EUDR

EUDR-Referenznummer: Weitergabe, Prüfnummer & Zoll

Die EUDR-Referenznummer ist eine eindeutige, alphanumerische Kennung (in der Regel 14-stellig, z. B. 25DEFPEC897479), die das EU-Informationssystem (TRACES) automatisch erzeugt, sobald ein Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung (DDS) oder – als Kleinstbetrieb mit Low-Risk-Ursprung – eine vereinfachte Erklärung (SD) erfolgreich einreicht. Wer eine relevante Ware erstmals in der EU in Verkehr bringt oder exportiert, muss diese Nummer aktiv an den ersten nachgelagerten Abnehmer und an den Zoll weitergeben. Sie ist damit die zentrale Nachweis-Kennung entlang der gesamten Lieferkette – ohne gültige Referenznummer wird eine Ware am Zoll nicht freigegeben.
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Was ist eine EUDR-Referenznummer?

Die EUDR-Referenznummer entsteht nicht isoliert – sie ist das digitale Ergebnis eines vorgelagerten Sorgfaltsprozesses. Der Ablauf ist immer derselbe: Ein Unternehmen führt zunächst seine Sorgfaltspflichten (Due Diligence) durch, dokumentiert diese in einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) und übermittelt diese digital über das EU-Informationssystem (TRACES). Erst nach erfolgreicher Übermittlung vergibt das System automatisch die Referenznummer.

Ein Unternehmen kann also keine Referenznummer separat "beantragen" – sie ist immer die Quittung für eine bereits eingereichte Sorgfaltserklärung. Kleinst- oder Kleinbetriebe, die als Primärerzeuger (Micro or Small Primary Operator, MSPO) aus einem risikoarmen Ursprungsland stammen, reichen statt einer vollständigen DDS eine vereinfachte Erklärung (Simplified Declaration, SD) ein und erhalten dafür einen sogenannten Deklarations-Identifikator, der funktional dieselbe Rolle übernimmt wie die Referenznummer.

Formal ist die Referenznummer eine 14-stellige alphanumerische Zeichenfolge (Beispiel: 25DEFPEC897479). Zu jeder Referenznummer wird zusätzlich eine Prüfnummer (Verifizierungsnummer) ausgegeben – dazu mehr im Abschnitt Referenznummer vs. Prüfnummer.

Wie erhält man eine EUDR-Referenznummer?

Der Weg zur Referenznummer läuft für einen Marktteilnehmer (Operator) in der Regel über folgende Schritte:

  1. EUDR-Betroffenheit prüfen: Fällt das Produkt (anhand seines Zolltarifcodes) unter Anhang I der EUDR – etwa Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Soja, Rinder, Palmöl oder daraus hergestellte Erzeugnisse?
  2. Rolle im Sinne der EUDR bestimmen: Operator, MSPO, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler? Davon hängt ab, ob überhaupt eine eigene Erklärung nötig ist.
  3. Erforderliche Daten erfassen: Produkt- und Mengenangaben, Ursprungsland, Geokoordinaten der Erzeugerflächen (GeoJSON, WGS-84), Lieferanten- und Kundendaten sowie Nachweise zur Legalität der Erzeugung.
  4. Risikobewertung und ggf. Risikominderung durchführen: Bei mehr als vernachlässigbarem Risiko sind zusätzliche Nachweise oder unabhängige Prüfungen erforderlich, bevor das Produkt in Verkehr gebracht werden darf.
  5. Sorgfaltserklärung (DDS) bzw. vereinfachte Erklärung (SD) im EU-Informationssystem (TRACES) einreichen – wahlweise über die Weboberfläche oder eine zertifizierte Schnittstelle.
  6. Referenznummer bzw. Deklarations-Identifikator erhalten: Das System vergibt die Nummer automatisch nach erfolgreicher Übermittlung – gemeinsam mit der zugehörigen Prüfnummer.

Eine wichtige Erleichterung: Eine einzelne Sorgfaltserklärung kann mehrere Lieferungen und Chargen über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr abdecken, sofern für alle enthaltenen Produkte vollständig Sorgfaltspflichten erfüllt und Geodaten hinterlegt wurden.

Wo finde ich meine EUDR-Referenznummer?

Die Referenznummer wird direkt im EU-Informationssystem (TRACES) angezeigt, sobald die Sorgfaltserklärung erfolgreich eingereicht wurde. Sie sollte zusätzlich:

  • in den eigenen Export- bzw. Zolldokumenten hinterlegt werden,
  • an Kunden über Rechnung, Lieferschein oder eine gesonderte Erklärung weitergegeben werden – die EUDR schreibt hierfür keine bestimmte Form vor; das regeln Unternehmen in der Praxis vertraglich untereinander,
  • intern strukturiert gespeichert werden – idealerweise verknüpft mit Produkt, Lieferant, Charge und der zugehörigen Prüfnummer, statt als isolierte Notiz in einer E-Mail oder Excel-Zelle.

Das EU-Informationssystem war zwischenzeitlich für eine technische Überarbeitung offline und soll laut mehreren Fachquellen in der zweiten Jahreshälfte 2026 wieder vollständig verfügbar sein. Unternehmen sollten den aktuellen Verfügbarkeitsstatus über die offiziellen EU-Kanäle prüfen, bevor sie Prozesse fest darauf aufbauen.

Was ist der Unterschied zwischen EUDR-Referenznummer und Prüfnummer?

Kurz gesagt: Die Referenznummer identifiziert die eingereichte Sorgfaltserklärung und muss aktiv weitergegeben werden. Die Prüfnummer (Verifizierungsnummer) ist eine zusätzliche Sicherheitsschicht, mit der sich die Echtheit einer Referenznummer im Informationssystem überprüfen lässt – sie muss nach aktuellem Stand nicht routinemäßig weitergegeben werden, sondern kommt vor allem bei begründeten Zweifeln zum Einsatz.

Referenznummer Prüfnummer / Verifizierungsnummer
Was ist das? Eindeutige Kennung der eingereichten Sorgfaltserklärung (DDS) bzw. vereinfachten Erklärung (SD) Zusätzlicher Sicherheitscode zur Prüfung der Echtheit der hinterlegten Daten
Wann entsteht sie? Automatisch bei erfolgreicher Einreichung der DDS/SD im EU-Informationssystem Gleichzeitig mit der Referenznummer, durch dasselbe System
Wer erhält sie? Der Marktteilnehmer bzw. MSPO, der die Erklärung einreicht Ebenfalls der einreichende Marktteilnehmer
Wofür wird sie benötigt? Nachweis gegenüber Kunden, Zoll und Behörden, dass eine Sorgfaltserklärung vorliegt Verifizierung der Referenznummer im Zweifelsfall, teils Zugriff auf hinterlegte Geodaten (nur mit Freigabe des Einreichenden)
Muss sie weitergegeben werden? Ja – aktiv an den ersten nachgelagerten Marktteilnehmer/Händler und an den Zoll Nach aktuellem Stand keine generelle Pflicht; relevant vor allem bei begründeten Bedenken nicht-KMU-Abnehmer
Kann damit eine DDS referenziert werden? Ja – die Referenznummer ist der zentrale Verweis auf die zugrunde liegende Erklärung Ergänzend – dient der Verifizierung, nicht der Referenzierung selbst

Muss die EUDR-Referenznummer weitergegeben werden?

Ja – aber nicht von jedem und nicht in jeder Konstellation. Ob eine Weitergabepflicht besteht, hängt von der Rolle des jeweiligen Unternehmens in der Lieferkette ab (Art. 4 Abs. 7–9 EUDR):

Rolle Referenznummer weitergeben? An wen? Zusätzlich zu beachten
Marktteilnehmer / Operator Ja, aktiv Ersten nachgelagerten Marktteilnehmer/Händler und den Zoll Weitergabeform gesetzlich nicht vorgeschrieben, vertraglich regelbar
MSPO (Kleinst-/Kleinerzeuger, Low-Risk) Ja, aktiv (Deklarations-Identifikator) Ersten Abnehmer und den Zoll Postadresse statt Geokoordinaten möglich
Nachgelagerter Marktteilnehmer/Händler (Nicht-KMU) Passiv sammeln, bei Weiterverkauf i. d. R. weitergeben Eigene Abnehmer, auf Anfrage an Behörden Registrierungspflicht; bei begründeten Bedenken zusätzliche Prüfpflicht
Nachgelagerter Marktteilnehmer/Händler (KMU) Keine gesetzliche Pflicht, aber empfohlen Abnehmer, sofern vorhanden Nachgelagerte Unternehmen sind auf die Daten angewiesen
Import (Drittland in die EU) Ja Zollanmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr Ohne gültige Nummer keine Zollfreigabe
Export (ursprünglicher Operator) Ja Ausfuhranmeldung Verliert bei Wiedereinfuhr ihre Gültigkeit für diesen Zweck
Export durch nachgelagerten Marktteilnehmer Nein, i. d. R. nicht erforderlich Stattdessen gesonderter Nachweiscode üblich

Wichtig für unternehmensinterne Prozesse: Wird eine Ware nur zwischen Standorten oder Abteilungen derselben juristischen Person bewegt, entsteht keine Weitergabepflicht. Sobald die Ware an einen externen Abnehmer geht – auch an ein Schwesterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit –, muss die Referenznummer aktiv erneut weitergegeben werden.

Wie funktioniert die EUDR-Referenznummer entlang der Lieferkette?

Ein vereinfachtes, aber rechtlich stimmiges Beispiel entlang der Kaffee-Lieferkette:

  • Kaffeeplantage (Drittland) → EU-Importeur (Operator) → Rösterei (Downstream) → Großhändler (Downstream) → Einzelhandel (Downstream)
  • Kaffeeplantage im Drittland: Kein EUDR-Akteur im Sinne der Verordnung, da außerhalb der EU – die Sorgfaltspflicht setzt beim EU-Importeur an, sofern die Plantage nicht selbst als Ursprung einer MSPO-Meldung dient.
  • EU-Importeur: Übernimmt die Rolle des Operators. Führt die vollständige Sorgfaltsprüfung durch, reicht die DDS ein, erhält Referenz- und Prüfnummer und gibt die Referenznummer aktiv an die Rösterei sowie an den Zoll weiter.
  • Rösterei: Als nachgelagerter Marktteilnehmer keine eigene DDS-Pflicht für die bereits geprüfte Ware. Sammelt die erhaltene Referenznummer, ordnet sie der Charge zu und gibt sie beim Weiterverkauf an den Großhändler weiter.
  • Großhändler und Einzelhandel: Gleiches Prinzip – Nummer entgegennehmen, dokumentieren, bei Weiterverkauf weiterreichen. Keine eigene Sorgfaltsprüfung, aber Mitwirkungspflicht bei Behördenanfragen.

Wird der Kaffee in der Rösterei so verarbeitet, dass daraus ein neues, EUDR-relevantes Produkt entsteht (z. B. Instant-Kaffee unter einem anderen Zolltarifcode), kann die Rösterei selbst wieder in eine Operator-Rolle rutschen – dies ist im Einzelfall anhand des konkreten Zolltarifcodes zu prüfen.

Kann eine EUDR-Referenznummer mehrfach verwendet werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Eine einzelne Sorgfaltserklärung – und damit ihre Referenznummer – kann mehrere Lieferungen und Chargen desselben Produkts über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr abdecken, sofern für alle enthaltenen Mengen vollständig Sorgfaltspflichten erfüllt und alle relevanten Geodaten bereits deklariert wurden. Das entlastet insbesondere Unternehmen mit regelmäßigen, wiederkehrenden Lieferungen gleicher Herkunft.

Nicht zulässig ist es dagegen, eine Referenznummer auf Waren oder Mengen anzuwenden, die von der ursprünglichen Sorgfaltserklärung nicht erfasst sind – etwa neue Chargen aus einer anderen Erzeugerfläche oder einem anderen Lieferanten. In diesem Fall ist eine neue oder erweiterte Erklärung erforderlich. Nachgelagerte Marktteilnehmer können sich zudem auf eine bereits bestehende Referenznummer eines Vorlieferanten beziehen, indem sie Referenz- und Prüfnummer in ihre eigene DDS übernehmen, statt alle Daten erneut zu erfassen.

Welche EUDR-Referenznummer benötigt der Zoll?

Bei Import und Export relevanter Produkte verlangt die Zollanmeldung grundsätzlich die Angabe der Referenznummer der zugrunde liegenden Sorgfaltserklärung (bzw. des Deklarations-Identifikators bei einer vereinfachten Erklärung). In der Praxis wird dafür ein spezifischer TARIC-Dokumentencode genutzt, der signalisiert, dass eine Sorgfaltserklärung vorliegt; die genaue Kombination aus Dokumentencode und Nummer sollte anhand der jeweils aktuellen Zoll-Vorgaben geprüft werden, da sich technische Details im Zuge der Systemumstellung noch anpassen können.

Praxisbeispiel: Kaffeeimport aus Brasilien

Ein deutsches Unternehmen importiert Rohkaffee aus Brasilien. Vor der Zollanmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr muss eine gültige Sorgfaltserklärung eingereicht und die daraus resultierende Referenznummer in der Zollanmeldung angegeben sein. Fehlt die Nummer oder ist sie ungültig, wird die Ware nicht freigegeben. Exportiert dasselbe Unternehmen später einen Teil der Ware unverändert weiter, muss die Referenznummer auch in der Ausfuhranmeldung angegeben werden; für eine etwaige Wiedereinfuhr verliert sie ihre ursprüngliche Gültigkeit, es sei denn, das Unternehmen kann anhand von Zolldokumenten, Lieferscheinen oder Rechnungen nachweisen, dass die Ware bereits zuvor ordnungsgemäß auf dem EU-Markt geprüft wurde.

Ein Sonderfall betrifft die Ausfuhr durch einen nachgelagerten Marktteilnehmer: Hier ist in der Regel keine eigene DDS-Referenznummer anzugeben, sondern ein gesonderter Nachweiscode zu verwenden. Auch dies sollte im Einzelfall mit der zuständigen Zollstelle abgestimmt werden, da die praktische Umsetzung von den jeweiligen nationalen Zollprozessen abhängt.

Wie kann man eine EUDR-Referenznummer prüfen?

Grundsätzlich kann die Gültigkeit einer Referenznummer über das EU-Informationssystem verifiziert werden – dafür wird zusätzlich die zugehörige Prüfnummer benötigt. Ohne Prüfnummer lässt sich lediglich feststellen, dass eine Nummer im System existiert, nicht jedoch, ob sie tatsächlich zu der behaupteten Lieferung und dem angegebenen Lieferanten gehört.

  • Jeder mit Zugang zum Informationssystem kann grundsätzlich die formale Existenz einer Referenznummer prüfen.
  • Eine vollständige Verifizierung inklusive Einsicht in hinterlegte Geodaten setzt Referenz- UND Prüfnummer voraus – und zusätzlich eine Freigabe durch denjenigen, der die Erklärung eingereicht hat.
  • Nicht-KMU-Abnehmer können die Prüfnummer bei begründeten Zweifeln aktiv beim Lieferanten anfordern, um die Sorgfaltsprüfung des Vorlieferanten nachzuvollziehen.
  • Das Informationssystem erfindet keine zusätzlichen Selbstauskunftsfunktionen jenseits dessen, was die Verordnung vorsieht – Unternehmen sollten sich nicht auf inoffizielle Drittanbieter-Tools verlassen, die eine Prüfung ohne Prüfnummer versprechen.

Mein Lieferant hat keine EUDR-Referenznummer – was jetzt?

Es ist ein verbreiteter Irrtum, dass jeder Lieferant automatisch eine Referenznummer liefern muss. Ob eine Nummer zu erwarten ist, hängt von der Rolle des Lieferanten ab. Mögliche Gründe für eine fehlende Nummer:

  • Das gelieferte Produkt fällt gar nicht unter den Anwendungsbereich der EUDR (z. B. weil es nicht in Anhang I gelistet ist).
  • Der Lieferant ist selbst nur nachgelagerter Marktteilnehmer und hat daher keine eigene DDS-Pflicht – die relevante Nummer stammt von einem vorgelagerten Operator.
  • Die Ware wurde bereits vor dem Anwendungsstart der jeweils geltenden Frist in Verkehr gebracht und fällt (je nach Konstellation) unter eine Übergangsregelung.
  • Der Prozess beim Lieferanten ist schlicht noch nicht abgeschlossen, etwa weil die Sorgfaltserklärung noch nicht final eingereicht wurde.
  • Die Rolle wurde intern falsch eingeschätzt – ein häufiger Fall bei Unternehmen, die gleichzeitig Operator für ein Produkt und Downstream-Akteur für ein anderes sind.

Downstream-Marktteilnehmer und Händler haben keine aktive Pflicht, eine fehlende Nummer beim Lieferanten einzufordern – die Sammelpflicht ist grundsätzlich passiv. Erhält ein Unternehmen keine Nummer, darf es in gutem Glauben davon ausgehen, dass der Lieferant kein Operator im Sinne der EUDR ist – es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für das Gegenteil vor. Pauschale Aussagen wie "jeder Lieferant muss eine Referenznummer liefern" sind daher fachlich nicht korrekt und sollten in internen Richtlinien vermieden werden.

Was passiert bei einer falschen EUDR-Referenznummer?

Problem Risiko Empfohlene Maßnahme
Ungültige oder nicht existierende Nummer in der Zollanmeldung Zurückweisung der Anmeldung, keine Zollfreigabe der Ware Nummer vor Anmeldung im Informationssystem verifizieren; Rücksprache mit dem Lieferanten
Falsche Zuordnung einer korrekten Nummer zu einer anderen Charge Nachweis stimmt nicht mit der tatsächlichen Lieferung überein, Compliance-Risiko bei Kontrollen Eindeutige Verknüpfung Produkt/Charge/Nummer im internen System sicherstellen
Nachträgliche Änderung oder Widerruf der zugrunde liegenden DDS Referenznummer kann ungültig werden, wenn Änderung innerhalb von 72 Stunden nach Ausstellung erfolgt und die Nummer noch nicht in einer Zollanmeldung verwendet wurde Status der Nummer vor kritischen Prozessschritten erneut prüfen
Übernahme einer vom Lieferanten ungeprüft gemeldeten Nummer Eigene Sorgfaltspflicht bei Kontrollen nicht ausreichend nachweisbar Plausibilität prüfen; bei begründeten Zweifeln als Nicht-KMU Prüfnummer aktiv anfordern

Wie sollten Unternehmen EUDR-Referenznummern verwalten?

Eine einzelne Referenznummer ist überschaubar. Schwierig wird es bei hunderten Produkten, zahlreichen Lieferanten, wiederkehrenden Importen, mehreren parallelen Sorgfaltserklärungen und unterschiedlichen Kunden – insbesondere dann, wenn Nachweise bei einer Behördenanfrage oder einem Audit kurzfristig vollständig vorliegen müssen.

Entscheidend ist, dass folgende Informationen nicht isoliert, sondern eindeutig miteinander verknüpft verwaltet werden:

Produkt ↔ Lieferant ↔ Charge/Lieferung ↔ Geodaten ↔ Due-Diligence-Nachweis ↔ Sorgfaltserklärung (DDS) ↔ Referenznummer ↔ Kunde

Nur wenn diese Kette lückenlos nachvollziehbar ist, lässt sich im Kontrollfall innerhalb angemessener Zeit ein vollständiges Bild liefern – genau das verlangen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten von mindestens fünf Jahren.

EUDR-Referenznummern mit Excel verwalten – reicht das?

Bei sehr wenigen Produkten und Lieferanten kann eine sorgfältig gepflegte Tabelle für den Einstieg funktionieren. Mit wachsender Komplexität entstehen jedoch typische Probleme:

  • Zuordnung: Referenznummern lassen sich nicht zuverlässig automatisch mit Produkten, Chargen und Kunden verknüpfen.
  • Versionierung: Bei Änderungen oder Widerruf einer DDS ist unklar, welche Tabellenzeile noch aktuell ist.
  • Fehleranfälligkeit: Manuelle Übertragung zwischen ERP, E-Mail-Postfach und Tabelle erhöht das Risiko von Zahlendrehern.
  • Fehlender Audit Trail: Wer hat wann welche Nummer eingetragen oder geändert? Excel dokumentiert das nicht revisionssicher.
  • Mehrere Nutzer und Schnittstellen: Parallele Bearbeitung durch Einkauf, Compliance und Logistik führt schnell zu widersprüchlichen Ständen.

Das ist keine grundsätzliche Absage an Tabellenlösungen, sondern eine Frage der Skalierung: Ab einer bestimmten Anzahl an Produkten, Lieferanten und wiederkehrenden Sendungen wird eine strukturierte, verknüpfte Datenhaltung zur Notwendigkeit.

EUDR-Referenznummern mit cubemos zentral verwalten

Unternehmen sollten EUDR-Referenznummern nicht isoliert betrachten. Entscheidend ist ihre eindeutige Verknüpfung mit Produkten, Lieferanten und dem zugrunde liegenden Due-Diligence-Prozess.

Die cubemos EUDR-Software unterstützt diesen Prozess entlang der gesamten Kette: Artikel- und Lieferantendaten werden direkt aus dem ERP-System übernommen, Zolltarifnummern automatisch erzeugt und jeder Artikel gegen den EUDR-Geltungsbereich geprüft. Sorgfaltserklärungen werden auf Basis der erfassten Daten automatisiert erstellt und über eine Schnittstelle an das EU-Informationssystem übermittelt; die zurückgemeldete Referenznummer wird automatisch im System hinterlegt und ist damit für Einkauf, Verkauf und Exportprozesse durchgängig auffindbar – statt in einer separaten Tabelle verwaltet werden zu müssen.

Damit lassen sich Referenznummern, die zugrunde liegenden Lieferanten- und Produktdaten sowie der jeweilige Prüfstatus an einem Ort nachvollziehen – auditfähig und ohne manuelle Doppelerfassung.

Nächster Schritt

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7 häufige Fehler bei EUDR-Referenznummern

1. Referenznummer und Prüfnummer verwechseln

Folge: Falsche Erwartungen an Kunden oder Lieferanten, unnötige Nachfragen  Lösung: Beide Begriffe intern klar definieren und die Tabelle in diesem Artikel als Referenz nutzen

2. Referenznummer der falschen Charge zuordnen

Folge: Nachweis passt bei Kontrolle nicht zur tatsächlichen Lieferung  Lösung: Eindeutige, systemgestützte Verknüpfung statt manueller Zuordnung

3. Nummern ohne Kontext in Excel oder E-Mails ablegen

Folge: Nummern sind bei Bedarf nicht auffindbar oder nicht mehr nachvollziehbar  Lösung: Strukturierte, verknüpfte Datenhaltung, z. B. über eine EUDR-Software

4. Referenznummer des Lieferanten ungeprüft übernehmen

Folge: Eigene Sorgfaltspflicht bei Kontrolle nicht belastbar nachweisbar  Lösung: Plausibilität prüfen, bei Zweifeln Prüfnummer anfordern

5. Nummer nicht rechtzeitig für die Zollanmeldung verfügbar

Folge: Ware wird nicht freigegeben, Lieferverzug  Lösung: Prozess so aufsetzen, dass Nummer vor Versand vorliegt

6. Änderungen an zugrunde liegenden Daten nicht berücksichtigt

Folge: Referenznummer kann durch Widerruf/Änderung der DDS ungültig werden  Lösung: Status vor kritischen Prozessschritten erneut prüfen

7. Verantwortlichkeiten zwischen Einkauf, Compliance und Logistik ungeklärt

Folge: Nummern gehen zwischen Abteilungen verloren oder werden doppelt bearbeitet  Lösung: Klare Prozessverantwortung und zentrales System statt Silodenken

Checkliste für EUDR-Referenznummern

  • Rolle des eigenen Unternehmens in der Lieferkette geklärt (Operator, MSPO, nachgelagerter Marktteilnehmer, Händler)
  • EUDR-Betroffenheit der Produkte anhand des Zolltarifcodes geprüft
  • Erforderliche Sorgfaltspflichten durchgeführt und dokumentiert
  • Sorgfaltserklärung (DDS) bzw. vereinfachteErklärung (SD) vorhanden
  • Referenznummer bzw. Deklarations-Identifikator vorliegend
  • Prüfnummer griffbereit für den Fall begründeter Rückfragen
  • Nummer eindeutig einem Produkt bzw. einer Lieferung zugeordnet
  • Lieferketteninformationen (Lieferant, Kunde, Charge) dokumentiert
  • Weitergabeprozess an Kunden und Zoll definiert
  • Zollanforderungen für Import/Export berücksichtigt
  • Daten für mindestens 5 Jahre archiviert
  • Verantwortlichkeit zwischen Einkauf, Compliance und Logistik intern geklärt

Häufige Fragen zur EUDR-Referenznummer (FAQ)

Was ist eine EUDR-Referenznummer?

Eine automatisch vom EU-Informationssystem vergebene, in der Regel 14-stellige alphanumerische Kennung, die nach erfolgreicher Einreichung einer Sorgfaltserklärung (DDS) entsteht und als Nachweis entlang der Lieferkette dient.

Wie bekomme ich eine EUDR-Referenznummer?

Indem Sie als Marktteilnehmer Ihre Sorgfaltspflichten erfüllen und eine Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem (TRACES) einreichen. Die Nummer wird danach automatisch generiert.

Wo finde ich die EUDR-Referenznummer?

Im EU-Informationssystem direkt nach Einreichung der Erklärung. Intern sollte sie zusätzlich strukturiert mit Produkt, Charge und Lieferant verknüpft gespeichert werden.

Wer vergibt die EUDR-Referenznummer?

Das EU-Informationssystem (TRACES) vergibt die Nummer automatisch – ein Unternehmen kann sie nicht separat beantragen.

Muss eine EUDR-Referenznummer weitergegeben werden?

Ja, durch den Marktteilnehmer bzw. MSPO aktiv an den ersten nachgelagerten Abnehmer und an den Zoll. Nachgelagerte Akteure sammeln die Nummer in der Regel passiv.

Wem muss die EUDR-Referenznummer mitgeteilt werden?

Dem ersten nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler sowie der Zollbehörde bei Import und Export.

Muss mein Lieferant mir eine EUDR-Referenznummer geben?

Nur, wenn er selbst Operator oder MSPO ist und eine entsprechende Erklärung eingereicht hat. Ist er nur nachgelagerter Marktteilnehmer oder betrifft die EUDR das Produkt nicht, entfällt diese Pflicht.

Braucht jeder Händler eine eigene EUDR-Referenznummer?

Nein. Nachgelagerte Händler reichen in der Regel keine eigene Sorgfaltserklärung ein, sondern sammeln und dokumentieren die vom Vorlieferanten erhaltene Nummer.

Brauchen KMU eine EUDR-Referenznummer?

KMU als nachgelagerte Marktteilnehmer sind gesetzlich nicht zur Weitergabe verpflichtet, benötigen aber ggf. die erhaltene Nummer zur eigenen Dokumentation. KMU als Operator unterliegen denselben Pflichten wie andere Operatoren.

Was ist der Unterschied zwischen Referenznummer und Prüfnummer?

Die Referenznummer identifiziert die Sorgfaltserklärung und muss aktiv weitergegeben werden. Die Prüfnummer dient der Verifizierung der Echtheit und wird nur bei begründeten Zweifeln benötigt.

Was ist die EUDR-Prüfnummer?

Ein zusätzlicher, gemeinsam mit der Referenznummer vergebener Sicherheitscode, mit dem sich die Richtigkeit einer Referenznummer im EU-Informationssystem verifizieren lässt.

Kann ich eine EUDR-Referenznummer prüfen?

Die formale Existenz ja, eine vollständige Verifizierung inklusive Geodaten nur mit der zugehörigen Prüfnummer und Freigabe des Einreichenden.

Kann ein Kunde eine EUDR-Referenznummer prüfen?

Ein nicht-KMU-Kunde kann bei begründeten Bedenken die Prüfnummer anfordern und darüber die Echtheit der Referenznummer verifizieren.

Kann eine EUDR-Referenznummer mehrfach verwendet werden?

Ja, für mehrere Lieferungen und Chargen desselben, bereits vollständig geprüften Produkts über bis zu ein Jahr – nicht jedoch für andere Waren oder Ursprünge.

Brauche ich für jede Lieferung eine neue Referenznummer?

Nicht zwingend, sofern die Lieferung von einer bestehenden, noch gültigen Sorgfaltserklärung vollständig abgedeckt ist.

Welche EUDR-Referenznummer braucht der Zoll?

Die Referenznummer der zugrunde liegenden Sorgfaltserklärung bzw. der Deklarations-Identifikator der vereinfachten Erklärung; ohne gültige Nummer erfolgt keine Zollfreigabe.

Wann muss die Referenznummer bei einem Import vorliegen?

Vor der Zollanmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr – ohne Nummer wird die Ware nicht freigegeben.

Kann eine Referenznummer geändert werden?

Die zugrunde liegende Erklärung kann innerhalb von 72 Stunden nach Ausstellung geändert oder zurückgezogen werden, sofern sie noch nicht in einer Zollanmeldung verwendet wurde.

Was passiert bei einer falschen EUDR-Referenznummer?

Je nach Fehlerart drohen Zurückweisung der Zollanmeldung, nicht belastbare Nachweise bei Kontrollen oder eine ungültig gewordene Nummer nach Widerruf der DDS.

Wie lange muss eine EUDR-Referenznummer gespeichert werden?

Mindestens fünf Jahre ab Inverkehrbringen oder Export – diese Frist gilt für Operatoren ebenso wie für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler.

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