CO2 Accounting

Scope-3-Emissionen sind indirekte Treibhausgasemissionen, die in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette eines Unternehmens entstehen – in Anlagen und Aktivitäten, die das Unternehmen weder besitzt noch kontrolliert. Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) grenzt Scope 3 von Scope 1 (direkte Emissionen) und Scope 2 (eingekaufte Energie) ab. Die Regeln dafür stehen im Corporate Value Chain (Scope 3) Standard.
Scope-3-Emissionen eines Unternehmens sind immer Scope-1- oder Scope-2-Emissionen anderer Unternehmen – etwa eines Lieferanten oder einer Spedition. Diese Überschneidung zwischen Unternehmen ist gewollt. Innerhalb der eigenen Bilanz sind die 15 Kategorien dagegen so angelegt, dass sie sich gegenseitig ausschließen und Doppelzählungen vermieden werden.
Bilanziert werden nicht nur CO₂, sondern alle Treibhausgase des Kyoto-Protokolls: CO₂, Methan (CH₄), Lachgas (N₂O), HFKW, FKW, SF₆ und NF₃. Sie werden über ihr Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) auf einem 100-Jahres-Horizont in CO₂-Äquivalente (CO₂e) umgerechnet. Die Quelle der GWP-Werte (z. B. IPCC-Sachstandsbericht) ist offenzulegen.
Das GHG Protocol unterteilt Scope 3 in 15 Kategorien. Die Kategorien 1 bis 8 bilden vorgelagerte (Upstream-)Aktivitäten ab, die Kategorien 9 bis 15 nachgelagerte (Downstream-)Aktivitäten. Die Tabelle zeigt, was die Technical Guidance jeweils als Mindestumfang beschreibt, mit Beispielen aus dem Mittelstand.
Nicht jede Kategorie muss im Detail berechnet werden. Wer nach dem GHG Protocol Scope 3 Standard bilanziert, muss aber alle 15 Kategorien prüfen und jeden Ausschluss offenlegen und begründen. Welche Kategorien vertieft berechnet werden, ergibt sich aus einem Screening. Kategorien, die auf das Geschäftsmodell nicht zutreffen – etwa Franchises bei einem Maschinenbauer –, entfallen mit kurzer Begründung.
Das GHG Protocol unterscheidet zwei Ebenen. Der Corporate Standard verpflichtet zu Scope 1 und 2; Scope 3 ist dort optional. Der Scope 3 Standard legt fest, wie eine vollständige Scope-3-Bilanz aussieht, wenn ein Unternehmen sie nach diesem Standard erstellt. Die Technical Guidance empfiehlt, zunächst mit weniger spezifischen Daten die Größenordnung aller 15 Kategorien abzuschätzen und dann zu entscheiden, wo genauer gerechnet wird.
Wichtig für die Praxis: Datenverfügbarkeit entscheidet über die Methode, nicht darüber, ob eine relevante Kategorie in der Bilanz auftaucht. Fehlen gute Daten für eine große Kategorie, wird sie mit einer einfacheren Methode geschätzt und die Unsicherheit dokumentiert – statt sie wegzulassen.
Die CSRD wurde durch die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 geändert, die am 26. Februar 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 18. März 2026 in Kraft trat. Berichtspflichtig sind danach nur noch EU-Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz (Europäisches Parlament, Legislative Train). Die Mitgliedstaaten haben bis März 2027 Zeit zur Umsetzung. Unternehmen der ersten Berichtswelle berichten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 grundsätzlich weiter; Mitgliedstaaten können Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen davon freistellen.
Die EU-Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS verabschiedet (EU-Kommission). Sie gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 und dürfen für 2026 freiwillig angewendet werden. Zum Recherchezeitpunkt lag der Rechtsakt Parlament und Rat zur Prüfung vor. Ist Klimawandel wesentlich, verlangt ESRS E1 die Angabe der Brutto-THG-Emissionen einschließlich der signifikanten Scope-3-Kategorien und verweist für die Berechnung auf das GHG Protocol.
Für nicht berichtspflichtige Unternehmen gilt künftig ein Value-Chain-Cap: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten für ihre eigene Berichterstattung grundsätzlich nicht mehr verlangen, als der freiwillige Standard vorsieht. Nach Analysen mehrerer Kanzleien und Beratungen sind Treibhausgasdaten davon nur eingeschränkt erfasst, und Anfragen auf vertraglicher Basis oder in Ausschreibungen bleiben ohnehin möglich. Mittelständler sollten also weiter mit Emissionsanfragen ihrer Kunden rechnen. Für freiwillige Berichte bietet sich das VSME-Reporting an; CSRD-pflichtige Unternehmen finden die Anforderungen im CSRD-Reporting.
Das GHG Protocol überarbeitet den Scope 3 Standard aus dem Jahr 2011. Im Phase-1-Fortschrittsbericht vom 31. März 2026 wird unter anderem diskutiert, dass mindestens 95 % der erforderlichen Scope-3-Emissionen bilanziert und Ausschlüsse quantitativ belegt werden müssen (GHG Protocol, Phase 1 Progress Update). Das Dokument ist ausdrücklich ein Arbeitsentwurf, kein gültiger Standard. Ein Entwurf zur öffentlichen Konsultation war für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt; der Zeitplan kann sich durch die Zusammenarbeit mit der ISO verschieben. Bis dahin gilt der Standard von 2011.
Eine Scope-3-Berechnung folgt sieben Schritten: Bilanzgrenzen festlegen, relevante Kategorien per Screening bestimmen, benötigte Daten identifizieren, je Kategorie eine Methode wählen, passende Emissionsfaktoren auswählen, rechnen und aggregieren, Ergebnisse prüfen und dokumentieren.
Zuerst wird festgelegt, welche Gesellschaften, Standorte und Aktivitäten zur Bilanz gehören. Das GHG Protocol kennt drei Konsolidierungsansätze: operative Kontrolle, finanzielle Kontrolle und Equity Share. Der Ansatz muss mit Scope 1 und 2 übereinstimmen, denn er entscheidet, was in Scope 1/2 und was in Scope 3 landet – etwa bei geleasten Anlagen (Kategorie 8 oder Scope 1/2) oder bei Beteiligungen (Kategorie 15). Die überarbeiteten ESRS lassen nach Analysen von Kanzleien künftig sowohl den finanziellen als auch den operativen Kontrollansatz zu.
Außerdem werden Berichtsjahr und Basisjahr bestimmt. Das Basisjahr ist der Vergleichsmaßstab für spätere Reduktionen und muss bei wesentlichen Änderungen (Zukäufe, Methodenwechsel, bessere Daten) neu berechnet werden. Mehr zur Gesamtbilanz erklärt der Beitrag zum Corporate Carbon Footprint.
Beim Screening werden alle 15 Kategorien grob abgeschätzt, meist mit Ausgabendaten aus der Kreditorenbuchhaltung und Durchschnittsfaktoren. Danach werden die Kriterien aus der Tabelle oben angewendet. Das Ergebnis ist eine Liste: vertieft berechnen, vereinfacht berechnen, nicht zutreffend (mit Begründung).
Mini-Beispiel: Screening bei einem Hersteller von Kunststoffverpackungen (150 Beschäftigte)
Kategorie 1 (Kunststoffgranulat): größter Posten im Einkauf, hoher Einfluss über Rezyklatanteil → vertieft berechnen.
Kategorie 12 (Lebensende verkaufter Verpackungen): hohe Stakeholder-Relevanz, Kunden fragen danach → vertieft berechnen.
Kategorie 4 (Anlieferung und bezahlter Versand): mittlere Größe, Daten bei Speditionen verfügbar → aktivitätsbasiert berechnen.
Kategorie 11 (Nutzung): Verpackungen verbrauchen in der Nutzung keine Energie; direkte Nutzungsemissionen null → mit Begründung ausweisen.
Kategorie 14 (Franchises): trifft nicht zu → mit Begründung ausschließen.
Jede Kategorie braucht andere Aktivitätsdaten. Die GHG-Guidance definiert Aktivitätsdaten als quantitatives Maß einer Tätigkeit, die Emissionen verursacht – etwa Liter Kraftstoff oder Kilogramm eingekauftes Material. Typische Datenquellen im Unternehmen sind:
Die Technical Guidance des GHG Protocol nennt für die meisten Kategorien mehrere Methoden und ordnet sie nach Spezifität – von den tatsächlichen Aktivitäten des Unternehmens bis zu Branchendurchschnitten. Unternehmen wählen je Aktivität nach Größe der Emissionen, Geschäftszielen, Datenverfügbarkeit, Datenqualität und Aufwand. Innerhalb einer Kategorie dürfen unterschiedliche Methoden kombiniert werden.
Die Spend-based Method multipliziert Ausgaben für Güter oder Dienstleistungen mit Emissionsfaktoren pro Geldeinheit. Die Faktoren stammen aus umweltökonomischen Input-Output-Modellen (EEIO), die nationale Emissionen über Wirtschaftsverflechtungen auf Produktgruppen verteilen. Die Guidance sieht die Methode unter anderem für die Kategorien 1, 2, 4, 6 und 9 vor. Vorteile: vollständige Abdeckung, geringer Aufwand, vorhandene Buchhaltungsdaten. Nachteile: Branchendurchschnitte, Preisabhängigkeit und kaum sichtbare Reduktionserfolge.
Ausgaben (€) × Emissionsfaktor (kg CO₂e/€) = kg CO₂e
Die Average-data Method multipliziert physische Mengen – Kilogramm, Stück, Kilowattstunden – mit durchschnittlichen Emissionsfaktoren aus Prozess- bzw. Lebenszyklusdatenbanken. Sie ist für Kategorie 1 und 2 (dort „average-product method“), für Kategorie 3, 5, 7, 8, 10 und weitere vorgesehen. Sie bildet Mengenänderungen ab, bleibt aber lieferantenunabhängig.
Menge (kg) × Emissionsfaktor (kg CO₂e/kg) = kg CO₂e
„Activity-based“ ist ein in der Praxis verbreiteter Sammelbegriff, kein einzelner Methodenname der GHG-Guidance. Gemeint sind Methoden, die mit physischen Aktivitätsdaten rechnen. Die Guidance benennt sie kategorienspezifisch: distance-based und fuel-based für Transport, Geschäftsreisen und Pendeln, waste-type-specific für Abfall, asset-specific für geleaste Anlagen oder die Methoden der direkten Nutzungsphase für Kategorie 11. Wer „activity-based“ schreibt, sollte in der Dokumentation die konkrete Methode nennen.
Tonnenkilometer (tkm) × Emissionsfaktor (kg CO₂e/tkm) = kg CO₂e
Die Supplier-specific Method nutzt produktbezogene Cradle-to-gate-Emissionsdaten des Lieferanten, etwa einen Product Carbon Footprint nach dem GHG Protocol Product Standard oder ISO 14067. Die Guidance empfiehlt, beim Lieferanten zusätzlich die Methodik, die Datenquellen, einen etwaigen Prüfvermerk und den Anteil der Primärdaten abzufragen und möglichst Daten für denselben Zeitraum wie die eigene Bilanz zu verwenden.
Eingekaufte Menge (kg) × PCF des Lieferanten (kg CO₂e/kg) = kg CO₂e
Die Hybrid Method kombiniert Lieferantendaten mit Sekundärdaten. Sie ist in der Guidance für die Kategorien 1 und 2 beschrieben: Der Lieferant liefert seine auf das Produkt allokierten Scope-1- und Scope-2-Emissionen, ggf. Materialeinsatz, Transportdistanzen und Abfall; die übrigen Vorkettenemissionen werden mit Durchschnittsfaktoren ergänzt. Wichtig: Die Sekundärfaktoren müssen so zerlegt sein, dass der durch Lieferantendaten ersetzte Teil nicht doppelt gezählt wird.
Spezifität ist nicht gleich Genauigkeit
Die GHG-Guidance weist ausdrücklich darauf hin, dass Lieferantendaten weniger genau sein können als Branchendurchschnitte (Box 1.1). Entscheidend sind die Granularität der Daten, die Verlässlichkeit der Quellen und die Allokation der Lieferantenemissionen auf das eingekaufte Produkt. Methodenwahl und Datenqualität müssen daher gemeinsam bewertet werden.
Ein Emissionsfaktor rechnet Aktivitätsdaten in Emissionen um, etwa kg CO₂e pro Liter Diesel, pro Kilogramm Stahl, pro Tonnenkilometer oder pro Euro Ausgabe.
Aktivitätsdaten × Emissionsfaktor = THG-Emissionen in CO₂e
Für ein belastbares Ergebnis müssen Aktivitätsdaten und Faktor in vier Punkten zusammenpassen:
Die GHG-Guidance empfiehlt, Sekundärdatenbanken zu bevorzugen, die international anerkannt, staatlich bereitgestellt oder begutachtet sind, und sie nach technologischer, zeitlicher und geografischer Repräsentativität, Vollständigkeit und Verlässlichkeit zu prüfen.
Die Rechnung selbst ist eine Multiplikation je Aktivität, die anschließend je Kategorie summiert und in Tonnen CO₂e umgerechnet wird.
Rechenbeispiel Kategorie 4 – alle Werte sind illustrative Beispielwerte
Eine Spedition liefert 20 t Stahlblech über 500 km per Lkw an.
Aktivitätsdaten: 20 t × 500 km = 10.000 tkm
Beispielfaktor: 0,10 kg CO₂e/tkm (illustrativ, kein Referenzwert)
Ergebnis: 10.000 tkm × 0,10 kg CO₂e/tkm = 1.000 kg CO₂e = 1,0 t CO₂e
Für die echte Bilanz wird ein Faktor passend zu Fahrzeugklasse, Auslastung und Region verwendet und mit Quelle und Bezugsjahr dokumentiert.
Der Scope 3 Standard verlangt unter anderem, je Kategorie die verwendete Methodik, Art und Quellen der Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren, die Datenqualität, die Quelle der GWP-Werte sowie begründete Ausschlüsse offenzulegen. In der Praxis bewährt sich eine Checkliste:
Das folgende Beispiel zeigt, wie aus typischen Unternehmensdaten eine Scope-3-Bilanz entsteht. Die fiktive Muster Metallbau GmbH fertigt Stahl- und Aluminiumkonstruktionen, hat 180 Beschäftigte und einen Standort. Berichtsjahr ist 2025.
Hinweis: Alle Mengen und Emissionsfaktoren sind illustrative Beispielwerte zur Veranschaulichung der Rechenlogik. Sie sind keine Referenzwerte und nicht für eine echte Bilanz zu verwenden.
Keine Methode ist grundsätzlich besser. Die Spend-based Method eignet sich für das Screening und für Positionen, zu denen keine Mengendaten vorliegen. Mengen-, aktivitäts- und lieferantenbezogene Daten bilden die tatsächliche Emissionsquelle genauer ab, erfordern aber mehr Daten und Aufwand. Die GHG-Guidance empfiehlt, spezifischere Methoden auf die größten Emissionsquellen zu konzentrieren und für kleine Positionen einfachere Methoden zu nutzen.
Der Unterschied wird an einem Einkauf sichtbar. Angenommen, die Muster Metallbau GmbH kauft die 400 t Stahl für 360.000 € ein (illustrative Beispielwerte):
Die Abweichung entsteht, weil der EEIO-Faktor einen Branchendurchschnittspreis unterstellt. Steigen die Stahlpreise um 20 % bei gleicher Menge, steigt das Spend-based-Ergebnis ebenfalls um 20 % – obwohl sich physisch nichts geändert hat. Umgekehrt würde ein günstigerer, aber emissionsintensiverer Lieferant als Reduktion erscheinen. Für Hotspots und für die Steuerung von Reduktionszielen ist die Spend-based Method deshalb nur begrenzt aussagekräftig.
Scope 3.1 erfasst alle Cradle-to-gate-Emissionen eingekaufter Waren und Dienstleistungen, die nicht in den Kategorien 2 bis 8 enthalten sind. Für viele produzierende und handelnde Unternehmen ist Kategorie 1 die größte Scope-3-Kategorie, weil die Emissionen von Rohstoffgewinnung und Vorproduktion in eingekauften Materialien stecken. Die GHG-Guidance empfiehlt, zwischen produktionsbezogenen Einkäufen (Materialien, Bauteile) und nicht produktionsbezogenen Einkäufen (Büromaterial, IT-Support) zu unterscheiden, weil das oft der Einkaufsorganisation entspricht.
Stahlblech, Lieferant A mit PCF: 120.000 kg × 1,8 kg CO₂e/kg = 216,0 t (Supplier-specific)
Normteile und Schrauben aus Materialstamm: 8.000 kg × 3,0 kg CO₂e/kg = 24,0 t (Average-data)
Wartungs- und IT-Dienstleistungen: 150.000 € × 0,12 kg CO₂e/€ = 18,0 t (Spend-based)
Summe Kategorie 1 im Beispiel: 258,0 t CO₂e – drei Methoden in einer Kategorie, wie es die Guidance ausdrücklich zulässt.
Fehlende Daten sind kein Grund, eine relevante Kategorie wegzulassen. Die GHG-Guidance erlaubt ausdrücklich Sekundärdaten, Proxy-Daten, Hochrechnungen und Stichproben, verlangt aber eine transparente Beschreibung der Datenqualität. Sie rechnet damit, dass Unternehmen in den ersten Jahren Daten geringerer Qualität verwenden und diese schrittweise ersetzen – vorrangig dort, wo die Datenqualität niedrig und die Emissionen hoch sind.
Zur Bewertung der Datenqualität nennt der Scope 3 Standard fünf Indikatoren: technologische, zeitliche und geografische Repräsentativität sowie Vollständigkeit und Verlässlichkeit. Wer diese je Kategorie kurz bewertet, schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Verbesserung im nächsten Zyklus. Auch die überarbeiteten ESRS stellen laut Analysen von Prüfungsgesellschaften Primärdaten und Schätzungen aus Sekundärquellen bei der Wertschöpfungsketten-Datenerhebung gleichrangig nebeneinander.
Für die Scope-3-Berechnung braucht es Daten aus nahezu allen Unternehmensbereichen. Die folgende Übersicht zeigt je Kategorie typische Aktivitätsdaten und wo sie im Unternehmen liegen.
Die Tabelle zeigt, warum Scope 3 organisatorisch anspruchsvoll ist: Die Daten liegen verteilt bei sechs bis acht Verantwortlichen, in unterschiedlichen Systemen und Einheiten.
Excel funktioniert für eine erste Scope-3-Bilanz mit wenigen Standorten, überschaubaren Datenquellen und überwiegend ausgabenbasierten Methoden. Sobald Bilanzen jährlich wiederholt, viele Verantwortliche eingebunden, Lieferantendaten integriert oder Ergebnisse extern geprüft werden, steigt der manuelle Aufwand für Faktorpflege, Versionierung und Nachvollziehbarkeit deutlich.
Einen Überblick über Anbieter bietet der Scope-3-Software-Vergleich sowie der Vergleich von CO₂-Bilanz-Software.
Das mathematische Prinzip hinter Scope 3 ist einfach. Die eigentliche Herausforderung liegt darin, Daten aus Einkauf, Buchhaltung, Logistik, HR und Standorten zusammenzuführen, passende Methoden und Emissionsfaktoren zuzuordnen und die Berechnung Jahr für Jahr nachvollziehbar zu dokumentieren. Genau diese Schritte strukturiert die CO₂-Bilanzierungssoftware von cubemos.
Sie möchten Ihre Scope-3-Bilanz aus vorhandenen Einkaufs-, Buchhaltungs- und Logistikdaten aufbauen und jedes Jahr mit weniger Aufwand aktualisieren? In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie cubemos Daten einsammelt, Emissionsfaktoren zuordnet und die Berechnung nachvollziehbar dokumentiert.

Scope-3-Emissionen werden je Kategorie berechnet, indem Aktivitätsdaten mit passenden Emissionsfaktoren multipliziert werden: Aktivitätsdaten × Emissionsfaktor = kg CO₂e. Zuerst legen Unternehmen Bilanzgrenzen fest und bestimmen per Screening die relevanten der 15 GHG-Protocol-Kategorien. Dann wählen sie je Kategorie eine Methode – etwa ausgabenbasiert, durchschnittsdatenbasiert oder lieferantenspezifisch –, rechnen, summieren und dokumentieren Datenquellen und Annahmen.
Benötigt werden Einkaufsvolumen und Mengen aus ERP und Kreditorenbuchhaltung, Anlagenzugänge, Energieverbräuche, Transportmengen und -distanzen von Speditionen, Abfallmengen vom Entsorger, Reisedaten aus dem Reisekostensystem, Pendeldaten aus Mitarbeiterbefragungen sowie Absatz- und Produktdaten für nachgelagerte Kategorien. Dazu kommen passende Emissionsfaktoren und, wo verfügbar, Lieferantendaten wie Product Carbon Footprints.
Zu Scope 3 gehören alle indirekten Emissionen der Wertschöpfungskette, die nicht in Scope 1 oder 2 erfasst sind. Vorgelagert sind das eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Energievorketten, Transporte, Abfall, Geschäftsreisen, Pendeln und geleaste Anlagen. Nachgelagert zählen Transport zu Kunden, Weiterverarbeitung, Nutzung und Entsorgung verkaufter Produkte, vermietete Anlagen, Franchises und Investitionen dazu.
Das GHG Protocol definiert acht vorgelagerte Kategorien: (1) eingekaufte Waren und Dienstleistungen, (2) Kapitalgüter, (3) brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten, (4) vorgelagerter Transport, (5) Abfall, (6) Geschäftsreisen, (7) Pendeln, (8) vorgelagerte geleaste Anlagen. Hinzu kommen sieben nachgelagerte: (9) nachgelagerter Transport, (10) Verarbeitung, (11) Nutzung und (12) Lebensende verkaufter Produkte, (13) nachgelagerte geleaste Anlagen, (14) Franchises, (15) Investitionen.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen gibt es nicht. Nach der durch Richtlinie (EU) 2026/470 geänderten CSRD sind ab Geschäftsjahr 2027 nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Mio. € Umsatz berichtspflichtig; ist Klimawandel wesentlich, verlangt ESRS E1 Scope-3-Angaben. Das GHG Protocol ist ein freiwilliger Standard. In der Praxis fordern Kunden und Banken Scope-3-Daten oft auch von Mittelständlern.
Das hängt von Kategorie und Methode ab. Für ausgabenbasierte Rechnungen dienen EEIO-Faktoren in kg CO₂e pro Euro, etwa aus EXIOBASE. Für mengen- und aktivitätsbasierte Rechnungen werden Prozess- und Lebenszyklusfaktoren genutzt, z. B. aus der UBA-Emissionsfaktorenliste, den UK Government Conversion Factors oder ecoinvent. Am spezifischsten sind Lieferantendaten wie PCF. Quelle, Bezugsjahr und Region jedes Faktors werden dokumentiert.
Ja. Die GHG-Protocol-Guidance sieht die ausgabenbasierte Methode ausdrücklich vor, unter anderem für eingekaufte Waren und Dienstleistungen, Kapitalgüter, Transporte und Geschäftsreisen. Ausgaben werden mit EEIO-Faktoren in kg CO₂e pro Geldeinheit multipliziert. Die Methode eignet sich besonders für das Screening und nachrangige Positionen; für Emissions-Hotspots sollten schrittweise mengen- oder lieferantenbezogene Daten folgen.
Die Spend-based Method (ausgabenbasierte Methode) schätzt Emissionen aus dem Geldwert eingekaufter Güter oder Dienstleistungen: Ausgaben (€) × Emissionsfaktor (kg CO₂e/€). Die Faktoren stammen aus umweltökonomischen Input-Output-Modellen (EEIO) und bilden Branchendurchschnitte ab. Die Methode ist schnell und nutzt vorhandene Buchhaltungsdaten, reagiert aber auf Preisänderungen und bildet Unterschiede zwischen Lieferanten nicht ab.
Scope 1 umfasst direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, etwa Heizkessel oder Firmenfahrzeuge. Scope 2 umfasst indirekte Emissionen aus der Erzeugung eingekaufter Energie wie Strom oder Fernwärme. Scope 3 umfasst alle übrigen indirekten Emissionen der Wertschöpfungskette – von der Rohstoffgewinnung bei Lieferanten bis zur Nutzung und Entsorgung verkaufter Produkte.
Ja, für eine erste Bilanz mit wenigen Standorten, überschaubaren Datenquellen und überwiegend ausgabenbasierten Methoden kann Excel ausreichen. Mit wachsender Zahl an Kategorien, Lieferantendaten, Verantwortlichen und jährlichen Wiederholungen steigen Fehler- und Dokumentationsrisiken: Faktor-Updates, Versionsstände, Einheitenprüfungen und Prüfpfade lassen sich in Tabellen nur mit hohem manuellem Aufwand nachvollziehbar halten.
Software übernimmt die wiederkehrenden Schritte: Sie importiert Ausgaben- und Mengendaten aus ERP, Buchhaltung oder Excel, ordnet sie Scope-3-Kategorien und passenden Emissionsfaktoren zu, berechnet CO₂e, verteilt Datenanfragen an Verantwortliche und protokolliert Quellen, Annahmen und Änderungen. So entsteht eine nachvollziehbare Bilanz, die sich jährlich aktualisieren und für CSRD-, VSME- oder Kundenberichte weiterverwenden lässt.
Scope-3-Ergebnisse sind Schätzungen mit methodenabhängiger Unsicherheit. Ausgabenbasierte Werte beruhen auf Branchendurchschnitten und reagieren auf Preise; mengen- und lieferantenbezogene Werte bilden die tatsächliche Aktivität besser ab. Laut GHG Protocol ist ein spezifischerer Wert aber nicht automatisch genauer. Unternehmen sollten die Datenqualität je Kategorie offenlegen und die größten Emissionsquellen schrittweise mit besseren Daten rechnen.
Scope-3-Emissionen werden in der Regel jährlich für das Geschäftsjahr berechnet, passend zu Nachhaltigkeitsbericht, Kundenanfragen oder Klimazielen. Zusätzlich wird ein Basisjahr festgelegt, an dem Reduktionen gemessen werden. Bei wesentlichen Änderungen – Unternehmenskäufe, Methodenwechsel oder deutlich bessere Daten – sieht das GHG Protocol eine Neuberechnung des Basisjahres vor.
Scope 3 zu berechnen heißt: 15 Kategorien screenen, Bilanzgrenzen klären, je Aktivität eine passende Methode wählen und Aktivitätsdaten mit geeigneten Emissionsfaktoren multiplizieren. Ein Einstieg mit Ausgabendaten ist legitim, solange die Unsicherheit transparent bleibt und die größten Emissionsquellen schrittweise mit Mengen- und Lieferantendaten verbessert werden. Der größte Aufwand entsteht bei der Zusammenführung verteilter Daten, der Faktorzuordnung und der Dokumentation – dort setzt eine strukturierte Software an.


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