EUDR

EUDR Software für Kakao: Anforderungen & digitale Umsetzung 2026

Kakao gehört zu den sieben Rohstoffen, die von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erfasst werden. Für große und mittlere Unternehmen gelten die zentralen Pflichten ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Ob ein konkretes Kakaoerzeugnis betroffen ist, hängt vom jeweiligen Zolltarifcode ab – nicht jedes kakaohaltige Produkt fällt automatisch darunter. Dieser Beitrag zeigt, welche Daten- und Geoanforderungen für Kakao-Lieferketten bestehen und wie sich EUDR-Software für Kakao im Vergleich schlägt.
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Ist Kakao von der EUDR betroffen?

Ja: Kakao zählt zu den sieben in Anhang I der EUDR genannten Rohstoffen – neben Rind, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz. Betroffen sind sowohl der Rohstoff selbst als auch daraus hergestellte Erzeugnisse, sofern deren Zolltarifcode in Anhang I aufgeführt ist.

Für große und mittlere Unternehmen gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese Fristen legt die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 fest, die im Dezember 2025 vom Rat und Europäischen Parlament angenommen wurde und die ursprünglichen Anwendungstermine (Ende 2024, dann Ende 2025) zum zweiten Mal verschoben hat. Wer Kakao oder Kakaoerzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, bereitstellt oder aus der EU exportiert, muss ab dem für die eigene Unternehmensgröße geltenden Stichtag nachweisen, dass die Ware entwaldungsfrei ist – also nicht von Flächen stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden –, legal erzeugt wurde und lückenlos bis zur Anbaufläche zurückverfolgt werden kann.

Am 4. Mai 2026 und mit einem weiteren Paket im Juli 2026 hat die Europäische Kommission ein Umsetzungspaket vorgelegt: einen Vereinfachungsbericht, aktualisierte Guidance und FAQ, einen Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zum Produktumfang sowie einen überarbeiteten Durchführungsrechtsakt zum EUDR-Informationssystem. Die Kommission hat bestätigt, dass die Anwendungsfristen selbst nicht erneut verschoben werden. Einige Details zum konkreten Produktumfang durchlaufen zum Redaktionsschluss dieses Beitrags jedoch noch die parlamentarische Prüfung – Unternehmen sollten Lieferanten- und Produktlisten daher laufend mit dem jeweils aktuellen Anhang I abgleichen.

Welche Kakao- und Schokoladenprodukte fallen unter die EUDR?

Produkt / Beispiel EUDR-relevant? Zollposition / Grundlage Hinweis
KakaobohnenJaPos. 1801Rohstoff; Grundlage der Sorgfaltspflicht
Kakaoschalen, -häute u. Ä.JaPos. 1802Nebenerzeugnis der Kakaoverarbeitung
Kakaomasse / KakaopasteJaPos. 1803Erstes Verarbeitungserzeugnis
Kakaobutter, -fett, -ölJaPos. 1804Direktes Verarbeitungserzeugnis
Kakaopulver (mit/ohne Zuckerzusatz)JaPos. 1805Unabhängig vom Zuckerzusatz erfasst
Schokolade u. a. kakaohaltige LebensmittelzubereitungenJaPos. 1806Deckt auch viele Süßwaren ab
Zusammengesetzte Lebensmittel mit geringem Kakaoanteil (z. B. bestimmtes Gebäck)Im Einzelfall zu prüfenabhängig von eigener ZollpositionNicht automatisch erfasst – Einreihung entscheidet

Nicht jedes kakaohaltige Lebensmittel ist automatisch erfasst. Maßgeblich ist stets der Zolltarifcode: Kakaobohnen, Kakaoschalen, Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und Schokolade fallen in die Zollpositionen 1801 bis 1806 und sind grundsätzlich EUDR-relevant. Ob ein zusammengesetztes Produkt wie ein mit Kakaobutter hergestelltes Gebäck erfasst ist, hängt dagegen von dessen eigener zolltariflicher Einreihung ab; nach mehreren Rechtseinschätzungen sind manche kakaohaltigen Mischprodukte außerhalb der Position 1806 nicht automatisch miterfasst, selbst wenn Kakao als Zutat enthalten ist. Unternehmen sollten ihre Artikelstammdaten deshalb Produkt für Produkt gegen den aktuellen Anhang I abgleichen, statt pauschal von einer Betroffenheit auszugehen – diese Einordnung sollte vor Veröffentlichung juristisch geprüft werden.

Fällt Schokolade unter die EUDR?

Ja. Schokolade (Zollposition 1806) gehört zu den ausdrücklich in Anhang I genannten Kakaoerzeugnissen und unterliegt damit den vollen EUDR-Sorgfaltspflichten.

Fällt Kakaobutter unter die EUDR?

Ja. Kakaobutter (Position 1804) ist als direktes Verarbeitungserzeugnis von Kakao erfasst.

Fällt Kakaopulver unter die EUDR?

Ja. Kakaopulver (Position 1805) fällt unter die Verordnung, unabhängig davon, ob es gesüßt ist oder nicht.

Welche Unternehmen müssen die EUDR bei Kakao beachten?

Die EUDR unterscheidet nach der Rolle in der Lieferkette – nicht jedes Unternehmen trägt dieselben Pflichten. Marktteilnehmer (Operators), die Kakao oder Kakaoerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU exportieren, tragen die volle Sorgfaltspflicht: vollständige Due-Diligence-Prüfung inklusive Geodaten, Risikobewertung und Einreichung der Sorgfaltserklärung (DDS). Dazu zählen typischerweise Kakaoimporteure, Verarbeiter und Exporteure. Händler, die bereits in Verkehr gebrachte Produkte weiterverkaufen, haben reduzierte, aber nicht keine Pflichten – sie müssen unter anderem die Referenznummern vorgelagerter Sorgfaltserklärungen nachhalten. Schokoladenhersteller, Süßwarenhersteller und Lebensmittelhersteller können je nach Position in der Kette beide Rollen einnehmen, etwa wenn sie sowohl Rohkakao importieren als auch Fertigprodukte in der EU vertreiben. Kleine und Kleinstunternehmen sind nicht ausgenommen, erhalten aber die spätere Frist zum 30. Juni 2027 und können unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Sorgfaltserklärung nutzen.

Welche Daten benötigen Unternehmen für EUDR-konformen Kakao?

Je nach Rolle und Produkt benötigen Unternehmen im Kern folgende Datenpunkte: Produktinformationen und Mengen, den Zolltarifcode, das Herkunftsland, Informationen zu Lieferanten und – bei komplexen Kakao-Lieferketten – zu vorgelagerten Kooperativen und Zwischenhändlern, Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen, den Produktionszeitraum, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit und Legalität, das Ergebnis der Risikobewertung sowie, sofern vorhanden, Referenznummern bereits vorliegender Sorgfaltserklärungen.

Bei Kakao stammen diese Daten selten aus einer einzigen Quelle: Ein Importeur bezieht Bohnen häufig über mehrere Lieferanten, hinter denen wiederum Kooperativen mit zahlreichen einzelnen Produzenten und Anbauflächen stehen. Die Datenerfassung muss diese mehrstufige Struktur abbilden können, statt nur die unmittelbare Lieferbeziehung zu dokumentieren.

Warum sind Geodaten bei Kakao besonders wichtig?

Ein Kakaoimporteur bezieht Rohware häufig über mehrere Lieferanten beziehungsweise Kooperativen – hinter einer einzelnen Lieferung können dutzende oder hunderte Produzenten und Produktionsflächen stehen. Die EUDR schreibt vor, wie diese Flächen geolokalisiert werden müssen: Für Anbauflächen bis vier Hektar reicht ein einzelner Geopunkt in Dezimalgrad (WGS84); für Flächen ab vier Hektar ist ein Polygon mit ausreichend vielen Eckpunkten erforderlich, das die gesamte Grundstücksgrenze abbildet. Die Koordinaten müssen mit einer technischen Mindestgenauigkeit von sechs Nachkommastellen angegeben werden.

In der Praxis bedeutet das für Kakao-Lieferketten: große Mengen an GeoJSON- beziehungsweise Polygon-Daten, die erfasst, validiert, gegen Satellitendaten auf Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 geprüft und anschließend eindeutig den jeweiligen Lieferungen zugeordnet werden müssen. Bei aggregierten Lieferungen aus vielen Kleinproduzenten ist diese Zuordnung besonders aufwendig, weshalb spezialisierte Geodaten- und Risikobewertungsfunktionen in der Praxis einen erheblichen Unterschied machen.

Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit bei Kakao?

Rückverfolgbarkeit bedeutet bei Kakao, die Kette von Produzent über Kooperative und Zwischenhändler bis zur konkreten Lieferung lückenlos nachvollziehbar zu machen. Dafür müssen Produktionsflächen, Ernte- beziehungsweise Produktionszeiträume, Lieferantendaten und die daraus resultierenden Warenmengen so miteinander verknüpft werden, dass sich jede EU-Sendung auf die zugrunde liegenden Anbauflächen zurückführen lässt. Bei aggregierten Lieferungen – etwa wenn eine Kooperative Bohnen mehrerer hundert Kleinproduzenten sammelt und gemeinsam verschifft – wird diese Zuordnung komplex: Es muss dokumentiert werden, welcher Anteil einer Lieferung auf welche Fläche entfällt, und Lücken in dieser Kette müssen erkennbar sein, statt unbemerkt zu bleiben. Software kann diesen Abgleich automatisieren, indem sie Geodaten, Lieferantendaten und Warenbewegungen in einem gemeinsamen Datenmodell verknüpft, anstatt sie in getrennten Tabellen oder E-Mail-Anhängen zu verwalten.

Wie läuft die EUDR-Umsetzung für Kakao praktisch ab?

  1. EUDR-Relevanz der Produkte bestimmen (Zolltarifcode prüfen)
  2. Warencodes und eigene Rolle (Marktteilnehmer / Händler) klären
  3. Lieferanten und vorgelagerte Lieferketten identifizieren
  4. Produkt-, Herkunfts- und Geodaten erfassen
  5. Lieferanten und ggf. Kooperativen digital einbinden
  6. Produktionsflächen erfassen und Lieferungen zuordnen
  7. Daten und Nachweise auf Vollständigkeit prüfen
  8. Risikobewertung durchführen
  9. Falls erforderlich: Risikominderungsmaßnahmen umsetzen
  10. Sorgfaltserklärung (DDS) vorbereiten bzw. erstellen
  11. Erklärung über das EUDR-Informationssystem übermitteln
  12. Dokumentation zentral und auditfähig verwalten

Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Unternehmensrolle: Ein Marktteilnehmer durchläuft alle zwölf Schritte vollständig, ein reiner Händler prüft primär die Verfügbarkeit und Gültigkeit vorgelagerter Referenznummern.

Sie möchten Ihre EUDR-Prozesse für Kakao digital abbilden?

Mit cubemos können Sie relevante Produkt-, Lieferanten- und Geodaten zentral verwalten und Ihre EUDR-Prozesse strukturiert digital abbilden.

Wie funktioniert die EUDR-Sorgfaltserklärung für Kakao?

Die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) ist die zentrale Nachweisdokumentation der EUDR. Sie muss von jedem Marktteilnehmer für jedes betroffene Kakaoprodukt erstellt und vor dem Inverkehrbringen über das EUDR-Informationssystem eingereicht werden – ein spezialisiertes Modul innerhalb der TRACES-Plattform der EU-Kommission, für dessen Nutzung ein persönliches EU-Login-Konto erforderlich ist. Die DDS enthält unter anderem den Zolltarifcode, Produktbeschreibung und Menge, die Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen, das Ergebnis der Risikobewertung sowie eine Erklärung zur Entwaldungsfreiheit und Legalität. Bei erhöhtem Risiko sind zusätzlich Risikominderungsmaßnahmen zu dokumentieren.

Nach erfolgreicher Einreichung vergibt das System eine Referenznummer, die als Nachweis bei behördlichen Kontrollen dient und von nachgelagerten Händlern übernommen werden kann, ohne dass diese eine eigene vollständige DDS erstellen müssen. Software kann die Datenzusammenstellung, Plausibilitätsprüfung und Einreichung automatisieren – die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben verbleibt jedoch beim Marktteilnehmer selbst. Keine Software kann EUDR-Konformität automatisch garantieren; sie kann den Prozess strukturieren und Nachweise auditfähig dokumentieren.

Warum Excel bei komplexen Kakao-Lieferketten an Grenzen kommt

Für einzelne Lieferungen mit wenigen, bekannten Lieferanten lässt sich die EUDR-Dokumentation zunächst auch in Tabellen abbilden. Bei komplexen Kakao-Lieferketten stößt dieser Ansatz jedoch an Grenzen: Viele Lieferanten und Kooperativen mit jeweils zahlreichen Produzenten und Produktionsflächen, große Mengen an GeoJSON-Dateien, unterschiedliche Lieferungen mit wechselnder Zusammensetzung, fehlende oder veraltete Nachweise, die Versionierung von Risikobewertungen, DDS-Referenzen unterschiedlicher Vorlieferanten, die Anbindung an das EU-Informationssystem sowie an ERP-Daten und schließlich die Auditierbarkeit der gesamten Kette lassen sich manuell kaum noch konsistent halten. Das ist kein grundsätzliches Excel-Problem, sondern eine Frage der Komplexität: Ab einer bestimmten Anzahl an Lieferanten, Flächen und Sorgfaltserklärungen wird eine strukturierte, softwaregestützte Verwaltung zur Voraussetzung für eine belastbare und auditfähige Nachweisführung.

Was sollte eine EUDR Software für Kakao können?

  • EUDR-relevante Produkte anhand von Zolltarifcodes verwalten
  • Lieferanten zentral verwalten
  • Lieferanten digital einbinden (Portal, mehrsprachig)
  • Produkt- und Herkunftsdaten erfassen
  • Geolokalisierungsdaten verwalten
  • GeoJSON-/Polygon-Daten verarbeiten und validieren
  • Produktionsflächen und Lieferungen verknüpfen
  • Fehlende Daten automatisch identifizieren
  • Risiken länder- und lieferantenbezogen bewerten
  • Entwaldungsprüfung per Satellitendaten unterstützen
  • Nachweise zentral und auditfähig dokumentieren
  • DDS / Sorgfaltserklärungen erstellen und verwalten
  • Prozesse mit dem EUDR-Informationssystem / TRACES verbinden
  • ERP-/API-Integrationen ermöglichen
  • Audit- und Compliance-Dokumentation bereitstellen

Gerade bei Kakao-Lieferketten sind Funktionen für die Einbindung vieler Kleinlieferanten, die Verarbeitung großer Mengen an Geodaten und die Zuordnung von Produktionsflächen zu aggregierten Lieferungen besonders relevant, da hier die Anzahl der beteiligten Produzenten typischerweise deutlich höher liegt als etwa bei Holz oder Rind.

EUDR Software für Kakao im Vergleich

Welche EUDR Software eignet sich für Kakao? Im Folgenden vergleichen wir fünf Lösungen, die für Kakao-Lieferketten grundsätzlich relevant sein können: cubemos, osapiens, IntegrityNext, Sourcemap und Satelligence. Die Anbieter lassen sich grob in drei Gruppen einteilen: Compliance-Plattformen, die den gesamten EUDR-Prozess von der Lieferanteneinbindung bis zur TRACES-Einreichung abbilden (cubemos, osapiens, IntegrityNext), Traceability-Spezialisten, die globale Lieferketten bis zum Ursprung kartieren (Sourcemap), sowie Satelliten- und Geodaten-Spezialisten mit Fokus auf Entwaldungsanalyse (Satelligence).

Funktion cubemos osapiens IntegrityNext Sourcemap Satelligence
EUDR-Prozess (Ende-zu-Ende)vorhandenvorhandenvorhandenvorhandenkeine öff. Angabe
Lieferanteneinbindungvorhandenvorhandenvorhandenvorhandenkeine öff. Angabe
Geolokalisierungsdatenvorhandenvorhandenvorhandenvorhandenvorhanden
GeoJSON / Polygonekeine öff. Angabekeine öff. Angabekeine öff. Angabekeine öff. Angabelaut Anbieter verfügbar
Fläche ↔ Lieferungkeine öff. Angabevorhandenkeine öff. Angabekeine öff. Angabekeine öff. Angabe
Rückverfolgbarkeitvorhandenvorhandenvorhandenvorhandenteilweise
Risikobewertungvorhandenvorhandenvorhandenkeine öff. Angabevorhanden
Entwaldungsprüfung (Satellit)vorhandenvorhandenvorhandenvorhandenvorhanden
DDS / Sorgfaltserklärungvorhandenvorhandenvorhandenlaut Anbieter verfügbarkeine öff. Angabe
EUDR-Informationssystem / TRACESvorhandenvorhandenvorhandenvorhandenteilweise
ERP- / API-Integrationvorhandenvorhandenvorhandenvorhandenvorhanden
Weitere Compliance-Themen (CSRD, LkSG …)vorhandenlaut Anbieter verfügbarvorhandenkeine öff. Angabekeine öff. Angabe

Welche EUDR Software eignet sich für Kakao?

Welche EUDR Software sich für Kakao eignet, hängt vor allem von der Komplexität der eigenen Lieferkette ab: der Anzahl der Lieferanten und Kooperativen, der Menge an Produktionsflächen, den vorhandenen IT-Systemen und der Frage, ob bereits Geodaten von Vorlieferanten vorliegen oder erst erhoben werden müssen. Für Kakao-Lieferketten mit vielen Kleinproduzenten sind insbesondere Funktionen für die Lieferanteneinbindung, die Verarbeitung großer Geodatenmengen, die Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche, die Risikobewertung, die Sorgfaltserklärung und die Anbindung an das EUDR-Informationssystem relevant.

cubemos eignet sich insbesondere für mittelständische Kakaoimporteure, Schokoladen- und Süßwarenhersteller, die ihre EUDR-Prozesse direkt an bestehende ERP-Daten anbinden und zugleich weitere Nachhaltigkeitspflichten – etwa CSRD, VSME oder das Lieferkettengesetz – in einem gemeinsamen System abbilden möchten, statt für jede Regulierung eine eigene Insellösung zu betreiben.

Worauf sollten Unternehmen bei der Auswahl einer EUDR Software für Kakao achten?

  • Können wir viele Produzenten und Produktionsflächen verwalten?
  • Können Lieferanten bzw. Kooperativen Daten selbst bereitstellen?
  • Wie werden Geodaten eingesammelt und validiert?
  • Unterstützt die Software GeoJSON und Polygone?
  • Wie werden Produktionsflächen mit Lieferungen verknüpft, auch bei aggregierten Chargen?
  • Wie wird mit fehlenden Daten umgegangen?
  • Wie funktioniert die Risikobewertung konkret?
  • Wie wird Entwaldungsfreiheit geprüft – mit welchen Satellitendaten?
  • Wie werden Nachweise dokumentiert und archiviert?
  • Unterstützt die Software die Erstellung der DDS?
  • Gibt es eine direkte Anbindung an das EUDR-Informationssystem/TRACES?
  • Können bestehende DDS-Referenznummern von Vorlieferanten verarbeitet werden?
  • Können ERP-Daten übernommen werden? Gibt es eine API?
  • Wie funktioniert die Audit-Dokumentation?
  • Lassen sich weitere Compliance-Anforderungen (CSRD, LkSG, VSME) in derselben Plattform abbilden?

EUDR für Kakao mit cubemos umsetzen

cubemos gleicht zunächst alle Einkaufs- und Verkaufsartikel mit den hinterlegten Zolltarifnummern ab, um EUDR-relevante Kakaoprodukte und die zugehörigen Lieferanten zu identifizieren. Anschließend dokumentiert die Software den Status der eingebundenen Lieferanten und prüft automatisch, ob die erforderlichen Nachweise vorliegen. Die Geo-Koordinaten der Anbaugebiete werden bei den Lieferanten abgefragt und mit Satellitendaten abgeglichen, um zu prüfen, ob am Ursprungsort nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung stattgefunden hat. Parallel wird die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften bei jedem Lieferanten abgefragt. Auf dieser Datenbasis erstellt cubemos die Sorgfaltserklärung und reicht sie über eine Schnittstelle im EU-Informationssystem TRACES ein; die vom System vergebene Referenznummer wird automatisch ins ERP zurückgespielt. Bei einer erneuten Lieferung desselben Lieferanten werden bereits erfasste Daten wiederverwendet, sodass sich der Aufwand mit jedem Zyklus reduziert.

Praxisbeispiel: EUDR-Prozess eines Kakaoimporteurs

Ein deutsches Unternehmen importiert Kakaobohnen aus Côte d'Ivoire. Die Ware wird über mehrere Kooperativen bezogen, hinter denen jeweils zahlreiche Produzenten und Produktionsflächen stehen.

  1. Zunächst wird geprüft, welche Artikel im ERP-System EUDR-relevant sind – anhand des hinterlegten Zolltarifcodes für Kakaobohnen.
  2. Aus dem ERP liegen bereits Bestellmengen, Lieferzeiträume und die bestehende Lieferantenbeziehung zur jeweiligen Kooperative vor.
  3. Von den Kooperativen werden zusätzlich Angaben zu den beteiligten Produzenten sowie Nachweise zur Einhaltung nationaler Vorschriften angefordert.
  4. Für jede Anbaufläche werden Geolokalisierungsdaten benötigt – je nach Flächengröße als Einzelpunkt oder Polygon.
  5. Die Kooperativen erfassen diese Daten, häufig über ein digitales Lieferantenportal, das auch bei begrenzter technischer Infrastruktur nutzbar ist.
  6. Anschließend werden die Produktionsflächen den konkreten Lieferungen zugeordnet – bei aggregierten Sammelchargen mehrerer Kleinproduzenten ein zentraler Arbeitsschritt.
  7. Fehlende oder unplausible Angaben werden automatisch markiert und zur Nachbesserung an die Kooperative zurückgespielt.
  8. Die Software gleicht die Geodaten mit Satellitendaten ab und ordnet dem Ursprungsland beziehungsweise der Region eine Risikoeinstufung zu.
  9. Nachweise – Zertifikate, Lieferantenerklärungen, Geodaten-Belege – werden zentral und auditfähig dokumentiert.
  10. Auf dieser Basis wird die Sorgfaltserklärung für die betreffende Lieferung vorbereitet.
  11. Die Erklärung wird über das EU-Informationssystem eingereicht; die zurückgemeldete Referenznummer wird im ERP hinterlegt.
  12. Bei der nächsten Lieferung derselben Kooperative werden Stammdaten und bereits geprüfte Flächen wiederverwendet, sodass nur neue oder veränderte Angaben erfasst werden müssen.
  13. So lässt sich der EUDR-Prozess für eine mehrstufige Kakao-Lieferkette strukturiert und mit sinkendem Aufwand pro Zyklus abbilden.

FAQ: EUDR Software für Kakao

Ist Kakao von der EUDR betroffen?

Ja. Kakao ist einer der sieben in Anhang I der EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) genannten Rohstoffe. Betroffen sind sowohl Rohkakao als auch daraus hergestellte Erzeugnisse wie Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und Schokolade, sofern ihr Zolltarifcode in Anhang I aufgeführt ist. Für große und mittlere Unternehmen gelten die Pflichten ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027.

Welche Kakaoprodukte fallen unter die EUDR?

Grundsätzlich Kakaobohnen, Kakaoschalen, Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und Schokolade (Zollpositionen 1801 bis 1806). Ob ein konkretes zusammengesetztes Produkt erfasst ist, hängt von dessen eigener zolltariflicher Einreihung ab und sollte anhand des jeweils aktuellen Anhang I geprüft werden.

Fällt Schokolade unter die EUDR?

Ja, Schokolade fällt unter Zollposition 1806 und ist ausdrücklich als Kakaoerzeugnis in Anhang I erfasst.

Fällt Kakaobutter unter die EUDR?

Ja, Kakaobutter (Position 1804) ist als direktes Verarbeitungserzeugnis von Kakao erfasst.

Fällt Kakaopulver unter die EUDR?

Ja, Kakaopulver (Position 1805) fällt unter die Verordnung, unabhängig vom Zuckerzusatz.

Welche Unternehmen müssen die EUDR bei Kakao beachten?

Grundsätzlich alle Unternehmen, die Kakao oder Kakaoerzeugnisse in der EU erstmals in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU exportieren – etwa Kakaoimporteure, Schokoladen- und Süßwarenhersteller sowie Exporteure. Marktteilnehmer tragen die volle Sorgfaltspflicht, reine Händler haben reduzierte Pflichten, etwa das Nachhalten vorgelagerter Referenznummern.

Welche Daten benötigen Kakaoimporteure?

Produktinformationen und Mengen, den Zolltarifcode, das Herkunftsland, Lieferanten- und gegebenenfalls Kooperativen-Informationen, Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen, den Produktionszeitraum, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit und Legalität sowie das Ergebnis der Risikobewertung.

Welche Geodaten werden für Kakao benötigt?

Für Anbauflächen bis vier Hektar ein einzelner Geopunkt in Dezimalgrad (WGS84), für Flächen ab vier Hektar ein Polygon mit ausreichend Eckpunkten für die gesamte Grundstücksgrenze. Die Koordinaten müssen mit mindestens sechs Nachkommastellen angegeben werden.

Was müssen Unternehmen von ihren Kakaolieferanten einholen?

Neben den Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen benötigen Unternehmen Nachweise zur Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften am Ursprungsort, Angaben zu Produktionszeiträumen und, bei mehrstufigen Lieferketten, Informationen zu vorgelagerten Produzenten und Kooperativen.

Was bedeutet GeoJSON bei der EUDR?

GeoJSON ist ein offenes Datenformat zur Speicherung von Geodaten wie Punkten und Polygonen. Es wird häufig genutzt, um die nach der EUDR erforderlichen Flächenkoordinaten strukturiert zu erfassen, zu validieren und an das EU-Informationssystem zu übermitteln.

Wie funktioniert die Rückverfolgbarkeit bei Kakao?

Produktionsflächen, Produzenten, Kooperativen, Lieferanten und die daraus resultierenden Lieferungen müssen so miteinander verknüpft werden, dass sich jede EU-Sendung bis zur Anbaufläche zurückverfolgen lässt. Bei aggregierten Lieferungen vieler Kleinproduzenten ist diese Zuordnung besonders aufwendig und wird häufig softwaregestützt abgebildet.

Wie funktioniert die EUDR-Sorgfaltserklärung für Kakao?

Für jedes betroffene Kakaoprodukt muss der Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung (DDS) mit Produkt-, Geo- und Risikodaten erstellen und vor dem Inverkehrbringen über das EUDR-Informationssystem einreichen. Das System vergibt eine Referenznummer, die als Nachweis dient und von nachgelagerten Händlern übernommen werden kann.

Was ist TRACES bei der EUDR?

TRACES ist die übergeordnete IT-Plattform der EU-Kommission. Das EUDR-Informationssystem ist ein spezialisiertes Modul innerhalb von TRACES, über das ausschließlich EUDR-Sorgfaltserklärungen eingereicht und Referenznummern verwaltet werden.

Welche EUDR Software eignet sich für Kakao?

Geeignet sind Lösungen, die Lieferanteneinbindung, Geodatenerfassung in großem Maßstab, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche, die Sorgfaltserklärung und die Anbindung an das EUDR-Informationssystem in einem Prozess abbilden. Welche Lösung passt, hängt von der Komplexität der eigenen Lieferkette und den vorhandenen IT-Systemen ab.

Welche EUDR Software eignet sich für Schokoladenhersteller?

Schokoladenhersteller profitieren besonders von Lösungen mit ERP-Integration, da sich Zolltarifprüfung und Lieferantendaten so direkt mit bestehenden Einkaufs- und Produktionsdaten verknüpfen lassen, statt Daten doppelt zu pflegen.

Welche Funktionen sollte EUDR Software für Kakao bieten?

Unter anderem Betroffenheitsanalyse je Artikel, Lieferantenmanagement, Geolokalisierungs- und Polygonverarbeitung, Zuordnung von Flächen zu Lieferungen, Risikobewertung, Entwaldungsprüfung, Dokumentation von Nachweisen, DDS-Erstellung, TRACES-Anbindung sowie ERP-Integration und Audit-Dokumentation.

Welche EUDR Software unterstützt GeoJSON?

Mehrere Anbieter geben an, Geodaten im GeoJSON- beziehungsweise Polygonformat zu verarbeiten; öffentlich im Detail dokumentiert ist dies nicht bei allen Anbietern gleichermaßen. Unternehmen sollten dies im Auswahlprozess konkret erfragen.

Welche EUDR Software unterstützt TRACES?

cubemos, osapiens und IntegrityNext geben eine direkte Anbindung an das EU-Informationssystem beziehungsweise TRACES an; bei anderen Anbietern erfolgt die Einreichung teilweise über Drittplattformen. Details unterscheiden sich je Anbieter und sollten verifiziert werden.

Welche EUDR Software Anbieter gibt es für Kakao?

Neben cubemos zählen unter anderem osapiens, IntegrityNext, Sourcemap und Satelligence zu den Anbietern, die für Kakao-Lieferketten relevant sein können. Der Markt ist unübersichtlich; ein sorgfältiger Anbietervergleich anhand der eigenen Anforderungen ist empfehlenswert.

Wie unterscheiden sich EUDR Software Anbieter?

Compliance-Plattformen wie cubemos, osapiens und IntegrityNext bilden den gesamten Prozess von der Lieferanteneinbindung bis zur TRACES-Einreichung ab. Traceability-Spezialisten wie Sourcemap fokussieren auf die Kartierung globaler Lieferketten. Satelliten- und Geodaten-Spezialisten wie Satelligence liefern die tiefste Entwaldungsanalyse, decken aber nicht immer den vollständigen Compliance-Prozess ab.

Wie unterstützt cubemos Unternehmen bei der EUDR für Kakao?

cubemos gleicht Artikel- und Lieferantendaten aus dem ERP mit Zolltarifnummern ab, fragt Geodaten bei Lieferanten an und validiert sie per Satellitendaten, prüft die Einhaltung nationaler Vorschriften, erstellt die Sorgfaltserklärung und reicht sie über eine Schnittstelle im EU-Informationssystem TRACES ein.

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