werden.
Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass Lieferant, Produkt, Lieferung und Produktionsfläche durchgängig verknüpft sind. Bei Soja ist das anspruchsvoll, weil die Ware häufig über Erfasser oder Genossenschaften aggregiert wird, bevor sie exportiert wird.
Die Sorgfaltserklärung (DDS) bestätigt verbindlich, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde. Sie enthält Produkt-, Mengen-, Herkunfts- und Geodaten sowie das Ergebnis der Risikobewertung und wird über das EU-Informationssystem eingereicht, das eine Referenznummer generiert.
TRACES ist die technische Plattform, in die das EU-Informationssystem für die EUDR eingebunden ist. Über sie werden Sorgfaltserklärungen eingereicht, Referenznummern generiert und Kontrollen der zuständigen Behörden abgewickelt.
Das hängt von der Komplexität der Lieferkette und der bestehenden IT-Landschaft ab. Relevant sind vor allem Funktionen für Lieferanteneinbindung, Geolokalisierung im großen Maßstab, Risikobewertung und die Anbindung an das EU-Informationssystem; Anbieter wie cubemos, osapiens, IntegrityNext, Prewave und Sourcemap bieten hierfür unterschiedlich ausgeprägte Funktionen.
Wichtig sind unter anderem die automatische KN-Code-Prüfung, Lieferantenmanagement, Geodatenerfassung inklusive GeoJSON, eine belastbare Zuordnung von Fläche zu Lieferung, Risikobewertung, DDS-Erstellung und ERP-Integration.
GeoJSON-Verarbeitung gehört bei EUDR-spezialisierten Anbietern zum Standardumfang; laut öffentlichen Angaben unterstützen unter anderem osapiens, Prewave und Sourcemap GeoJSON-Import und -Validierung.
cubemos, osapiens, IntegrityNext, Prewave und Sourcemap geben jeweils an, Sorgfaltserklärungen direkt an das EU-Informationssystem bzw. TRACES zu übermitteln; der konkrete Funktionsumfang unterscheidet sich im Detail.
Neben spezialisierten Anbietern wie osapiens, Prewave und Sourcemap bieten auch ESG-Plattformen wie cubemos und IntegrityNext EUDR-Module an, die für Soja-Lieferketten relevant sein können.
Wesentliche Unterschiede liegen in der Tiefe der ERP-Integration, dem Grad der Automatisierung, ergänzenden Satellitendaten für die Risikobewertung und darin, ob EUDR-Daten mit weiteren Compliance-Themen wie CSRD oder LkSG/CSDDD auf derselben Datenbasis verknüpft werden können.
cubemos verbindet sich mit dem ERP-System, prüft Artikel automatisch anhand der Zolltarifnummer gegen den EUDR-Geltungsbereich, bewertet Lieferantenrisiken, erstellt Sorgfaltserklärungen und übermittelt sie an TRACES, wobei Referenznummern automatisch ins ERP zurückfließen.

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