EUDR

GeoJSON ist ein offener, in RFC 7946 der Internet Engineering Task Force standardisierter Dateiaustauschformat für geografische Daten. Es basiert auf JSON und beschreibt geografische Objekte – Punkte, Linien und Flächen – zusammen mit frei definierbaren Eigenschaften ("Properties").
Für die EUDR sind vor allem zwei Geometrietypen relevant:
Ergänzend erlaubt das EUDR-Informationssystem MultiPoint- und MultiPolygon-Geometrien, wenn mehrere Flächen in einer Datei zusammengefasst werden. LineString- und MultiLineString-Geometrien sowie GeometryCollection-Objekte werden dagegen nicht als gültige Geolokalisierung akzeptiert.
Jedes geografische Objekt wird in GeoJSON als "Feature" beschrieben, bestehend aus einer Geometrie ("geometry") und optionalen Eigenschaften ("properties"). Mehrere Features werden in einer "FeatureCollection" zusammengefasst – das ist die Struktur, die für den Import in das EUDR-Informationssystem verwendet wird.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 definiert den Begriff "Geolokalisierung" in Artikel 2 Nummer 28 sehr konkret: Es handelt sich um die geografische Lage eines Grundstücks, angegeben durch Breiten- und Längenkoordinaten mit mindestens sechs Dezimalstellen. Bei Grundstücken mit einer Fläche von mehr als vier Hektar, die für die Erzeugung anderer relevanter Rohstoffe als Rinder genutzt werden, ist die Angabe zusätzlich in Form von Polygonen erforderlich, die den Umriss der Fläche mit ausreichend vielen Koordinatenpunkten beschreiben.
Für die Praxis bedeutet das:
Wichtig für die Genauigkeit: Sechs Dezimalstellen entsprechen einer Präzision von rund 0,1 Metern und sind damit ausreichend, um einzelne Parzellen eindeutig zu identifizieren. Werden mehr Dezimalstellen erfasst, rundet das System automatisch – zwei Koordinaten, die sich erst ab der siebten Nachkommastelle unterscheiden, werden dabei zum identischen Punkt.
Ein einzelner Geolokalisierungspunkt ist zulässig für:
Sobald eine Produktionsfläche für einen der sechs pflanzlichen bzw. forstwirtschaftlichen Rohstoffe größer als 4 Hektar ist, verlangt Artikel 2 Nummer 28 der EUDR ein Polygon mit ausreichend vielen Koordinatenpunkten, um den Umriss abzubilden. Ein einzelner Punkt reicht dann nicht mehr aus – auch nicht als Mittelpunkt der Fläche.
Bei mehreren Produktionsflächen gilt: Jedes Grundstück wird als eigenständiges Feature in der GeoJSON-Datei geführt. Flächen dürfen nicht zusammengefasst oder gemittelt werden, da sonst die Zuordnung zwischen Ware und Ursprungsfläche verloren geht und die Sorgfaltserklärung als unvollständig gilt.
Bevor Sie eine GeoJSON-Datei erstellen, sollten folgende Angaben vorliegen:
GeoJSON verlangt zwingend die Reihenfolge [Longitude, Latitude] – also zuerst der Längengrad, dann der Breitengrad. Das ist die umgekehrte Reihenfolge zu vielen alltäglichen Anwendungen wie Google Maps, die üblicherweise Breitengrad vor Längengrad anzeigen.
Beispiel: Der Punkt Berlin (52,5200° N, 13,4050° E) wird in GeoJSON als [13.4050, 52.5200] geschrieben – nicht als [52.5200, 13.4050]. Wird die Reihenfolge vertauscht, landet der Punkt auf einem völlig anderen Kontinent, ohne dass die Datei selbst ungültig wird.
Ein Kaffeeanbau-Grundstück von 2,6 Hektar in Brasilien, als einzelner Punkt dargestellt:
{
"type": "Feature",
"geometry": {
"type": "Point",
"coordinates": [-46.633309, -23.550520]
},
"properties": {
"ProductionPlace": "Fazenda Boa Vista",
"ProducerCountry": "BR",
"Area": 2.6
}
}
Ein Kakao-Grundstück von 8,2 Hektar, als Polygon dargestellt. Der erste und der letzte Koordinatenpunkt sind identisch, um die Fläche zu schließen:
{
"type": "Feature",
"geometry": {
"type": "Polygon",
"coordinates": [[
[9.081, 6.132],
[9.084, 6.132],
[9.084, 6.129],
[9.081, 6.129],
[9.081, 6.132]
]]
},
"properties": {
"ProductionPlace": "Plot Nkambe 4",
"ProducerCountry": "CM",
"Area": 8.2
}
}
Erläuterung der Struktur:
Die meisten Unternehmen, die EUDR-Geodaten verwalten müssen, sind keine Softwareentwickler. Entsprechend gibt es mehrere Wege, GeoJSON-Dateien ohne eine einzige Zeile Code zu erzeugen:
Für einzelne oder wenige Flächen reicht häufig die Karten-Eingabe direkt im EUDR-Informationssystem: Dort lässt sich eine Fläche einzeichnen, und das System erzeugt automatisch eine gültige GeoJSON-Struktur im Hintergrund. Bei vielen Lieferanten, wiederkehrenden Importen oder Datenbeständen, die bereits in Excel oder einem ERP-System vorliegen, wird eine strukturierte Umwandlung beziehungsweise ein dediziertes Geodaten-Modul deutlich effizienter.
Eine syntaktisch gültige GeoJSON-Datei ist nicht automatisch regulatorisch korrekt. Beide Prüfebenen sind notwendig:
Die technische Prüfung lässt sich mit kostenlosen GeoJSON-Validatoren oder GIS-Tools durchführen. Die fachliche Prüfung erfordert dagegen einen Abgleich mit Lieferanten- und Produktdaten – hier stoßen rein technische Validatoren an ihre Grenzen.
Das EUDR-Informationssystem selbst dokumentiert eine Reihe wiederkehrender Fehlerursachen. Die wichtigsten im Überblick:
Das EUDR-Informationssystem der Europäischen Kommission verarbeitet GeoJSON-Dateien in zwei Varianten, die sich in Umfang und Verwendungszweck unterscheiden:
Beim Hochladen prüft das System die Datei automatisch auf die oben beschriebenen technischen Fehler. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Geodaten mit der jeweiligen Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) verknüpft; nach Einreichung vergibt das System eine Referenznummer und eine Verifizierungsnummer als Nachweis.
Wichtige Rahmenbedingungen für den Upload:
Ein Unternehmen mit fünf Lieferanten und wenigen Flächen kann Geodaten häufig noch manuell in einer GeoJSON-Datei pflegen. Bei Hunderten Lieferanten, Tausenden Produktionsflächen und wiederkehrenden Importen sieht die Ausgangslage anders aus:
Ab dieser Größenordnung wird eine manuelle GeoJSON-Pflege in Einzeldateien fehleranfällig und zeitintensiv. Genau hier setzen EUDR-Softwarelösungen mit einem eigenen Geodaten-Modul an.
Wenn Geodaten nicht mehr für einzelne, sondern für viele Lieferanten und Produktionsflächen laufend erfasst, geprüft und aktualisiert werden müssen, wird eine strukturierte Softwarelösung zum entscheidenden Faktor für eine belastbare EUDR-Compliance.
cubemos bietet dafür ein Geodaten-Modul innerhalb seiner EUDR-Software: Neue Produktionsflächen und Anbaugebiete lassen sich direkt auf einer interaktiven Karte erfassen und mithilfe von Satellitendaten auf Entwaldungsfreiheit seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 prüfen. Die erfassten Geodaten werden mit den zugehörigen Lieferanten- und Produktdaten aus dem angebundenen ERP-System verknüpft, wodurch eine durchgängige Rückverfolgbarkeit vom Grundstück bis zur einzelnen Sorgfaltserklärung entsteht.
Auf dieser Datenbasis erstellt cubemos die Sorgfaltserklärung automatisiert und übermittelt sie über eine Schnittstelle an das EUDR-Informationssystem. Die vom System vergebene Referenznummer wird zurück in das eigene System gespielt und steht dort für Nachweise und Kontrollen zur Verfügung. Da die Geodaten zentral gepflegt werden, lassen sie sich bei wiederkehrenden Lieferungen desselben Lieferanten erneut verwenden, statt bei jeder neuen Sorgfaltserklärung erneut erfasst zu werden.
Wer heute schon absehen kann, dass die Zahl der Lieferanten oder Produktionsflächen in den kommenden Monaten wächst, sollte die GeoJSON-Verwaltung frühzeitig strukturieren – unabhängig davon, ob mit einer eigenen GIS-Lösung oder einer integrierten EUDR-Software. Die zentralen EUDR-Pflichten gelten ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen (Verordnung (EU) 2025/2650).
Ein deutscher Importeur bezieht Kaffee von einem Lieferanten in Brasilien. Der Kaffee stammt von drei Produktionsflächen desselben Lieferanten:
Der Prozess bis zur Sorgfaltserklärung läuft in folgenden Schritten ab:
GeoJSON ist das einzige Dateiformat, das das EUDR-Informationssystem für Geolokalisierungsdaten akzeptiert. Es bildet Produktionsflächen als Punkt oder Polygon im WGS-84-Koordinatensystem ab.
Die EUDR verlangt für jedes relevante Erzeugnis den Nachweis, von welchem Grundstück es stammt. GeoJSON ist das standardisierte, maschinenlesbare Format, in dem diese Geolokalisierung in der Sorgfaltserklärung erfasst wird.
Koordinaten der Produktionsfläche beschaffen, Punkt oder Polygon anhand der Flächengröße bestimmen, die Werte in eine GeoJSON-Feature-Struktur mit [Longitude, Latitude] übertragen, speichern und vor dem Upload technisch validieren.
Ja. Karten-Tools, GIS-Editoren und die integrierte Karte im EUDR-Informationssystem erzeugen GeoJSON-Dateien, ohne dass Code geschrieben werden muss.
Mindestens einen Breitengrad- und einen Längengradwert mit jeweils mindestens sechs Dezimalstellen im Koordinatensystem WGS 84 (EPSG:4326).
GeoJSON verlangt zwingend die Reihenfolge [Longitude, Latitude] – umgekehrt zur Anzeige vieler Kartendienste. Eine vertauschte Reihenfolge führt zu einem falschen Standort, ohne dass die Datei ungültig wird.
Für alle relevanten Rohstoffe außer Rind, sobald die Produktionsfläche größer als 4 Hektar ist.
Bei Rinderbetrieben unabhängig von der Größe sowie bei allen anderen relevanten Rohstoffen mit einer Fläche von 4 Hektar oder weniger.
Sie legt die Grenze fest, ab der ein einzelner Geolokalisierungspunkt nicht mehr ausreicht und stattdessen ein Polygon mit dem vollständigen Flächenumriss angegeben werden muss.
Ja. Der erste und der letzte Koordinatenpunkt eines Polygons müssen identisch sein. Andernfalls gilt die Fläche als offen und wird vom EUDR-Informationssystem abgelehnt.
Kartendienste können zur groben Orientierung dienen, ersetzen aber keine präzise Vermessung der tatsächlichen Produktionsfläche. Für die Sorgfaltspflicht sind reale, vor Ort erfasste Koordinaten erforderlich.
Technisch mit einem JSON- bzw. GeoJSON-Validator (Syntax, Geometrietyp, Koordinatenbereich, Polygon-Schließung) und fachlich durch Abgleich mit den Lieferanten- und Produktdaten.
Vertauschte Longitude/Latitude, nicht geschlossene Polygone, sich kreuzende Linien, ungültige Geometrietypen und Dateien, die das 25-MB-Limit überschreiten.
Ja. Das System unterstützt den Import über die Web-Oberfläche, den Datei-Import auf Erzeuger- oder Rohstoffebene sowie die API für automatisierte Übermittlungen.
Begrenzend wirkt vor allem das Dateigrößenlimit von 25 MB je Sorgfaltserklärung, was etwa 30.000 bis 40.000 Punkten oder Polygonen entspricht.
Ja. Software mit einem Geodaten-Modul erzeugt aus erfassten Kartendaten automatisch valide GeoJSON-Strukturen und verknüpft sie direkt mit der jeweiligen Sorgfaltserklärung.
Ohne vollständige Geolokalisierung aller beitragenden Grundstücke darf das betreffende Erzeugnis laut Artikel 3 der EUDR nicht in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden. Die Beschaffung der Geodaten liegt in der Verantwortung des Marktteilnehmers.

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