EUDR

Ja: Kakao zählt zu den sieben in Anhang I der EUDR genannten Rohstoffen – neben Rind, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk und Holz. Betroffen sind sowohl der Rohstoff selbst als auch daraus hergestellte Erzeugnisse, sofern deren Zolltarifcode in Anhang I aufgeführt ist.
Für große und mittlere Unternehmen gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese Fristen legt die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 fest, die im Dezember 2025 vom Rat und Europäischen Parlament angenommen wurde und die ursprünglichen Anwendungstermine (Ende 2024, dann Ende 2025) zum zweiten Mal verschoben hat. Wer Kakao oder Kakaoerzeugnisse auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, bereitstellt oder aus der EU exportiert, muss ab dem für die eigene Unternehmensgröße geltenden Stichtag nachweisen, dass die Ware entwaldungsfrei ist – also nicht von Flächen stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden –, legal erzeugt wurde und lückenlos bis zur Anbaufläche zurückverfolgt werden kann.
Am 4. Mai 2026 und mit einem weiteren Paket im Juli 2026 hat die Europäische Kommission ein Umsetzungspaket vorgelegt: einen Vereinfachungsbericht, aktualisierte Guidance und FAQ, einen Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zum Produktumfang sowie einen überarbeiteten Durchführungsrechtsakt zum EUDR-Informationssystem. Die Kommission hat bestätigt, dass die Anwendungsfristen selbst nicht erneut verschoben werden. Einige Details zum konkreten Produktumfang durchlaufen zum Redaktionsschluss dieses Beitrags jedoch noch die parlamentarische Prüfung – Unternehmen sollten Lieferanten- und Produktlisten daher laufend mit dem jeweils aktuellen Anhang I abgleichen.
Nicht jedes kakaohaltige Lebensmittel ist automatisch erfasst. Maßgeblich ist stets der Zolltarifcode: Kakaobohnen, Kakaoschalen, Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und Schokolade fallen in die Zollpositionen 1801 bis 1806 und sind grundsätzlich EUDR-relevant. Ob ein zusammengesetztes Produkt wie ein mit Kakaobutter hergestelltes Gebäck erfasst ist, hängt dagegen von dessen eigener zolltariflicher Einreihung ab; nach mehreren Rechtseinschätzungen sind manche kakaohaltigen Mischprodukte außerhalb der Position 1806 nicht automatisch miterfasst, selbst wenn Kakao als Zutat enthalten ist. Unternehmen sollten ihre Artikelstammdaten deshalb Produkt für Produkt gegen den aktuellen Anhang I abgleichen, statt pauschal von einer Betroffenheit auszugehen – diese Einordnung sollte vor Veröffentlichung juristisch geprüft werden.
Ja. Schokolade (Zollposition 1806) gehört zu den ausdrücklich in Anhang I genannten Kakaoerzeugnissen und unterliegt damit den vollen EUDR-Sorgfaltspflichten.
Ja. Kakaobutter (Position 1804) ist als direktes Verarbeitungserzeugnis von Kakao erfasst.
Ja. Kakaopulver (Position 1805) fällt unter die Verordnung, unabhängig davon, ob es gesüßt ist oder nicht.
Die EUDR unterscheidet nach der Rolle in der Lieferkette – nicht jedes Unternehmen trägt dieselben Pflichten. Marktteilnehmer (Operators), die Kakao oder Kakaoerzeugnisse erstmals auf dem EU-Markt bereitstellen oder aus der EU exportieren, tragen die volle Sorgfaltspflicht: vollständige Due-Diligence-Prüfung inklusive Geodaten, Risikobewertung und Einreichung der Sorgfaltserklärung (DDS). Dazu zählen typischerweise Kakaoimporteure, Verarbeiter und Exporteure. Händler, die bereits in Verkehr gebrachte Produkte weiterverkaufen, haben reduzierte, aber nicht keine Pflichten – sie müssen unter anderem die Referenznummern vorgelagerter Sorgfaltserklärungen nachhalten. Schokoladenhersteller, Süßwarenhersteller und Lebensmittelhersteller können je nach Position in der Kette beide Rollen einnehmen, etwa wenn sie sowohl Rohkakao importieren als auch Fertigprodukte in der EU vertreiben. Kleine und Kleinstunternehmen sind nicht ausgenommen, erhalten aber die spätere Frist zum 30. Juni 2027 und können unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Sorgfaltserklärung nutzen.
Je nach Rolle und Produkt benötigen Unternehmen im Kern folgende Datenpunkte: Produktinformationen und Mengen, den Zolltarifcode, das Herkunftsland, Informationen zu Lieferanten und – bei komplexen Kakao-Lieferketten – zu vorgelagerten Kooperativen und Zwischenhändlern, Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen, den Produktionszeitraum, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit und Legalität, das Ergebnis der Risikobewertung sowie, sofern vorhanden, Referenznummern bereits vorliegender Sorgfaltserklärungen.
Bei Kakao stammen diese Daten selten aus einer einzigen Quelle: Ein Importeur bezieht Bohnen häufig über mehrere Lieferanten, hinter denen wiederum Kooperativen mit zahlreichen einzelnen Produzenten und Anbauflächen stehen. Die Datenerfassung muss diese mehrstufige Struktur abbilden können, statt nur die unmittelbare Lieferbeziehung zu dokumentieren.
Ein Kakaoimporteur bezieht Rohware häufig über mehrere Lieferanten beziehungsweise Kooperativen – hinter einer einzelnen Lieferung können dutzende oder hunderte Produzenten und Produktionsflächen stehen. Die EUDR schreibt vor, wie diese Flächen geolokalisiert werden müssen: Für Anbauflächen bis vier Hektar reicht ein einzelner Geopunkt in Dezimalgrad (WGS84); für Flächen ab vier Hektar ist ein Polygon mit ausreichend vielen Eckpunkten erforderlich, das die gesamte Grundstücksgrenze abbildet. Die Koordinaten müssen mit einer technischen Mindestgenauigkeit von sechs Nachkommastellen angegeben werden.
In der Praxis bedeutet das für Kakao-Lieferketten: große Mengen an GeoJSON- beziehungsweise Polygon-Daten, die erfasst, validiert, gegen Satellitendaten auf Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 geprüft und anschließend eindeutig den jeweiligen Lieferungen zugeordnet werden müssen. Bei aggregierten Lieferungen aus vielen Kleinproduzenten ist diese Zuordnung besonders aufwendig, weshalb spezialisierte Geodaten- und Risikobewertungsfunktionen in der Praxis einen erheblichen Unterschied machen.
Rückverfolgbarkeit bedeutet bei Kakao, die Kette von Produzent über Kooperative und Zwischenhändler bis zur konkreten Lieferung lückenlos nachvollziehbar zu machen. Dafür müssen Produktionsflächen, Ernte- beziehungsweise Produktionszeiträume, Lieferantendaten und die daraus resultierenden Warenmengen so miteinander verknüpft werden, dass sich jede EU-Sendung auf die zugrunde liegenden Anbauflächen zurückführen lässt. Bei aggregierten Lieferungen – etwa wenn eine Kooperative Bohnen mehrerer hundert Kleinproduzenten sammelt und gemeinsam verschifft – wird diese Zuordnung komplex: Es muss dokumentiert werden, welcher Anteil einer Lieferung auf welche Fläche entfällt, und Lücken in dieser Kette müssen erkennbar sein, statt unbemerkt zu bleiben. Software kann diesen Abgleich automatisieren, indem sie Geodaten, Lieferantendaten und Warenbewegungen in einem gemeinsamen Datenmodell verknüpft, anstatt sie in getrennten Tabellen oder E-Mail-Anhängen zu verwalten.
Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Unternehmensrolle: Ein Marktteilnehmer durchläuft alle zwölf Schritte vollständig, ein reiner Händler prüft primär die Verfügbarkeit und Gültigkeit vorgelagerter Referenznummern.
Mit cubemos können Sie relevante Produkt-, Lieferanten- und Geodaten zentral verwalten und Ihre EUDR-Prozesse strukturiert digital abbilden.

Die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) ist die zentrale Nachweisdokumentation der EUDR. Sie muss von jedem Marktteilnehmer für jedes betroffene Kakaoprodukt erstellt und vor dem Inverkehrbringen über das EUDR-Informationssystem eingereicht werden – ein spezialisiertes Modul innerhalb der TRACES-Plattform der EU-Kommission, für dessen Nutzung ein persönliches EU-Login-Konto erforderlich ist. Die DDS enthält unter anderem den Zolltarifcode, Produktbeschreibung und Menge, die Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen, das Ergebnis der Risikobewertung sowie eine Erklärung zur Entwaldungsfreiheit und Legalität. Bei erhöhtem Risiko sind zusätzlich Risikominderungsmaßnahmen zu dokumentieren.
Nach erfolgreicher Einreichung vergibt das System eine Referenznummer, die als Nachweis bei behördlichen Kontrollen dient und von nachgelagerten Händlern übernommen werden kann, ohne dass diese eine eigene vollständige DDS erstellen müssen. Software kann die Datenzusammenstellung, Plausibilitätsprüfung und Einreichung automatisieren – die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben verbleibt jedoch beim Marktteilnehmer selbst. Keine Software kann EUDR-Konformität automatisch garantieren; sie kann den Prozess strukturieren und Nachweise auditfähig dokumentieren.
Für einzelne Lieferungen mit wenigen, bekannten Lieferanten lässt sich die EUDR-Dokumentation zunächst auch in Tabellen abbilden. Bei komplexen Kakao-Lieferketten stößt dieser Ansatz jedoch an Grenzen: Viele Lieferanten und Kooperativen mit jeweils zahlreichen Produzenten und Produktionsflächen, große Mengen an GeoJSON-Dateien, unterschiedliche Lieferungen mit wechselnder Zusammensetzung, fehlende oder veraltete Nachweise, die Versionierung von Risikobewertungen, DDS-Referenzen unterschiedlicher Vorlieferanten, die Anbindung an das EU-Informationssystem sowie an ERP-Daten und schließlich die Auditierbarkeit der gesamten Kette lassen sich manuell kaum noch konsistent halten. Das ist kein grundsätzliches Excel-Problem, sondern eine Frage der Komplexität: Ab einer bestimmten Anzahl an Lieferanten, Flächen und Sorgfaltserklärungen wird eine strukturierte, softwaregestützte Verwaltung zur Voraussetzung für eine belastbare und auditfähige Nachweisführung.
Gerade bei Kakao-Lieferketten sind Funktionen für die Einbindung vieler Kleinlieferanten, die Verarbeitung großer Mengen an Geodaten und die Zuordnung von Produktionsflächen zu aggregierten Lieferungen besonders relevant, da hier die Anzahl der beteiligten Produzenten typischerweise deutlich höher liegt als etwa bei Holz oder Rind.
Welche EUDR Software eignet sich für Kakao? Im Folgenden vergleichen wir fünf Lösungen, die für Kakao-Lieferketten grundsätzlich relevant sein können: cubemos, osapiens, IntegrityNext, Sourcemap und Satelligence. Die Anbieter lassen sich grob in drei Gruppen einteilen: Compliance-Plattformen, die den gesamten EUDR-Prozess von der Lieferanteneinbindung bis zur TRACES-Einreichung abbilden (cubemos, osapiens, IntegrityNext), Traceability-Spezialisten, die globale Lieferketten bis zum Ursprung kartieren (Sourcemap), sowie Satelliten- und Geodaten-Spezialisten mit Fokus auf Entwaldungsanalyse (Satelligence).
Welche EUDR Software sich für Kakao eignet, hängt vor allem von der Komplexität der eigenen Lieferkette ab: der Anzahl der Lieferanten und Kooperativen, der Menge an Produktionsflächen, den vorhandenen IT-Systemen und der Frage, ob bereits Geodaten von Vorlieferanten vorliegen oder erst erhoben werden müssen. Für Kakao-Lieferketten mit vielen Kleinproduzenten sind insbesondere Funktionen für die Lieferanteneinbindung, die Verarbeitung großer Geodatenmengen, die Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche, die Risikobewertung, die Sorgfaltserklärung und die Anbindung an das EUDR-Informationssystem relevant.
cubemos eignet sich insbesondere für mittelständische Kakaoimporteure, Schokoladen- und Süßwarenhersteller, die ihre EUDR-Prozesse direkt an bestehende ERP-Daten anbinden und zugleich weitere Nachhaltigkeitspflichten – etwa CSRD, VSME oder das Lieferkettengesetz – in einem gemeinsamen System abbilden möchten, statt für jede Regulierung eine eigene Insellösung zu betreiben.
cubemos gleicht zunächst alle Einkaufs- und Verkaufsartikel mit den hinterlegten Zolltarifnummern ab, um EUDR-relevante Kakaoprodukte und die zugehörigen Lieferanten zu identifizieren. Anschließend dokumentiert die Software den Status der eingebundenen Lieferanten und prüft automatisch, ob die erforderlichen Nachweise vorliegen. Die Geo-Koordinaten der Anbaugebiete werden bei den Lieferanten abgefragt und mit Satellitendaten abgeglichen, um zu prüfen, ob am Ursprungsort nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung stattgefunden hat. Parallel wird die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften bei jedem Lieferanten abgefragt. Auf dieser Datenbasis erstellt cubemos die Sorgfaltserklärung und reicht sie über eine Schnittstelle im EU-Informationssystem TRACES ein; die vom System vergebene Referenznummer wird automatisch ins ERP zurückgespielt. Bei einer erneuten Lieferung desselben Lieferanten werden bereits erfasste Daten wiederverwendet, sodass sich der Aufwand mit jedem Zyklus reduziert.

Ein deutsches Unternehmen importiert Kakaobohnen aus Côte d'Ivoire. Die Ware wird über mehrere Kooperativen bezogen, hinter denen jeweils zahlreiche Produzenten und Produktionsflächen stehen.
Ja. Kakao ist einer der sieben in Anhang I der EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115) genannten Rohstoffe. Betroffen sind sowohl Rohkakao als auch daraus hergestellte Erzeugnisse wie Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und Schokolade, sofern ihr Zolltarifcode in Anhang I aufgeführt ist. Für große und mittlere Unternehmen gelten die Pflichten ab dem 30. Dezember 2026, für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Grundsätzlich Kakaobohnen, Kakaoschalen, Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und Schokolade (Zollpositionen 1801 bis 1806). Ob ein konkretes zusammengesetztes Produkt erfasst ist, hängt von dessen eigener zolltariflicher Einreihung ab und sollte anhand des jeweils aktuellen Anhang I geprüft werden.
Ja, Schokolade fällt unter Zollposition 1806 und ist ausdrücklich als Kakaoerzeugnis in Anhang I erfasst.
Ja, Kakaobutter (Position 1804) ist als direktes Verarbeitungserzeugnis von Kakao erfasst.
Ja, Kakaopulver (Position 1805) fällt unter die Verordnung, unabhängig vom Zuckerzusatz.
Grundsätzlich alle Unternehmen, die Kakao oder Kakaoerzeugnisse in der EU erstmals in Verkehr bringen, bereitstellen oder aus der EU exportieren – etwa Kakaoimporteure, Schokoladen- und Süßwarenhersteller sowie Exporteure. Marktteilnehmer tragen die volle Sorgfaltspflicht, reine Händler haben reduzierte Pflichten, etwa das Nachhalten vorgelagerter Referenznummern.
Produktinformationen und Mengen, den Zolltarifcode, das Herkunftsland, Lieferanten- und gegebenenfalls Kooperativen-Informationen, Geolokalisierungsdaten der Produktionsflächen, den Produktionszeitraum, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit und Legalität sowie das Ergebnis der Risikobewertung.
Für Anbauflächen bis vier Hektar ein einzelner Geopunkt in Dezimalgrad (WGS84), für Flächen ab vier Hektar ein Polygon mit ausreichend Eckpunkten für die gesamte Grundstücksgrenze. Die Koordinaten müssen mit mindestens sechs Nachkommastellen angegeben werden.
Neben den Geolokalisierungsdaten der Anbauflächen benötigen Unternehmen Nachweise zur Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften am Ursprungsort, Angaben zu Produktionszeiträumen und, bei mehrstufigen Lieferketten, Informationen zu vorgelagerten Produzenten und Kooperativen.
GeoJSON ist ein offenes Datenformat zur Speicherung von Geodaten wie Punkten und Polygonen. Es wird häufig genutzt, um die nach der EUDR erforderlichen Flächenkoordinaten strukturiert zu erfassen, zu validieren und an das EU-Informationssystem zu übermitteln.
Produktionsflächen, Produzenten, Kooperativen, Lieferanten und die daraus resultierenden Lieferungen müssen so miteinander verknüpft werden, dass sich jede EU-Sendung bis zur Anbaufläche zurückverfolgen lässt. Bei aggregierten Lieferungen vieler Kleinproduzenten ist diese Zuordnung besonders aufwendig und wird häufig softwaregestützt abgebildet.
Für jedes betroffene Kakaoprodukt muss der Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung (DDS) mit Produkt-, Geo- und Risikodaten erstellen und vor dem Inverkehrbringen über das EUDR-Informationssystem einreichen. Das System vergibt eine Referenznummer, die als Nachweis dient und von nachgelagerten Händlern übernommen werden kann.
TRACES ist die übergeordnete IT-Plattform der EU-Kommission. Das EUDR-Informationssystem ist ein spezialisiertes Modul innerhalb von TRACES, über das ausschließlich EUDR-Sorgfaltserklärungen eingereicht und Referenznummern verwaltet werden.
Geeignet sind Lösungen, die Lieferanteneinbindung, Geodatenerfassung in großem Maßstab, Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche, die Sorgfaltserklärung und die Anbindung an das EUDR-Informationssystem in einem Prozess abbilden. Welche Lösung passt, hängt von der Komplexität der eigenen Lieferkette und den vorhandenen IT-Systemen ab.
Schokoladenhersteller profitieren besonders von Lösungen mit ERP-Integration, da sich Zolltarifprüfung und Lieferantendaten so direkt mit bestehenden Einkaufs- und Produktionsdaten verknüpfen lassen, statt Daten doppelt zu pflegen.
Unter anderem Betroffenheitsanalyse je Artikel, Lieferantenmanagement, Geolokalisierungs- und Polygonverarbeitung, Zuordnung von Flächen zu Lieferungen, Risikobewertung, Entwaldungsprüfung, Dokumentation von Nachweisen, DDS-Erstellung, TRACES-Anbindung sowie ERP-Integration und Audit-Dokumentation.
Mehrere Anbieter geben an, Geodaten im GeoJSON- beziehungsweise Polygonformat zu verarbeiten; öffentlich im Detail dokumentiert ist dies nicht bei allen Anbietern gleichermaßen. Unternehmen sollten dies im Auswahlprozess konkret erfragen.
cubemos, osapiens und IntegrityNext geben eine direkte Anbindung an das EU-Informationssystem beziehungsweise TRACES an; bei anderen Anbietern erfolgt die Einreichung teilweise über Drittplattformen. Details unterscheiden sich je Anbieter und sollten verifiziert werden.
Neben cubemos zählen unter anderem osapiens, IntegrityNext, Sourcemap und Satelligence zu den Anbietern, die für Kakao-Lieferketten relevant sein können. Der Markt ist unübersichtlich; ein sorgfältiger Anbietervergleich anhand der eigenen Anforderungen ist empfehlenswert.
Compliance-Plattformen wie cubemos, osapiens und IntegrityNext bilden den gesamten Prozess von der Lieferanteneinbindung bis zur TRACES-Einreichung ab. Traceability-Spezialisten wie Sourcemap fokussieren auf die Kartierung globaler Lieferketten. Satelliten- und Geodaten-Spezialisten wie Satelligence liefern die tiefste Entwaldungsanalyse, decken aber nicht immer den vollständigen Compliance-Prozess ab.
cubemos gleicht Artikel- und Lieferantendaten aus dem ERP mit Zolltarifnummern ab, fragt Geodaten bei Lieferanten an und validiert sie per Satellitendaten, prüft die Einhaltung nationaler Vorschriften, erstellt die Sorgfaltserklärung und reicht sie über eine Schnittstelle im EU-Informationssystem TRACES ein.

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