Reporting

Nach der Omnibus-Änderung der CSRD durch die Richtlinie (EU) 2026/470 fallen EU-Unternehmen grundsätzlich nur noch unter die Berichtspflicht, wenn sie mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz aufweisen, beide Kriterien müssen erfüllt sein (Rat der EU). Mutterunternehmen betrachten die Schwellen auf konsolidierter Ebene; Tochtergesellschaften können befreit sein, wenn sie in den Konzernbericht einbezogen werden.
Für neu erfasste Unternehmen beginnt die Anwendung grundsätzlich mit Geschäftsjahren ab dem 1. Januar 2027. Bei kalendergleichem Geschäftsjahr heißt das: 2027 ist das Datenjahr, 2028 das Jahr der Berichterstattung. Bei abweichendem Geschäftsjahr verschiebt sich diese Abfolge entsprechend. Zusätzlich ist die nationale Umsetzung zu beachten, die in Deutschland zum Stand dieses Beitrags noch nicht verkündet war.
Für die Werkzeugfrage ist entscheidend, was zwischen Datenjahr und Bericht passiert. Ein typischer Ablauf umfasst:
Die Datensammlung ist also nur ein Teil. Fachliche Bewertung, Berichtserstellung, Prüfung und Veröffentlichung folgen eigenen Anforderungen. Deshalb ist „Excel oder Software“ zuerst eine Prozessfrage: Welches Setup bildet diesen Ablauf mit vertretbarem Aufwand verlässlich ab?
Excel ist in vielen Controlling- und Reporting-Teams das vertraute Werkzeug und für mehrere Aufgaben gut geeignet:
Bei einem überschaubaren, zentral gesteuerten Prozess kann ein Tabellen-Setup praktikabel sein – vorausgesetzt, es gibt klare Kennzahldefinitionen, geregelte Zugriffe, eine feste Ablagestruktur, Kontrollen und benannte Verantwortliche. Eine feste Grenze nach Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Standorten, ab der Excel unzulässig oder Software zwingend wäre, gibt es nicht. Auch ein kleines Nachhaltigkeitsteam bedeutet nicht automatisch einen kleinen Prozess: In einer Unternehmensgruppe mit vielen Gesellschaften steuert oft ein kleines Team sehr viele Datenlieferanten.
Excel bietet in Verbindung mit Microsoft 365, OneDrive oder SharePoint gemeinsame Bearbeitung, Zugriffsrechte und einen Versionsverlauf. Diese Funktionen fehlen also nicht grundsätzlich. Die Frage ist, wie viel zusätzliche Konfiguration, Dokumentation und Koordination nötig ist, damit sie den gesamten CSRD-Ablauf tragen. Typische Auslöser für steigenden Aufwand:
Sobald Vorlagen kopiert, lokal bearbeitet und per E-Mail zurückgeschickt werden, entstehen parallele Stände. Ein Standort meldet in kWh, ein anderer in MWh; ein dritter bezieht sich auf das Quartal statt auf das Geschäftsjahr. Gegenmaßnahme: eine zentrale Ablage, gesperrte Eingabestrukturen, Datenvalidierung und ein verbindliches Kennzahlenglossar.
Wer hat geliefert, wer fehlt, wer hat freigegeben? In Excel wird das meist über eine separate Statusliste und E-Mails gesteuert. Gegenmaßnahme: ein gepflegter Aufgaben- und Freigabeplan mit festen Fristen und einer verantwortlichen Person für die Nachverfolgung.
Die Konsolidierung über mehrere Einheiten erfordert einheitliche Strukturen und nachvollziehbare Verknüpfungen. Jede Abweichung im Aufbau einer Lieferdatei erzeugt manuelle Nacharbeit. Gegenmaßnahme: identische Vorlagen, Prüfsummen und ein dokumentierter Konsolidierungsschritt.
Für die Prüfung muss nachvollziehbar sein, woher ein Wert stammt, wie er berechnet wurde, ob und warum er geändert wurde und welcher Beleg ihn stützt. Ein Versionsverlauf zeigt frühere Dateistände – er ist aber nicht automatisch ein fachlicher Audit Trail, der Änderungen einzelner Werte mit Begründung und Beleg verknüpft. Gegenmaßnahme: ein Änderungsprotokoll je Kennzahl und eine Belegablage mit eindeutigen Verweisen.
Aus der Wesentlichkeitsanalyse folgt, welche Angaben berichtet werden. Ändert sich die Bewertung eines Themas, müssen die zugehörigen Datenanforderungen angepasst werden. Eine feste Zahl verpflichtender Datenpunkte für alle Unternehmen gibt es nicht. Gegenmaßnahme: eine gepflegte Zuordnungstabelle zwischen wesentlichen Themen, ESRS-Angaben und Datenanforderungen.
Der erste Bericht ist kein Einmalprojekt. Im Folgejahr sollen Vorjahreswerte vergleichbar, Definitionen konsistent und Zuständigkeiten bekannt sein – auch wenn Personen gewechselt haben. Gegenmaßnahme: eine Prozessdokumentation, die das Setup ohne Wissen einzelner Personen wiederholbar macht.
Alle diese Gegenmaßnahmen sind mit Excel umsetzbar. Der Aufwand dafür wächst aber mit jeder zusätzlichen Einheit, Datenquelle und beteiligten Person.
Die folgende Übersicht beschreibt typische Möglichkeiten. Bei Software hängen die tatsächlichen Funktionen von Produkt, Konfiguration und gebuchten Modulen ab; bei Excel können begleitende Werkzeuge und Regeln nötig sein.
Aus dem Vergleich ergeben sich drei mögliche Ergebnisse:
Eine Punktzahl, ab der Software „nötig“ wird, lässt sich daraus nicht seriös ableiten. Entscheidend ist, wie aufwendig die Antworten heute zu belegen sind und ob dieser Aufwand bis zur Berichterstattung tragbar bleibt.
Excel wirkt kostenlos, weil die Lizenzen meist bereits vorhanden sind. Bereits genutzte Microsoft-Lizenzen sind tatsächlich keine Zusatzkosten. Der größere Kostenblock entsteht in beiden Varianten jedoch durch interne Arbeitszeit. Ein fairer Vergleich betrachtet daher den Gesamtaufwand:
Gesamtaufwand = zusätzliche Werkzeugkosten + Einrichtung/Umstellung + laufende interne Arbeitszeit + externe Unterstützung
Wichtig ist, für beide Varianten denselben Betrachtungszeitraum (etwa drei Berichtsjahre) und denselben Leistungsumfang anzusetzen.
Welche Variante günstiger ist, hängt davon ab, wie viel manuelle Koordination ein zentraler Ablauf tatsächlich ersetzt. Das lässt sich am besten mit einer eigenen Aufwandsschätzung für einen Pilotbereich beantworten – nicht mit pauschalen Einsparversprechen.

Ein Umstieg muss keine Komplettumstellung über Nacht sein. Sinnvoll ist ein schrittweises Vorgehen:
Ein frei erfundenes Beispiel zur Veranschaulichung: Drei Standorte (A, B, C) liefern ihre Energieverbräuche für 2027. Standort B meldet zunächst einen Wert auf Basis einer Abschlagsrechnung. Nach Eingang der Jahresendabrechnung korrigiert B den Wert nach unten.
In beiden Varianten muss nachvollziehbar sein:
Mit Excel lässt sich das ordentlich dokumentieren: über ein Änderungsprotokoll im Arbeitsblatt, eine Belegablage mit Verweis und eine dokumentierte Freigabe. Das erfordert Disziplin bei allen Beteiligten und eine Person, die Protokoll, Ablage und konsolidierte Datei synchron hält. Mit einer zentralen Anwendung sind Änderung, Beleg und Freigabe typischerweise direkt am Datenpunkt verknüpft, und die konsolidierte Summe aktualisiert sich. Der Unterschied liegt also nicht darin, ob die Korrektur dokumentierbar ist, sondern in der Organisation und im Aufwand dafür.
Viele Unternehmen beginnen nicht bei null, sondern mit bestehenden Tabellen. In der cubemos CSRD-Software lassen sich diese wie folgt in einen zentralen Ablauf überführen:
Wie aufwendig die Übernahme ist, hängt vom Aufbau Ihrer bestehenden Dateien ab: Nicht jedes Excel-Modell lässt sich ohne Vorbereitung importieren, und Schnittstellen zu individuellen Systemen müssen im Einzelfall geprüft werden. Auch mit Software bleiben fachliche Qualitätssicherung und die externe Prüfung Aufgaben Ihres Unternehmens und Ihrer Prüfer.
Nein. Die CSRD schreibt kein bestimmtes Werkzeug vor. Maßgeblich ist, dass Berichts-, Dokumentations- und Prüfungsanforderungen erfüllt werden. Excel kann dafür eingesetzt werden, wenn der Prozess darum herum entsprechend organisiert ist.
Nein, es gibt keine allgemeine Pflicht zum Kauf eines CSRD-Softwareprodukts. Ob sich eine Software lohnt, ist eine Frage von Prozessumfang, Nachweisaufwand und interner Kapazität.
Eine Vorlage allein reicht nicht. Eine Datei mit Kennzahlen ist noch kein Nachhaltigkeitsbericht: Hinzu kommen Wesentlichkeitsanalyse, beschreibende Angaben, Nachweise, Freigaben und die externe Prüfung.
In vielen Fällen ja, sofern die Software einen Import unterstützt. Häufig müssen Dateien vorher vereinheitlicht werden – etwa bei Struktur, Einheiten und Kennzahldefinitionen. Prüfen Sie das am besten mit einer echten Beispieldatei in der Demo.
Bei kalendergleichem Geschäftsjahr beginnt das Datenjahr am 1. Januar 2027. Sinnvoll ist es, Werkzeugentscheidung und Pilot so zu planen, dass Datenerhebung und Nachweisführung ab Beginn des Datenjahres stehen – Wesentlichkeitsanalyse und Datenerhebung brauchen Vorlauf.
Nein. Software kann Nachvollziehbarkeit, Änderungshistorie und Belegablage erleichtern. Ob ein Bericht der Prüfung standhält, hängt aber von den Inhalten, der Datenqualität, den internen Kontrollen und der fachlichen Bewertung ab.


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