EUDR

Kaffee gehört zu den sieben Rohstoffen, die die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) erfasst. Für Importeure, Röstereien und Händler bedeutet das: Sie müssen Herkunft, Produktionsflächen und Lieferketten ihres Kaffees lückenlos dokumentieren, Entwaldungsrisiken bewerten und eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem TRACES einreichen. Ab dem 30. Dezember 2026 gilt das für große und mittlere Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Gerade bei Kaffee macht die Lieferkettenstruktur die Umsetzung aufwendig: Ein Importeur bezieht Rohkaffee häufig über mehrere Kooperativen, Zwischenhändler und Hunderte bis Tausende Produktionsflächen. Jede davon braucht Geolokalisierungsdaten, jede Lieferung eine nachvollziehbare Zuordnung zur Anbaufläche.
Eine EUDR Software kann diese Daten zentral zusammenführen und die zentralen Compliance-Schritte – von der Lieferanteneinbindung bis zur Einreichung im EU-Informationssystem – digital abbilden. Dieser Beitrag erklärt, was für Kaffee konkret gilt, welche Daten benötigt werden und wie sich fünf EUDR-Software-Anbieter für Kaffee-Lieferketten im Vergleich schlagen.
Ja. Kaffee zählt zu den sieben in Anhang I der EUDR gelisteten Rohstoffen, neben Rindern, Kakao, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Betroffen sind sowohl Rohkaffee als auch daraus hergestellte Erzeugnisse wie gerösteter und entkoffeinierter Kaffee sowie Extrakte und Zubereitungen auf Kaffeebasis.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, innerhalb der EU bereitstellen oder aus der EU exportieren, zum Nachweis, dass diese entwaldungsfrei und legal produziert wurden. Für Kaffee heißt das konkret: Die Anbaufläche darf nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet oder waldgeschädigt worden sein, und die Produktion muss den Gesetzen des Erzeugerlandes entsprechen.
Betroffen sein können je nach Rolle in der Lieferkette:
Wer Kaffee erstmals in der EU in Verkehr bringt, gilt als Marktteilnehmer und trägt die volle Sorgfaltspflicht samt Geodaten und Sorgfaltserklärung. Wer bereits in Verkehr gebrachte Ware weiterverkauft, gilt als Händler und arbeitet in der Regel mit den Referenz- und Prüfnummern der vorgelagerten Sorgfaltserklärung, ohne eine eigene DDS einreichen zu müssen.
Für Kleinsterzeuger und kleine primäre Marktteilnehmer, die relevante Erzeugnisse selbst anbauen und in einem Land mit geringem Risiko ansässig sind, gilt seit der Überarbeitung der Verordnung Ende 2025 eine vereinfachte Erklärung anstelle der vollständigen Sorgfaltserklärung (Art. 4a EUDR). Für Unternehmen, die Kaffee lediglich handeln oder verarbeiten, ohne ihn selbst zu erzeugen, gilt diese Erleichterung nicht.
Die EUDR ist seit Juni 2023 in Kraft, ihre Anwendung wurde zweimal verschoben. Nach der im Dezember 2025 veröffentlichten Verordnung (EU) 2025/2650 gilt: ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Die EU-Kommission hat im Mai 2026 bestätigt, dass keine weitere Verschiebung geplant ist. Für Kaffeeunternehmen mit Vorlaufzeiten von zwei bis vier Monaten in der Beschaffung bedeutet das: Wer heute bestellt, erhält die Ware häufig erst, wenn die Verordnung bereits gilt.
Nicht der Verarbeitungsgrad entscheidet, ob ein Kaffeeprodukt unter die EUDR fällt, sondern seine Zolltarifnummer (KN-/HS-Code) im Anhang I der Verordnung. Kaffee ist über die KN-Position 0901 gelistet, die Rohkaffee, gerösteten und entkoffeinierten Kaffee gleichermaßen umfasst. Extrakte, Essenzen und Zubereitungen auf Kaffeebasis – etwa löslicher Kaffee oder Kaffeekapseln mit geröstetem Kaffee – fallen unter die Positionen 2101.11 und 2101.12.
Kaffeeimporteure benötigen für jede Lieferung: Produkt- und Mengenangaben, den korrekten HS-/CN-Code, das Ursprungsland, Lieferanteninformationen, die Geolokalisierung jeder zugehörigen Produktionsfläche, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit und Legalität, eine dokumentierte Risikobewertung sowie – sofern vorhanden – Referenznummern bestehender Sorgfaltserklärungen aus der vorgelagerten Lieferkette.
Bei Kaffee wird die Verwaltung dieser Daten schnell aufwendig, weil hinter einer einzigen Lieferung häufig mehrere Kooperativen, Zwischenhändler und eine hohe Zahl an Produktionsflächen stehen – bei Röstereien mit globalen Beschaffungsstrukturen nicht selten mehrere Tausend.
Für jede Produktionsfläche wird eine Geolokalisierung im WGS-84-Format (EPSG:4326) benötigt: ein Einzelpunkt (Koordinate) für Flächen bis 4 Hektar, ein geschlossenes Polygon mit mindestens vier Eckpunkten für größere Flächen. Die Daten werden im GeoJSON-Format erfasst und über das EU-Informationssystem TRACES eingereicht.
Ein Kaffeeimporteur bezieht Rohkaffee typischerweise über mehrere Lieferanten oder Kooperativen. Hinter einer einzigen Lieferung können dutzende bis Hunderte Produktionsflächen stehen, jede mit eigenen Koordinaten oder Polygonen. Das bringt mehrere praktische Herausforderungen mit sich:
Für Kleinbauern-Lieferketten, die einen Großteil des weltweiten Kaffees produzieren, kommt hinzu: Viele Erzeuger verfügen nicht über die technischen Mittel, um selbst präzise Geodaten zu erheben. Das macht ein strukturiertes Lieferanten-Onboarding zu einem der kritischsten Erfolgsfaktoren bei der Kaffee-EUDR-Umsetzung.
Der Ablauf folgt in der Praxis einem wiederkehrenden Muster:
Wie genau die einzelnen Schritte ausgestaltet werden, hängt von der Rolle des Unternehmens ab: Marktteilnehmer, etwa Importeure, tragen die volle Sorgfaltspflicht inklusive Geodaten, während Händler in der Regel mit den Referenznummern der vorgelagerten Erklärung arbeiten.
Für Unternehmen mit wenigen Lieferanten und Produktionsflächen kann eine tabellenbasierte Erfassung zunächst ausreichen. Mit wachsender Lieferkettenkomplexität stößt dieser Ansatz jedoch an praktische Grenzen:
Das ist kein grundsätzliches Argument gegen Tabellen, sondern eine Frage der Skalierung: Bei wenigen, seltenen Vorgängen bleibt die manuelle Pflege überschaubar. Sobald jedoch mehrere Produktlinien, Lieferanten und wiederkehrende Sendungen zusammenkommen, wird eine softwaregestützte, strukturierte Verwaltung zur Voraussetzung für eine belastbare und auditfähige Nachweisführung – und damit zur Grundlage für die Auswahl einer EUDR Software.
Nicht jede Software muss jede Funktion bieten – welche Funktionen im Einzelfall relevant sind, hängt von der Rolle im Prozess und der Lieferkettenstruktur ab. Für Kaffeeunternehmen mit vielen Lieferanten und Produktionsflächen sind insbesondere folgende Funktionen wichtig:
Der folgende Vergleich stellt fünf Anbieter gegenüber, die nachweislich EUDR-Funktionen anbieten und für Unternehmen mit Kaffee-Lieferketten relevant sein können: cubemos, osapiens, IntegrityNext, Sourcemap und Agriplace. Stand der Recherche: September 2026.
Die passende EUDR Software hängt von der Lieferkettenstruktur, der Anzahl der Lieferanten und Produktionsflächen, bestehenden IT-Systemen und dem gewünschten Automatisierungsgrad ab. Für Kaffeeunternehmen mit vielen Lieferanten und Produktionsflächen sind insbesondere Funktionen für Lieferanteneinbindung, Geolokalisierungsdaten, Rückverfolgbarkeit, Risikobewertung, DDS-Erstellung und TRACES-Anbindung relevant.
Anbieter mit starkem Fokus auf Satellitendaten und großflächige Entwaldungsanalyse, etwa osapiens, IntegrityNext oder Sourcemap, eignen sich gut, wenn die Risikobewertung großer Flächenmengen im Vordergrund steht. Anbieter mit einem stark auf Kleinbauern ausgerichteten Ansatz wie Agriplace können sinnvoll sein, wenn ein Großteil der Geodaten direkt von Kleinerzeugern kommen muss.
Für Kaffeeunternehmen, die EUDR nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit weiteren Nachhaltigkeitspflichten wie CSRD, VSME oder CO₂-Bilanzierung abbilden möchten, ist cubemos besonders geeignet: Artikel- und Lieferantendaten werden direkt aus dem ERP-System übernommen, Zolltarifnummern automatisch gegen den EUDR-Geltungsbereich geprüft, Lieferanten gegen den Risikobenchmark der EU-Kommission abgeglichen und Sorgfaltserklärungen auf dieser Datenbasis automatisiert vorbereitet und über eine Schnittstelle an das EU-Informationssystem übermittelt. Da cubemos auf einer zentralen ESG-Plattform basiert, lässt sich die EUDR-Umsetzung bei Bedarf um weitere Module erweitern, ohne ein zusätzliches Datensilo aufzubauen.
Vor der Auswahl lohnt sich eine strukturierte Kaufberatung. Fragen, die Kaffeeunternehmen einem Softwareanbieter stellen sollten:
Der Workflow in cubemos folgt dem tatsächlichen EUDR-Prozess: Artikel- und Lieferantendaten werden aus dem ERP-System übernommen, cubemos gleicht sie automatisch mit Zolltarifnummern ab und identifiziert EUDR-relevante Kaffeeprodukte samt zuständigen Lieferanten. Über die Geo-Daten-Funktion lassen sich neue Produktionsflächen auf einer interaktiven Karte eintragen und auf Entwaldungsfreiheit prüfen. Lieferanten können ihre Nachweise direkt in cubemos einspielen, automatisierte Fragebögen vereinfachen die Kommunikation. Jeder Lieferant wird gegen den Risikobenchmark der EU-Kommission und weitere Risikodatenbanken geprüft. Auf dieser Datenbasis erstellt cubemos die Sorgfaltserklärung und übermittelt sie über eine Schnittstelle an das EU-Informationssystem; die zurückgemeldete Referenznummer wird automatisch im System hinterlegt und ist für Einkauf, Verkauf und Exportprozesse durchgängig auffindbar.
Prozess: ERP / bestehende Produktdaten → cubemos → Lieferanten einbinden → Produkt-, Herkunfts- und Geodaten erfassen → Produktionsflächen zuordnen → Daten prüfen → Risiken bewerten → Sorgfaltserklärung → TRACES / EUDR-Informationssystem → Zentrale Dokumentation
Dadurch entfällt die manuelle Übertragung von Artikel- und Lieferantendaten zwischen ERP, Excel-Listen und dem EU-Informationssystem, und Referenznummern lassen sich zentral statt in separaten Tabellen nachverfolgen.

Ein deutscher Kaffeeimporteur bezieht Rohkaffee aus Brasilien über mehrere Kooperativen. Hinter den Lieferungen stehen zahlreiche Produktionsflächen unterschiedlicher Größe.
Mit einer Software wie cubemos laufen die Schritte 2 bis 9 weitgehend innerhalb eines Systems statt über Excel-Listen, E-Mail-Verkehr und die manuelle Weboberfläche des EU-Informationssystems.
Ja. Kaffee zählt zu den sieben in Anhang I der EUDR gelisteten Rohstoffen. Betroffen sind sowohl Rohkaffee als auch daraus hergestellte Erzeugnisse wie gerösteter und entkoffeinierter Kaffee sowie Extrakte und Zubereitungen auf Kaffeebasis. Wer solche Produkte in der EU in Verkehr bringt, bereitstellt oder aus ihr ausführt, muss deren Entwaldungsfreiheit und Legalität nachweisen.
Maßgeblich ist die Zolltarifnummer: Rohkaffee, gerösteter und entkoffeinierter Kaffee fallen unter KN-Position 0901, Extrakte, Essenzen und Zubereitungen auf Kaffeebasis – etwa löslicher Kaffee oder Kaffeekapseln – unter die Positionen 2101.11 und 2101.12. Der Verarbeitungsgrad ändert nichts am Anwendungsbereich.
Ja, sofern sie EUDR-relevante Kaffeeprodukte verarbeiten, in Verkehr bringen oder exportieren. Verarbeitet eine Rösterei importierten Kaffee, für den bereits eine Sorgfaltserklärung vorliegt, arbeitet sie in der Regel mit den übergebenen Referenznummern weiter, statt eine eigene Erklärung einzureichen.
Kaffeeimporteure gelten als Marktteilnehmer und tragen die volle Sorgfaltspflicht: Sie müssen Produkt-, Herkunfts- und Geodaten sammeln, eine Risikobewertung durchführen, bei Bedarf Risikominderungsmaßnahmen dokumentieren und eine Sorgfaltserklärung über das EU-Informationssystem TRACES einreichen.
Benötigt werden unter anderem Warenbeschreibung und HS-/CN-Code, Menge, Ursprungsland, Lieferanteninformationen, Geolokalisierung der Produktionsflächen, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit und Legalität sowie eine dokumentierte Risikobewertung.
Für jede Produktionsfläche wird eine Geolokalisierung im WGS-84-Format benötigt: ein Punkt für Flächen bis 4 Hektar, ein Polygon mit mindestens vier Eckpunkten für größere Flächen. Die Daten werden im GeoJSON-Format über das EU-Informationssystem eingereicht.
GeoJSON ist das Dateiformat, in dem das EU-Informationssystem Geolokalisierungsdaten – Punkte oder Polygone von Produktionsflächen – entgegennimmt. Unternehmen können Koordinaten manuell eintragen, über eine Karte einzeichnen oder eine vorbereitete GeoJSON-Datei hochladen.
Lieferanten müssen die Geolokalisierung ihrer Produktionsflächen, Nachweise zur Entwaldungsfreiheit ab dem Stichtag 31. Dezember 2020 sowie Belege für die Einhaltung nationaler Gesetze im Erzeugerland bereitstellen. Bei bestehenden Sorgfaltserklärungen zählen auch die zugehörigen Referenznummern dazu.
Die Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) wird elektronisch über das EU-Informationssystem TRACES eingereicht. Sie enthält unter anderem Unternehmensdaten, Warenbeschreibung, Ursprungsland, Geolokalisierung und Risikobewertung. Nach der Einreichung erhält das Unternehmen eine Referenz- und eine Prüfnummer.
TRACES (bzw. TRACES NT) ist das zentrale digitale Informationssystem der EU, über das Sorgfaltserklärungen eingereicht, verwaltet und für Behörden nachvollziehbar gemacht werden. Für die Nutzung ist ein EU-Login-Konto und eine Registrierung als Marktteilnehmer oder Händler erforderlich.
Das hängt von der Lieferkettenstruktur, der Anzahl der Produktionsflächen, bestehenden IT-Systemen und dem gewünschten Automatisierungsgrad ab. Relevant sind vor allem Funktionen für Lieferanteneinbindung, Geolokalisierung, Risikobewertung, DDS-Erstellung und TRACES-Anbindung – siehe der Softwarevergleich weiter oben.
Für Importeure mit vielen Lieferanten und Produktionsflächen sind Lösungen mit starkem Fokus auf Geodaten-Erfassung, automatisierter Risikobewertung und direkter TRACES-Anbindung besonders relevant, ergänzt um eine ERP-Integration, damit Artikel- und Lieferantendaten nicht doppelt gepflegt werden müssen.
Keiner der verglichenen Anbieter ist ausschließlich auf Röstereien spezialisiert. Mehrere Anbieter, darunter Sourcemap und osapiens, weisen jedoch nachweisliche Erfahrung mit Kaffee-Lieferketten auf, etwa über Partnerschaften mit Kaffeehändlern und -konzernen.
Wichtig sind unter anderem Lieferantenmanagement, digitale Lieferanteneinbindung, Geolokalisierungserfassung, Verknüpfung von Flächen und Lieferungen, automatisierte Risikobewertung, DDS-Erstellung, TRACES-Anbindung und eine ERP-Integration.
Für keinen der verglichenen Anbieter ließ sich die Unterstützung des GeoJSON-Formats anhand öffentlich verfügbarer Quellen abschließend verifizieren. Da das EU-Informationssystem GeoJSON als Zielformat vorgibt, sollte diese Frage direkt beim jeweiligen Anbieter geklärt werden.
cubemos, osapiens, IntegrityNext und Sourcemap geben jeweils eine Anbindung an das EU-Informationssystem TRACES an, etwa über eine API zur automatisierten DDS-Einreichung. Für Agriplace ließ sich eine TRACES-Anbindung anhand öffentlich verfügbarer Quellen nicht eindeutig verifizieren.
Anbieter unterscheiden sich vor allem im Fokus: manche setzen auf großflächige Satellitendatenanalyse für komplexe Konzernlieferketten, andere auf einen kleinbauernfreundlichen Ansatz für die Datenerhebung direkt bei Erzeugern, wieder andere integrieren EUDR in eine breitere ESG-Plattform mit weiteren Compliance-Modulen.
Ja. Mehrere Anbieter, darunter cubemos, osapiens, IntegrityNext und Sourcemap, bieten laut eigenen Angaben eine automatisierte Erstellung und Einreichung der Sorgfaltserklärung über eine API-Anbindung an das EU-Informationssystem.
cubemos übernimmt Artikel- und Lieferantendaten aus dem ERP-System, prüft Zolltarifnummern automatisch gegen den EUDR-Geltungsbereich, erfasst Geodaten über eine interaktive Karte, gleicht Lieferanten gegen den EU-Risikobenchmark ab und bereitet die Sorgfaltserklärung zur Übermittlung an das EU-Informationssystem vor.

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