EUDR

GeoJSON für EUDR erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

GeoJSON ist das Dateiformat, in dem die EUDR-Sorgfaltserklärung Geolokalisierungsdaten verlangt. Jede Produktionsfläche wird darin entweder als Punkt (Latitude/Longitude) oder als Polygon abgebildet. Ein Polygon ist für alle Rohstoffe außer Rind bei Flächen über 4 Hektar vorgeschrieben, ein einzelner Punkt reicht bei kleineren Flächen sowie bei Rinderbetrieben aus. Die fertige Datei wird im EUDR-Informationssystem (früher unter dem Namen TRACES bekannt) direkt hochgeladen, per Karten-Tool importiert oder über die API übermittelt und dort mit der Sorgfaltserklärung verknüpft.
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Was ist eine GeoJSON-Datei?

GeoJSON ist ein offener, in RFC 7946 der Internet Engineering Task Force standardisierter Dateiaustauschformat für geografische Daten. Es basiert auf JSON und beschreibt geografische Objekte – Punkte, Linien und Flächen – zusammen mit frei definierbaren Eigenschaften ("Properties").

Für die EUDR sind vor allem zwei Geometrietypen relevant:

  • Point: ein einzelner Koordinatenpunkt (Längengrad, Breitengrad) für kleinere Produktionsflächen.
  • Polygon: eine geschlossene Fläche aus mindestens vier Koordinatenpaaren, mit der der Umriss eines Grundstücks abgebildet wird.

Ergänzend erlaubt das EUDR-Informationssystem MultiPoint- und MultiPolygon-Geometrien, wenn mehrere Flächen in einer Datei zusammengefasst werden. LineString- und MultiLineString-Geometrien sowie GeometryCollection-Objekte werden dagegen nicht als gültige Geolokalisierung akzeptiert.

Jedes geografische Objekt wird in GeoJSON als "Feature" beschrieben, bestehend aus einer Geometrie ("geometry") und optionalen Eigenschaften ("properties"). Mehrere Features werden in einer "FeatureCollection" zusammengefasst – das ist die Struktur, die für den Import in das EUDR-Informationssystem verwendet wird.

Welche Geodaten verlangt die EUDR?

Die Verordnung (EU) 2023/1115 definiert den Begriff "Geolokalisierung" in Artikel 2 Nummer 28 sehr konkret: Es handelt sich um die geografische Lage eines Grundstücks, angegeben durch Breiten- und Längenkoordinaten mit mindestens sechs Dezimalstellen. Bei Grundstücken mit einer Fläche von mehr als vier Hektar, die für die Erzeugung anderer relevanter Rohstoffe als Rinder genutzt werden, ist die Angabe zusätzlich in Form von Polygonen erforderlich, die den Umriss der Fläche mit ausreichend vielen Koordinatenpunkten beschreiben.

Für die Praxis bedeutet das:

  • Jede Produktionsfläche ("Grundstück") muss geolokalisiert werden – nicht nur der Lieferant oder die Region.
  • Die Koordinaten müssen im WGS 84-Referenzsystem (EPSG:4326) vorliegen, mit mindestens sechs Dezimalstellen.
  • Wird ein Rohstoff auf mehreren Grundstücken erzeugt, braucht jedes Grundstück eine eigene Geometrie in der Sorgfaltserklärung.
  • Bei Rindern reicht unabhängig von der Flächengröße die Geolokalisierung des Betriebs als Punkt.

Wichtig für die Genauigkeit: Sechs Dezimalstellen entsprechen einer Präzision von rund 0,1 Metern und sind damit ausreichend, um einzelne Parzellen eindeutig zu identifizieren. Werden mehr Dezimalstellen erfasst, rundet das System automatisch – zwei Koordinaten, die sich erst ab der siebten Nachkommastelle unterscheiden, werden dabei zum identischen Punkt.

Punkt oder Polygon?

Wann reicht ein Punkt?

Ein einzelner Geolokalisierungspunkt ist zulässig für:

  • Rinderbetriebe – unabhängig von der Betriebsgröße,
  • Produktionsflächen aller anderen relevanten Rohstoffe (Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz) mit einer Größe von 4 Hektar oder weniger.

Wann ist ein Polygon erforderlich?

Sobald eine Produktionsfläche für einen der sechs pflanzlichen bzw. forstwirtschaftlichen Rohstoffe größer als 4 Hektar ist, verlangt Artikel 2 Nummer 28 der EUDR ein Polygon mit ausreichend vielen Koordinatenpunkten, um den Umriss abzubilden. Ein einzelner Punkt reicht dann nicht mehr aus – auch nicht als Mittelpunkt der Fläche.

Was bedeutet die 4-Hektar-Regel in der Praxis?

Fläche Rohstoff Erforderliche Geometrie
2,6 ha Kaffee Punkt ausreichend
8,2 ha Kakao Polygon erforderlich
12,0 ha Rinderbetrieb Punkt ausreichend (Sonderregel für Rinder)
Mehrere kleine Flächen eines Lieferanten (je < 4 ha) Soja Für jede Fläche ein eigener Punkt bzw. eine eigene Feature

Bei mehreren Produktionsflächen gilt: Jedes Grundstück wird als eigenständiges Feature in der GeoJSON-Datei geführt. Flächen dürfen nicht zusammengefasst oder gemittelt werden, da sonst die Zuordnung zwischen Ware und Ursprungsfläche verloren geht und die Sorgfaltserklärung als unvollständig gilt.

Voraussetzungen: Diese Daten benötigen Sie vor der Erstellung

Bevor Sie eine GeoJSON-Datei erstellen, sollten folgende Angaben vorliegen:

  • GPS-Koordinaten der Produktionsfläche (Punkt oder Eckpunkte des Polygons)
  • Produktionsland (ISO2-Ländercode, z. B. "BR" für Brasilien)
  • Flächengröße in Hektar
  • Zuordnung der Fläche zum jeweiligen relevanten Rohstoff und Produkt
  • Lieferant bzw. Erzeuger der Fläche
  • Eindeutige Bezeichnung des Grundstücks bzw. der Produktionsstätte
  • Bei mehreren Flächen: eine strukturierte Liste statt einzelner loser Angaben

Longitude vs. Latitude: die häufigste Fehlerquelle

GeoJSON verlangt zwingend die Reihenfolge [Longitude, Latitude] – also zuerst der Längengrad, dann der Breitengrad. Das ist die umgekehrte Reihenfolge zu vielen alltäglichen Anwendungen wie Google Maps, die üblicherweise Breitengrad vor Längengrad anzeigen.

Beispiel: Der Punkt Berlin (52,5200° N, 13,4050° E) wird in GeoJSON als [13.4050, 52.5200] geschrieben – nicht als [52.5200, 13.4050]. Wird die Reihenfolge vertauscht, landet der Punkt auf einem völlig anderen Kontinent, ohne dass die Datei selbst ungültig wird.

GeoJSON für EUDR erstellen: Schritt-für-Schritt

  1. Produktionsfläche identifizieren: Legen Sie fest, für welches Grundstück, welchen Lieferanten und welchen Rohstoff Sie Geodaten benötigen.
  1. Koordinaten beschaffen: Fordern Sie die Koordinaten beim Lieferanten oder Erzeuger an, oder erfassen Sie sie selbst per GPS-Gerät, Smartphone-App oder Satellitenbild-Abgleich.
  1. Punkt oder Polygon bestimmen: Prüfen Sie die Flächengröße und den Rohstoff gegen die 4-Hektar-Regel.
  1. Koordinaten in die richtige Reihenfolge bringen: Longitude vor Latitude, mindestens sechs Dezimalstellen, Koordinatensystem WGS 84 (EPSG:4326).
  1. GeoJSON-Struktur erstellen: Bauen Sie ein Feature bzw. eine FeatureCollection nach dem offiziellen Schema auf (siehe Beispiel unten).
  1. Datei speichern: Speichern Sie die Datei mit der Endung .geojson oder .json, unverschlüsselt und ohne Passwortschutz.
  1. Datei validieren: Prüfen Sie Syntax, Geometrietyp, Polygon-Schließung und Koordinatenbereich vor dem Upload.
  1. GeoJSON für die EUDR verwenden: Laden Sie die Datei im EUDR-Informationssystem hoch und verknüpfen Sie sie mit der Sorgfaltserklärung.

Konkretes GeoJSON-Beispiel

Beispiel: einzelner Punkt

Ein Kaffeeanbau-Grundstück von 2,6 Hektar in Brasilien, als einzelner Punkt dargestellt:

{

 "type": "Feature",

 "geometry": {

   "type": "Point",

   "coordinates": [-46.633309, -23.550520]

 },

 "properties": {

   "ProductionPlace": "Fazenda Boa Vista",

   "ProducerCountry": "BR",

   "Area": 2.6

 }

}

Beispiel: geschlossenes Polygon

Ein Kakao-Grundstück von 8,2 Hektar, als Polygon dargestellt. Der erste und der letzte Koordinatenpunkt sind identisch, um die Fläche zu schließen:

{

 "type": "Feature",

 "geometry": {

   "type": "Polygon",

   "coordinates": [[

     [9.081, 6.132],

     [9.084, 6.132],

     [9.084, 6.129],

     [9.081, 6.129],

     [9.081, 6.132]

   ]]

 },

 "properties": {

   "ProductionPlace": "Plot Nkambe 4",

   "ProducerCountry": "CM",

   "Area": 8.2

 }

}

Erläuterung der Struktur:

  • coordinates bei Point: ein einzelnes Koordinatenpaar [Longitude, Latitude].
  • coordinates bei Polygon: ein Array von Koordinaten-Arrays – die äußere Klammer steht für den Ring, die innere für die einzelnen Punkte.
  • Erster und letzter Punkt eines Polygons müssen identisch sein, sonst gilt die Fläche als „offen“ und wird abgelehnt.
  • ProductionPlace, ProducerCountry und Area sind optionale, vom EUDR-Informationssystem aber ausdrücklich unterstützte Eigenschaften. Wird Area bei einem Punkt nicht angegeben, setzt das System automatisch 4 Hektar als Standardwert.
  • Alle übrigen, frei benannten Properties werden vom System zwar akzeptiert, aber beim Verarbeiten ignoriert.

GeoJSON ohne Programmierkenntnisse erstellen

Die meisten Unternehmen, die EUDR-Geodaten verwalten müssen, sind keine Softwareentwickler. Entsprechend gibt es mehrere Wege, GeoJSON-Dateien ohne eine einzige Zeile Code zu erzeugen:

Werkzeug Eignung Kosten
EUDR-Informationssystem (integrierte Karte) Einzelne Flächen direkt einzeichnen und als GeoJSON exportieren Kostenlos
GIS-Editoren (z. B. QGIS, geojson.io) Präzise Polygon-Erstellung, auch für größere Flächen Kostenlos bis kostenpflichtig
Behördliche Geoportale (z. B. Landesforst-Geoportale) Export vorhandener amtlicher Flurstücksdaten als GeoJSON Kostenlos, je nach Bundesland/Behörde
Tabellen-Import-Tools Umwandlung vorhandener Koordinatenlisten (Excel/CSV) in GeoJSON Unterschiedlich
EUDR-/ESG-Software mit Geodaten-Modul Strukturierte Verwaltung vieler Lieferanten und Flächen inkl. Validierung Kostenpflichtig

Für einzelne oder wenige Flächen reicht häufig die Karten-Eingabe direkt im EUDR-Informationssystem: Dort lässt sich eine Fläche einzeichnen, und das System erzeugt automatisch eine gültige GeoJSON-Struktur im Hintergrund. Bei vielen Lieferanten, wiederkehrenden Importen oder Datenbeständen, die bereits in Excel oder einem ERP-System vorliegen, wird eine strukturierte Umwandlung beziehungsweise ein dediziertes Geodaten-Modul deutlich effizienter.

GeoJSON prüfen und validieren

Eine syntaktisch gültige GeoJSON-Datei ist nicht automatisch regulatorisch korrekt. Beide Prüfebenen sind notwendig:

Technische Validierung

  • Gültige JSON-Struktur (keine fehlenden Klammern oder Anführungszeichen)
  • Zulässiger Geometry Type (Point, MultiPoint, Polygon oder MultiPolygon)
  • Korrekt geschlossene Polygone (erster Punkt = letzter Punkt)
  • Koordinaten innerhalb gültiger Wertebereiche (Longitude –180 bis 180, Latitude –90 bis 90)
  • Keine sich kreuzenden oder überlappenden Polygonlinien

Fachliche / EUDR-Validierung

  • Richtige Produktionsfläche der richtigen Sorgfaltserklärung zugeordnet
  • Punkt oder Polygon entsprechend der 4-Hektar-Regel korrekt gewählt
  • Koordinaten plausibel für das angegebene Produktionsland
  • Flächengröße realistisch im Vergleich zur angegebenen Erntemenge

Die technische Prüfung lässt sich mit kostenlosen GeoJSON-Validatoren oder GIS-Tools durchführen. Die fachliche Prüfung erfordert dagegen einen Abgleich mit Lieferanten- und Produktdaten – hier stoßen rein technische Validatoren an ihre Grenzen.

Häufige Fehler beim Erstellen von EUDR-GeoJSON-Dateien

Das EUDR-Informationssystem selbst dokumentiert eine Reihe wiederkehrender Fehlerursachen. Die wichtigsten im Überblick:

Fehler Ursache Lösung
Latitude und Longitude vertauscht GeoJSON erwartet [Longitude, Latitude], viele Quellen liefern die umgekehrte Reihenfolge Reihenfolge vor dem Export explizit prüfen
Polygon nicht geschlossen Erster und letzter Koordinatenpunkt stimmen nicht überein Ersten Punkt am Ende der Koordinatenliste wiederholen
Sich kreuzende Polygonlinien Punkte wurden in falscher Reihenfolge erfasst (z. B. „Achterschleife“) Reihenfolge entlang des Flächenumrings prüfen, GIS-Tool zur Kontrolle nutzen
Polygon mit Loch (Donut-Form) System unterstützt keine Flächen mit Aussparung Fläche in zwei Halbpolygone aufteilen
Ungültiger Geometrietyp LineString oder MultiLineString verwendet Nur Point, MultiPoint, Polygon oder MultiPolygon verwenden
Koordinaten außerhalb des gültigen Bereichs Tippfehler oder falsches Ausgangs-Koordinatensystem Werte auf –90/90 bzw. –180/180 prüfen, Koordinatensystem auf WGS 84 umrechnen
Doppelte Punkte nach Rundung Koordinaten mit mehr als 6 Dezimalstellen werden auf 6 Stellen gerundet und fallen dabei zusammen Auf 6 Dezimalstellen exportieren und Duplikate vorab prüfen
Datei-Syntaxfehler Fehlende Klammer oder Anführungszeichen Datei vor Upload mit einem JSON-Validator prüfen
Falsche Schreibweise der Property-Namen z. B. „productionplace“ statt „ProductionPlace“ Exakte Schreibweise gemäß EUDR-Spezifikation verwenden
Falsches Dateiformat PDF, TXT oder Excel statt .geojson/.json hochgeladen Nur valide GeoJSON-Dateien hochladen
Datei überschreitet 25 MB Zu viele Stützpunkte, meist bei sehr detaillierten Polygonen Stützpunkte reduzieren, kleine Flächen als Punkt statt Polygon abbilden
Passwortgeschützte Datei Datei ist verschlüsselt oder mit Passwortschutz versehen Schutz vor dem Upload entfernen

GeoJSON im EUDR-Informationssystem verwenden

Das EUDR-Informationssystem der Europäischen Kommission verarbeitet GeoJSON-Dateien in zwei Varianten, die sich in Umfang und Verwendungszweck unterscheiden:

  • Typ I: für den Import einzelner Erzeuger über die Web-Oberfläche oder die API. Enthält die Standard-Geometrien sowie optionale Properties.
  • Typ II: für den Import über die Anwendungsoberfläche auf Ebene eines gesamten Rohstoffs. Fasst mehrere Erzeuger zusammen und verlangt zusätzlich die Angabe von ProducerCountry pro Feature.

Beim Hochladen prüft das System die Datei automatisch auf die oben beschriebenen technischen Fehler. Nach erfolgreicher Prüfung werden die Geodaten mit der jeweiligen Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) verknüpft; nach Einreichung vergibt das System eine Referenznummer und eine Verifizierungsnummer als Nachweis.

Wichtige Rahmenbedingungen für den Upload:

  • Größenlimit: 25 MB pro Sorgfaltserklärung, inklusive aller enthaltenen GeoJSON-Dateien. Das entspricht grob 30.000 bis 40.000 Koordinatenpunkten.
  • Werte, die beim Erstellen der Datei eingetragen wurden, lassen sich nach dem Hochladen im System noch anpassen.
  • Bei sehr großen Lieferantennetzwerken kann die Datengröße reduziert werden, indem Stützpunkte auf geraden Kanten verringert werden und kleine Flächen unter 4 Hektar als Punkt statt als Polygon abgebildet werden.
  • Übersteigt die Datenmenge trotzdem die 25-MB-Grenze, lassen sich mehrere Sorgfaltserklärungen einreichen und anschließend zu einer gemeinsamen Erklärung zusammenführen.

GeoJSON bei vielen Lieferanten

Ein Unternehmen mit fünf Lieferanten und wenigen Flächen kann Geodaten häufig noch manuell in einer GeoJSON-Datei pflegen. Bei Hunderten Lieferanten, Tausenden Produktionsflächen und wiederkehrenden Importen sieht die Ausgangslage anders aus:

  • Geodaten müssen laufend bei neuen und bestehenden Lieferanten eingesammelt werden.
  • Jede eingehende Datei muss technisch und fachlich geprüft werden, bevor sie in eine Sorgfaltserklärung einfließt.
  • Versionsstände (aktualisierte Koordinaten, neue Flächen, ausgeschiedene Lieferanten) müssen nachvollziehbar verwaltet werden.
  • Flächen müssen eindeutig einem Produkt und einer Lieferung zugeordnet bleiben, auch wenn sich Bezugsquellen ändern.
  • Fehlerhafte Dateien müssen mit dem Lieferanten geklärt und korrigiert werden können, ohne den gesamten Prozess zu blockieren.
  • Die finalen Geodaten müssen für jede Sorgfaltserklärung bereitstehen – inklusive Nachweis für mindestens fünf Jahre.

Ab dieser Größenordnung wird eine manuelle GeoJSON-Pflege in Einzeldateien fehleranfällig und zeitintensiv. Genau hier setzen EUDR-Softwarelösungen mit einem eigenen Geodaten-Modul an.

EUDR-Geodaten und GeoJSON mit Software verwalten

Wenn Geodaten nicht mehr für einzelne, sondern für viele Lieferanten und Produktionsflächen laufend erfasst, geprüft und aktualisiert werden müssen, wird eine strukturierte Softwarelösung zum entscheidenden Faktor für eine belastbare EUDR-Compliance.

cubemos bietet dafür ein Geodaten-Modul innerhalb seiner EUDR-Software: Neue Produktionsflächen und Anbaugebiete lassen sich direkt auf einer interaktiven Karte erfassen und mithilfe von Satellitendaten auf Entwaldungsfreiheit seit dem Stichtag 31. Dezember 2020 prüfen. Die erfassten Geodaten werden mit den zugehörigen Lieferanten- und Produktdaten aus dem angebundenen ERP-System verknüpft, wodurch eine durchgängige Rückverfolgbarkeit vom Grundstück bis zur einzelnen Sorgfaltserklärung entsteht.

Auf dieser Datenbasis erstellt cubemos die Sorgfaltserklärung automatisiert und übermittelt sie über eine Schnittstelle an das EUDR-Informationssystem. Die vom System vergebene Referenznummer wird zurück in das eigene System gespielt und steht dort für Nachweise und Kontrollen zur Verfügung. Da die Geodaten zentral gepflegt werden, lassen sie sich bei wiederkehrenden Lieferungen desselben Lieferanten erneut verwenden, statt bei jeder neuen Sorgfaltserklärung erneut erfasst zu werden.

Praxis-Tipp

Wer heute schon absehen kann, dass die Zahl der Lieferanten oder Produktionsflächen in den kommenden Monaten wächst, sollte die GeoJSON-Verwaltung frühzeitig strukturieren – unabhängig davon, ob mit einer eigenen GIS-Lösung oder einer integrierten EUDR-Software. Die zentralen EUDR-Pflichten gelten ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen (Verordnung (EU) 2025/2650).

Praxisbeispiel: Vom Grundstück zur Sorgfaltserklärung

Ein deutscher Importeur bezieht Kaffee von einem Lieferanten in Brasilien. Der Kaffee stammt von drei Produktionsflächen desselben Lieferanten:

  • Fläche A: 2,1 ha → Punkt ausreichend
  • Fläche B: 3,4 ha → Punkt ausreichend
  • Fläche C: 6,8 ha → Polygon erforderlich

Der Prozess bis zur Sorgfaltserklärung läuft in folgenden Schritten ab:

  1. Der Lieferant übermittelt die GPS-Koordinaten aller drei Flächen.
  1. Für die Flächen A und B werden einzelne Punkte erfasst, für Fläche C ein geschlossenes Polygon mit den Eckkoordinaten.
  1. Alle drei Geometrien werden als Features in einer gemeinsamen GeoJSON-FeatureCollection zusammengeführt, jeweils mit ProductionPlace, ProducerCountry und Area als Properties.
  1. Die Datei wird technisch validiert (Syntax, Koordinatenbereich, Polygon-Schließung) und fachlich geprüft (Zuordnung zum richtigen Produkt und Lieferanten).
  1. Die geprüfte GeoJSON-Datei wird der Sorgfaltserklärung für die betreffende Kaffeelieferung zugeordnet.
  1. Die Sorgfaltserklärung wird in das EUDR-Informationssystem übermittelt und erhält eine Referenznummer.
  1. Referenznummer und Verifizierungsnummer werden für den Zollprozess und für spätere Kontrollen aufbewahrt.

FAQ zu GeoJSON und EUDR

Was ist GeoJSON bei der EUDR?

GeoJSON ist das einzige Dateiformat, das das EUDR-Informationssystem für Geolokalisierungsdaten akzeptiert. Es bildet Produktionsflächen als Punkt oder Polygon im WGS-84-Koordinatensystem ab.

Warum braucht man GeoJSON für die EUDR?

Die EUDR verlangt für jedes relevante Erzeugnis den Nachweis, von welchem Grundstück es stammt. GeoJSON ist das standardisierte, maschinenlesbare Format, in dem diese Geolokalisierung in der Sorgfaltserklärung erfasst wird.

Wie erstellt man eine EUDR-GeoJSON-Datei?

Koordinaten der Produktionsfläche beschaffen, Punkt oder Polygon anhand der Flächengröße bestimmen, die Werte in eine GeoJSON-Feature-Struktur mit [Longitude, Latitude] übertragen, speichern und vor dem Upload technisch validieren.

Kann ich GeoJSON selbst erstellen, auch ohne Entwicklerkenntnisse?

Ja. Karten-Tools, GIS-Editoren und die integrierte Karte im EUDR-Informationssystem erzeugen GeoJSON-Dateien, ohne dass Code geschrieben werden muss.

Welche Koordinaten braucht die EUDR?

Mindestens einen Breitengrad- und einen Längengradwert mit jeweils mindestens sechs Dezimalstellen im Koordinatensystem WGS 84 (EPSG:4326).

Was ist bei EUDR-Koordinaten mit Longitude und Latitude zu beachten?

GeoJSON verlangt zwingend die Reihenfolge [Longitude, Latitude] – umgekehrt zur Anzeige vieler Kartendienste. Eine vertauschte Reihenfolge führt zu einem falschen Standort, ohne dass die Datei ungültig wird.

Wann braucht man ein Polygon?

Für alle relevanten Rohstoffe außer Rind, sobald die Produktionsfläche größer als 4 Hektar ist.

Wann reicht ein Punkt?

Bei Rinderbetrieben unabhängig von der Größe sowie bei allen anderen relevanten Rohstoffen mit einer Fläche von 4 Hektar oder weniger.

Was bedeutet die 4-Hektar-Regel?

Sie legt die Grenze fest, ab der ein einzelner Geolokalisierungspunkt nicht mehr ausreicht und stattdessen ein Polygon mit dem vollständigen Flächenumriss angegeben werden muss.

Muss ein Polygon geschlossen sein?

Ja. Der erste und der letzte Koordinatenpunkt eines Polygons müssen identisch sein. Andernfalls gilt die Fläche als offen und wird vom EUDR-Informationssystem abgelehnt.

Kann ich Kartendienste für EUDR-Koordinaten verwenden?

Kartendienste können zur groben Orientierung dienen, ersetzen aber keine präzise Vermessung der tatsächlichen Produktionsfläche. Für die Sorgfaltspflicht sind reale, vor Ort erfasste Koordinaten erforderlich.

Wie prüfe ich eine GeoJSON-Datei?

Technisch mit einem JSON- bzw. GeoJSON-Validator (Syntax, Geometrietyp, Koordinatenbereich, Polygon-Schließung) und fachlich durch Abgleich mit den Lieferanten- und Produktdaten.

Welche GeoJSON-Fehler treten am häufigsten auf?

Vertauschte Longitude/Latitude, nicht geschlossene Polygone, sich kreuzende Linien, ungültige Geometrietypen und Dateien, die das 25-MB-Limit überschreiten.

Kann ich GeoJSON in das EUDR-Informationssystem hochladen?

Ja. Das System unterstützt den Import über die Web-Oberfläche, den Datei-Import auf Erzeuger- oder Rohstoffebene sowie die API für automatisierte Übermittlungen.

Wie viele Produktionsflächen können in einer Sorgfaltserklärung angegeben werden?

Begrenzend wirkt vor allem das Dateigrößenlimit von 25 MB je Sorgfaltserklärung, was etwa 30.000 bis 40.000 Punkten oder Polygonen entspricht.

Kann EUDR-Software GeoJSON automatisch erstellen?

Ja. Software mit einem Geodaten-Modul erzeugt aus erfassten Kartendaten automatisch valide GeoJSON-Strukturen und verknüpft sie direkt mit der jeweiligen Sorgfaltserklärung.

Was mache ich, wenn mein Lieferant keine Geodaten liefern kann?

Ohne vollständige Geolokalisierung aller beitragenden Grundstücke darf das betreffende Erzeugnis laut Artikel 3 der EUDR nicht in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden. Die Beschaffung der Geodaten liegt in der Verantwortung des Marktteilnehmers.

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