EUDR

Geolokalisierung im Sinne der EUDR bezeichnet die exakte geografische Lage der Produktionsfläche, auf der ein relevanter Rohstoff erzeugt wurde – angegeben als geografische Koordinaten (Breiten- und Längengrad), nicht als Adresse, Region oder Ursprungsland. Der Grund: Nur eine punkt- oder flächengenaue Position lässt sich mit Wald- und Satellitendaten abgleichen, um zu prüfen, ob auf dieser Fläche nach dem 31. Dezember 2020 Wald gerodet wurde.
Der regulatorische Gedanke folgt einer klaren Kette:
Ohne diese Kette lässt sich die Kernaussage der EUDR – „entwaldungsfrei erzeugt“ – nicht überprüfen. Geolokalisierung ist deshalb keine administrative Nebenanforderung, sondern die technische Grundlage der gesamten Verordnung.
Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Angaben je nach Situation erforderlich sind.
egulatorische Basis: Art. 2 Nr. 28 sowie Art. 9 der Verordnung (EU) 2023/1115 definieren Geolokalisierung als Angabe der Breiten- und Längengradkoordinaten mit mindestens sechs Dezimalstellen; für Grundstücke über 4 Hektar, die für andere relevante Rohstoffe als Rinder genutzt werden, ist die Angabe in Form von Polygonen mit ausreichenden Koordinaten zur Beschreibung des Umfangs vorgeschrieben.
Ein einzelner Punkt (ein Koordinatenpaar) reicht aus, wenn die Produktionsfläche 4 Hektar oder weniger umfasst. Das gilt für alle relevanten Rohstoffe außer Rindern. Zusätzlich reicht ein Punkt für Rinderbetriebe unabhängig von deren Größe (siehe unten).
Sobald eine Produktionsfläche größer als 4 Hektar ist, verlangt die Verordnung ein Polygon – eine geschlossene Fläche aus mindestens vier nicht kollinearen Eckpunkten, die den Umfang des Grundstücks abbildet. Ein Mittelpunkt mit angegebenem Flächenumfang („Punkt plus Radius“) gilt laut EU-Leitlinien nicht als Ersatz für ein echtes Polygon.
Die 4-Hektar-Grenze ist eine reine Formatregel, keine Bagatellgrenze: Auch kleine Flächen müssen vollständig geolokalisiert werden, nur die Form der Angabe unterscheidet sich. Vier Beispiele verdeutlichen die Anwendung:
Wichtig für Fall 4: Mehrere Produktionsflächen dürfen nicht zu einer Sammelfläche zusammengefasst werden. Jedes einzelne Grundstück – definiert als zusammenhängende Fläche innerhalb eines Grundbesitzes, die als eine Einheit hinsichtlich Entwaldungsrisiko bewertet werden kann – erhält seine eigene Geolokalisierung.
Die Geolokalisierungspflicht ist nicht für alle sieben EUDR-Rohstoffgruppen identisch. Zwei Sonderfälle sind besonders relevant:
Rinder sind der einzige „lebende“ relevante Rohstoff. Da Tiere kein festes Grundstück bewirtschaften, verlangt die Verordnung keine Polygone, sondern die Geolokalisierung aller Betriebe, die mit der Aufzucht verbunden sind: Geburtsort, Fütterungsbetriebe, Weideflächen und Schlachthof. Für jeden dieser Betriebe reicht ein einzelner Breiten-/Längengradpunkt – unabhängig von dessen Flächengröße.
Für die Primärproduktion von Holz gilt regulatorisch grundsätzlich dieselbe Pflicht wie für andere Rohstoffe. In der deutschen Umsetzungspraxis (BMEL-Handreiche) ist jedoch eine administrative Erleichterung vorgesehen: Bei einzelnen Waldgrundstücken kann statt einer separaten Geolokalisierung der einzelnen Flurstücke unter bestimmten Voraussetzungen die Adresse des Waldeigentümers bzw. des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses als Geolokalisierung angegeben werden. Diese Erleichterung ist national ausgestaltet und ersetzt nicht die grundsätzliche EU-Vorgabe – Unternehmen sollten sie nicht unreflektiert auf andere Rohstoffe oder Länder übertragen.
Für diese fünf Rohstoffgruppen gilt die reguläre Regel ohne Sonderfall: Geolokalisierungspunkt bis 4 Hektar, Polygon darüber, unabhängig davon, ob es sich um Kleinbauernflächen oder Großplantagen handelt.
Beispiel für einen korrekt formatierten Punkt (Kaffeefläche in Minas Gerais, Brasilien): Latitude -21.245678, Longitude -45.123456. In GeoJSON würde dieser Punkt als Koordinatenpaar [-45.123456, -21.245678] – also Longitude zuerst – abgelegt.
Eine Produktionsfläche („Grundstück“, plot of land) ist eine zusammenhängende Fläche innerhalb eines Grundbesitzes, die unter Bedingungen genutzt wird, die für eine Bewertung des Entwaldungsrisikos als hinreichend einheitlich gelten. Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist nicht automatisch eine einzige Produktionsfläche – bewirtschaftet ein Betrieb mehrere getrennte Flurstücke, ist grundsätzlich jedes Flurstück einzeln zu geolokalisieren.
Ein praxistauglicher Prozess zur Geodatenbeschaffung folgt typischerweise sieben Schritten:
In der Praxis scheitert dieser Prozess selten am „Wollen“, sondern am fehlenden strukturierten Datenfluss: Lieferanten schicken Koordinaten per E-Mail in unterschiedlichen Formaten, ohne Zuordnung zu Charge oder Erntezeitraum. Eine strukturierte Abfrage – idealerweise per Fragebogen oder digitalem Formular – reduziert Rückfragen erheblich.
Die konkrete Feldliste für einen EUDR-Lieferantenfragebogen sollte sich auf regulatorisch notwendige und praktisch verwertbare Angaben beschränken:
GeoJSON ist ein offenes, textbasiertes Format zur Beschreibung geografischer Objekte – Punkte, Linien und Polygone – auf Basis von JSON. Für die EUDR ist GeoJSON deshalb relevant, weil das EU-Informationssystem Geolokalisierungsdaten ausschließlich in diesem Format akzeptiert. Ein „Point“-Feature bildet einen einzelnen Koordinatenpunkt ab, ein „Polygon“-Feature eine geschlossene Fläche aus mehreren Koordinatenpaaren.
Die praktische Umwandlung von GPS-Rohdaten, KML- oder Shapefile-Exporten in valides GeoJSON – inklusive Validierung von Polygon-Geometrien – ist ein eigenständiges technisches Thema.
Ein häufiges Missverständnis: Das bloße Vorhandensein valider Koordinaten beweist noch nicht, dass ein Produkt entwaldungsfrei ist. Die Geolokalisierung ist die Eingangsgröße für die eigentliche Risikobewertung – erst der Abgleich der Koordinaten mit Waldbedeckungsdaten zum Stichtag 31.12.2020 und die anschließende Risikoeinstufung nach Art. 10 der Verordnung ergeben die tatsächliche Aussage zur Konformität.
Die EUDR benötigt Geolokalisierungsdaten, weil sich Entwaldung nur an einem konkreten geografischen Ort feststellen lässt – nicht auf Ebene eines Landes oder einer Region. Der Prüfprozess läuft in dieser Reihenfolge ab:
Der 31. Dezember 2020 ist das Referenzdatum der EUDR: Nur Rohstoffe, die auf Flächen erzeugt wurden, die zu diesem Zeitpunkt bereits nicht (mehr) entwaldet bzw. geschädigt wurden, gelten als entwaldungsfrei. Anhand der Geolokalisierung wird geprüft, ob die betreffende Fläche zum Stichtag Wald war und ob sie danach in eine andere Nutzung überführt wurde.
Der Stichtag gilt unabhängig von der Legalität der historischen Landnutzung nach nationalem Recht – das ist einer der Kernpunkte, der die EUDR von reinen Legalitätsnachweisen (wie der vorherigen EUTR) unterscheidet.
Ohne die erforderlichen Geolokalisierungsdaten kann keine gültige Sorgfaltserklärung eingereicht werden – und ohne eingereichte und mit Referenznummer versehene DDS dürfen betroffene Produkte nicht in der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU exportiert werden. Eine Lieferantenerklärung ohne konkrete, prüfbare Koordinaten reicht nicht aus; die Verantwortung, vollständige und korrekte Geodaten zu beschaffen, liegt beim Marktteilnehmer, der die Sorgfaltserklärung abgibt – auch wenn die Rohdaten faktisch vom Lieferanten stammen.
Ein deutsches Unternehmen importiert Röstkaffee. Der Kaffee-Lieferant bezieht die Rohbohnen von fünf Farmen in Minas Gerais. Der Datenfluss sieht so aus:
Dieses Beispiel zeigt: Bereits bei einem einzigen Lieferanten mit fünf Farmen entstehen leicht zehn oder mehr einzeln zu geolokalisierende Flächen – multipliziert über ein reales Lieferantenportfolio ergibt sich rasch ein Skalierungsproblem.
Ein mittelständisches Unternehmen mit 150 Lieferanten und durchschnittlich 20 Produktionsflächen je Lieferant verwaltet rechnerisch 3.000 einzeln zu geolokalisierende Flächen. Damit entstehen Fragen, die sich mit Excel-Listen kaum noch zuverlässig beantworten lassen:
An diesem Punkt wird deutlich, warum EUDR-Geodatenmanagement ohne strukturierte Software schnell an Grenzen stößt: Es geht nicht mehr um das einmalige Erfassen von Koordinaten, sondern um ein laufendes Datenmanagement über Hunderte oder Tausende Flächen, Lieferanten und Chargen hinweg.
Manuelle Prozesse – Lieferantenanschreiben per E-Mail, Koordinaten in Excel-Listen, Validierung per Hand – funktionieren für einzelne Lieferanten. Mit steigender Lieferantenzahl und mehreren Produktionsflächen je Lieferant wächst der Aufwand jedoch nicht linear, sondern überproportional: Jede zusätzliche Fläche bedeutet eine weitere Anfrage, eine weitere Prüfung, eine weitere Zuordnung zu Produkt und Lieferung.
cubemos bildet den EUDR-Prozess entlang dieser Kette softwaregestützt ab: von der automatisierten Identifikation betroffener Artikel und Lieferanten über die zentrale Anfrage und Erfassung von Geodaten bei Lieferanten, die Validierung gegen Satellitendaten, bis zur automatisierten Erstellung der Sorgfaltserklärung und deren Übermittlung an das EU-Informationssystem. Alle Nachweise – Koordinaten, Referenznummern, Lieferantenbelege – liegen dabei zentral und auditbereit vor, statt verteilt in einzelnen Postfächern und Tabellen.

Was bedeutet Geolokalisierung bei der EUDR?
Geolokalisierung bezeichnet die Angabe der geografischen Koordinaten (Breiten- und Längengrad) der Produktionsfläche, auf der ein relevanter Rohstoff erzeugt wurde. Sie ist Pflichtbestandteil jeder Sorgfaltserklärung.
Welche Geodaten benötigt die EUDR?
Mindestens Latitude und Longitude mit sechs Dezimalstellen je Produktionsfläche, bei Flächen über 4 Hektar zusätzlich ein Polygon, das die gesamte Fläche umreißt.
Welche Koordinaten braucht man für die EUDR?
Dezimalgrad-Koordinaten im WGS84-System (EPSG:4326), mit mindestens sechs Dezimalstellen, je Produktionsfläche einzeln erfasst.
Wie genau müssen EUDR-Koordinaten sein?
Mindestens sechs Dezimalstellen – das entspricht einer Genauigkeit von etwa 11 Zentimetern.
Wann reicht ein Punkt?
Bei Produktionsflächen bis 4 Hektar und grundsätzlich bei allen Rinderbetrieben, unabhängig von deren Größe.
Wann braucht man ein Polygon?
Bei Produktionsflächen über 4 Hektar für alle relevanten Rohstoffe außer Rindern.
Was bedeutet die 4-Hektar-Regel bei der EUDR?
Sie legt fest, ob eine Fläche als einzelner Punkt (≤ 4 ha) oder als Polygon (> 4 ha) geolokalisiert werden muss. Beide Formate sind vollwertige, verpflichtende Geolokalisierungen – die Regel betrifft nur das Format, nicht die grundsätzliche Pflicht.
Was ist eine Produktionsfläche?
Eine zusammenhängende Fläche innerhalb eines Grundbesitzes, die hinsichtlich des Entwaldungsrisikos als einheitlich bewertet werden kann – nicht automatisch identisch mit einem ganzen Betrieb.
Was ist GeoJSON?
Ein offenes, JSON-basiertes Format zur Beschreibung geografischer Objekte wie Punkte und Polygone.
Braucht man GeoJSON für die EUDR?
Ja – das EU-Informationssystem akzeptiert Geolokalisierungsdaten ausschließlich im GeoJSON-Format.
Wie bekommt man Geodaten vom Lieferanten?
Über eine strukturierte Abfrage (Fragebogen oder digitales Formular), die Flächengröße, Koordinaten bzw. Polygon, Rohstoff und Produktionszeitraum je Fläche erfasst.
Wer muss die Geodaten bereitstellen?
Verantwortlich für die vollständige und korrekte Übermittlung ist der Marktteilnehmer, der die Sorgfaltserklärung abgibt – die Rohdaten stammen jedoch faktisch vom Erzeuger bzw. Lieferanten.
Was passiert, wenn der Lieferant keine Koordinaten liefern kann?
Ohne valide Geolokalisierung kann keine vollständige Sorgfaltserklärung eingereicht werden – die betroffene Ware darf dann nicht in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden.
Wie prüft man EUDR-Geodaten?
In drei Schritten: technische Validierung (gültiges Format, geschlossenes Polygon), inhaltliche Prüfung (Plausibilität zu Land, Lieferant, Rohstoff) und Risikoprüfung (Abgleich mit Waldbedeckungsdaten zum Stichtag 2020).
Reichen GPS-Koordinaten?
Ja, sofern sie im WGS84-System mit mindestens sechs Dezimalstellen erfasst und – bei Flächen über 4 Hektar – als Polygon vorliegen.
Kann ich Google Maps verwenden?
Zur groben Orientierung und Plausibilisierung ja; für die verpflichtende Übermittlung sind jedoch validierte GPS- bzw. Feldvermessungsdaten im geforderten GeoJSON-Format erforderlich.
Müssen alle Produktionsflächen angegeben werden?
Ja, jede Fläche, die tatsächlich zur betreffenden Lieferung beigetragen hat, muss einzeln geolokalisiert werden.
Was passiert bei mehreren Produktionsflächen?
Jede Fläche wird einzeln erfasst und der jeweiligen Lieferung zugeordnet – eine Zusammenfassung zu einer Sammelfläche ist nicht zulässig.
Welche Geodaten müssen in die Sorgfaltserklärung?
Die vollständige Geolokalisierung (Punkt oder Polygon) jeder beitragenden Produktionsfläche sowie der Erzeugungszeitraum, wie in Art. 9 EUDR vorgeschrieben.
Wie hängen Geolokalisierung und Entwaldungsprüfung zusammen?
Die Geolokalisierung ist die Voraussetzung für die Entwaldungsprüfung: Erst anhand konkreter Koordinaten lässt sich eine Fläche mit Waldbedeckungsdaten zum Stichtag 31.12.2020 abgleichen und eine Risikoeinstufung vornehmen.

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