EUDR

„EUDR TRACES“ ist keine eigenständige Software, sondern der umgangssprachliche Name für das EUDR-Informationssystem, das technisch auf der TRACES-Plattform (Trade Control and Expert System) der Europäischen Kommission aufsetzt. TRACES existierte bereits vor der EUDR und wurde ursprünglich für die Zertifizierung im Tier- und Pflanzenhandel genutzt. Für die EU-Entwaldungsverordnung wurde ein spezialisiertes Modul ergänzt: das EUDR-Informationssystem.
Über dieses System reichen Marktteilnehmer und ihre bevollmächtigten Vertreter Sorgfaltserklärungen ein, mit denen sie gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden. Das System ist seit dem 4. Dezember 2024 in Betrieb; nach einer technischen Überarbeitung wurde es 2026 wiedereröffnet, und die Online-Schulungen für Marktteilnehmer sind seither wieder angelaufen.
Beide Begriffe beschreiben faktisch dieselbe Anwendung, aber sie sind nicht auf derselben Ebene angesiedelt:
In der offiziellen Kommunikation der EU-Kommission wird konsequent von „Information System“ beziehungsweise „EUDR-Informationssystem“ gesprochen; „EUDR TRACES“ ist eine in der Praxis entstandene, umgangssprachliche Verkürzung, die sich in Suchanfragen und Fachartikeln etabliert hat, weil TRACES die bekanntere und ältere Marke ist. Für die tägliche Arbeit ist die Unterscheidung meist nicht relevant — wichtig ist zu wissen, dass beide Begriffe dieselbe technische Anwendung meinen und Zugang, Rollen und Prozesse identisch sind.
Rechtlich verankert ist das System in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084 der Kommission, die durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 angepasst wurde. Die materiellen Pflichten selbst regelt die EU-Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2650 vom 23. Dezember 2025.
Die im Dezember 2025 verkündete Novelle hat die Akteursrollen präzisiert und für nachgelagerte Marktteilnehmer deutlich vereinfacht. Die folgende Übersicht zeigt, wer eine eigene Erklärung einreichen muss und wer sich „nur“ registrieren und Nummern weiterreichen muss.
Die Registrierung läuft in zwei getrennten Schritten ab: zunächst die persönliche Anmeldung über EU-Login, danach die Registrierung des Unternehmens und der eigenen Rolle im EUDR-Informationssystem selbst.
In der Praxis dauert allein die EORI-Validierung und die vollständige Einrichtung des TRACES-Kontos häufig ein bis drei Wochen — ein Grund, mit der Registrierung nicht erst kurz vor dem verpflichtenden Anwendungsstart am 30. Dezember 2026 zu beginnen.
Die konkreten Datenpunkte richten sich nach Anhang II der EUDR. Die folgende Übersicht zeigt, was für eine vollständige Sorgfaltserklärung typischerweise vorliegen muss:
Alle Angaben sollten vor der Einreichung intern gegen die aktuell geltende Fassung der Verordnung sowie gegen die von der EU-Kommission veröffentlichten FAQ geprüft werden, da einzelne Detailanforderungen im Zuge der Vereinfachungs-Novelle 2025/2026 angepasst wurden.
Die Erstellung einer Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) ist der praktische Kern der Arbeit im EUDR-Informationssystem. Konkret durchläuft ein Operator dabei folgende Schritte:
Für Micro- oder Kleinprimärerzeuger mit Ursprung in einem Land oder einer Region mit geringem Risiko ist der Prozess deutlich schlanker: Sie reichen anstelle der vollständigen DDS eine vereinfachte Erklärung (Simplified Declaration, SD) ein und erhalten dafür einen Deklarations-Identifikator, der funktional dieselbe Rolle übernimmt wie die Referenznummer.
Die Geolokalisierung ist technisch der anspruchsvollste Teil einer Sorgfaltserklärung, weil sie strukturierte Geodaten in einem bestimmten Format verlangt.
Nach dem Absenden führt das System eine automatisierte Prüfung auf Vollständigkeit der Pflichtfelder durch. Wichtig für die Erwartungshaltung: Diese automatisierte Prüfung bestätigt lediglich, dass die erforderlichen Datenfelder vorhanden sind, sie ersetzt keine inhaltliche behördliche Prüfung der Richtigkeit. Erst mit erfolgreicher Übermittlung vergibt das System automatisch zwei Kennungen: die Referenznummer und die Prüfnummer.
Referenznummer und Prüfnummer werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen entlang der Lieferkette.
Ein deutsches Unternehmen importiert Rohkaffee aus Brasilien und lässt ihn anschließend über mehrere Handelsstufen weiterverkaufen:
Verarbeitet die Rösterei den Kaffee so, dass daraus ein neues, EUDR-relevantes Produkt mit eigenem Zolltarifcode entsteht (etwa Instantkaffee), kann sie im Einzelfall selbst wieder in eine Operator-Rolle rutschen und eine eigene DDS benötigen.
Ja, aber nur innerhalb eines engen Zeitfensters: Eine Sorgfaltserklärung oder vereinfachte Erklärung kann bis zu 72 Stunden nach Vergabe der Referenznummer geändert oder zurückgezogen werden — vorausgesetzt, sie wurde noch nicht in einer Zollanmeldung verwendet. Nach Ablauf dieser Frist oder nach Verwendung in einer Zollanmeldung ist eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich; in diesem Fall muss eine neue Erklärung eingereicht werden. Für Unternehmen mit wiederkehrenden Lieferungen gilt eine wichtige Erleichterung: Eine einzelne Sorgfaltserklärung kann mehrere Lieferungen und Chargen desselben Produkts über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr abdecken, sofern für alle enthaltenen Mengen vollständig Sorgfaltspflichten erfüllt und Geodaten hinterlegt wurden.
Neben der manuellen Weboberfläche bietet das EUDR-Informationssystem eine Machine-to-Machine-Schnittstelle (API), über die sich Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen auch in großer Zahl automatisiert verwalten lassen. Die Referenzdokumentation für Unternehmen, die eine eigene Anbindung entwickeln möchten, stellt die EU-Kommission öffentlich über die Plattform CIRCABC zur Verfügung.
Für Unternehmen mit einer überschaubaren Zahl an Produkten und Lieferanten kann die manuelle Nutzung der Weboberfläche durchaus funktionieren. Mit wachsender Komplexität der Lieferkette verschieben sich die Anforderungen jedoch merklich:
Bei wenigen, seltenen Vorgängen ist die manuelle Nutzung also kein Nachteil. Sobald jedoch mehrere Produktlinien, Lieferanten und wiederkehrende Sendungen zusammenkommen, wird die strukturierte, softwaregestützte Verwaltung zunehmend zur Voraussetzung für eine belastbare und auditfähige Nachweisführung.
Unternehmen mit vielen Produkten, Lieferanten, Produktionsflächen und Sorgfaltserklärungen stoßen bei einer vollständig manuellen Bearbeitung im EUDR-Informationssystem schnell an Grenzen: Jede Erklärung erfordert die erneute Zusammenstellung von Produkt-, Lieferanten- und Geodaten, Referenznummern werden häufig isoliert in E-Mails oder Tabellen abgelegt, und bei einer Behördenanfrage müssen Nachweise unter Zeitdruck aus mehreren Quellen zusammengetragen werden.
Die cubemos EUDR-Software setzt genau an dieser Schnittstelle an: Artikel- und Lieferantendaten werden direkt aus dem angebundenen ERP-System übernommen, Zolltarifnummern automatisch erzeugt und jeder Artikel gegen den EUDR-Geltungsbereich geprüft. Jeder Lieferant wird automatisch gegen den Risiko-Benchmark der EU-Kommission sowie ergänzende Risikodatenbanken bewertet, sodass der jeweils passende Prüfumfang klar ist. Sorgfaltserklärungen entstehen auf Basis der erfassten Daten automatisiert und werden über eine Schnittstelle an das EU-Informationssystem übermittelt; die zurückgemeldete Referenz- und Prüfnummer führt cubemos automatisch in das ERP-System zurück, dort, wo Bestellungen und Lieferungen ohnehin verwaltet werden.
Damit verschiebt sich EUDR-Compliance von einem wiederkehrenden, manuellen Dokumentationsprojekt zu einer strukturierten, weitgehend automatisierten Routine — auditfähig und ohne doppelte Datenpflege zwischen ERP, Tabellen und dem EU-Informationssystem.
Nächster Schritt: Sie möchten sehen, wie sich Sorgfaltserklärungen, Referenznummern und Geodaten in Ihrem Unternehmen automatisiert erfassen und verwalten lassen? Vereinbaren Sie eine unverbindliche Demo der cubemos EUDR-Software.
Was ist EUDR TRACES?
EUDR TRACES ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das EUDR-Informationssystem — das spezialisierte Online-Tool der EU-Kommission innerhalb der TRACES-Plattform, über das Sorgfaltserklärungen nach der EU-Entwaldungsverordnung eingereicht werden.
Ist TRACES das EUDR-Informationssystem?
TRACES ist die übergeordnete IT-Plattform der EU-Kommission; das EUDR-Informationssystem ist ein spezialisiertes Modul innerhalb dieser Plattform, ausschließlich für die EUDR-Sorgfaltserklärungen.
Wie registriere ich mich bei EUDR TRACES?
Zunächst ein EU-Login-Konto anlegen, dann im EUDR-Informationssystem das eigene Unternehmen suchen oder neu anlegen und die passende Rolle (Operator, MSPO, nachgelagerter Marktteilnehmer oder Händler) beantragen. Nach Validierung durch die zuständige Behörde ist der Zugang freigeschaltet.
Wer muss sich bei EUDR TRACES registrieren?
Marktteilnehmer (Operatoren), Kleinst- und Kleinprimärerzeuger, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler (jeweils Nicht-KMU) sowie bevollmächtigte Vertreter, die EUDR-relevante Produkte in der EU in Verkehr bringen, exportieren oder weiterverkaufen.
Wer muss eine EUDR-Sorgfaltserklärung abgeben?
Marktteilnehmer (Operatoren), die ein EUDR-relevantes Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringen oder exportieren. Kleinst- und Kleinprimärerzeuger reichen stattdessen eine vereinfachte Erklärung ein. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler reichen seit der Novelle 2025 grundsätzlich keine eigene DDS mehr ein.
Wann muss die Sorgfaltserklärung eingereicht werden?
Vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt bzw. vor dem Export — ohne gültige Referenznummer erfolgt keine Zollfreigabe.
Wie funktioniert eine EUDR-Sorgfaltserklärung?
Der Operator erfasst Produkt-, Mengen-, Ursprungs- und Geolokalisierungsdaten sowie eine Risikobewertung im EUDR-Informationssystem und erklärt damit rechtsverbindlich, dass das Produkt entwaldungsfrei und legal erzeugt wurde. Nach erfolgreicher Einreichung vergibt das System automatisch Referenz- und Prüfnummer.
Was ist die EUDR-Referenznummer?
Eine automatisch vom EUDR-Informationssystem vergebene, in der Regel 14-stellige alphanumerische Kennung, die nach erfolgreicher Einreichung einer Sorgfaltserklärung entsteht und entlang der Lieferkette als Nachweis dient.
Was ist die EUDR-Prüfnummer?
Ein zusätzlicher, gemeinsam mit der Referenznummer vergebener Sicherheitscode, mit dem sich die Echtheit einer Referenznummer im EUDR-Informationssystem verifizieren lässt.
Wo finde ich meine EUDR-Referenznummer?
Direkt im EUDR-Informationssystem nach erfolgreicher Einreichung der Erklärung, im Dashboard der jeweiligen DDS bzw. SD.
Muss die Referenznummer weitergegeben werden?
Ja — der Operator bzw. MSPO muss sie aktiv an den ersten nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler sowie an den Zoll weitergeben. Die Prüfnummer muss dagegen nach aktuellem Stand nicht routinemäßig weitergegeben werden.
Welche Geodaten müssen im EUDR-Informationssystem angegeben werden?
Geokoordinaten der Erzeugerflächen im WGS-84-Format mit mindestens sechs Nachkommastellen; ab einer Flächengröße von 4 Hektar als Polygon, darunter als Punkt ausreichend (mit Sonderregel für Rinder).
Was ist eine GeoJSON-Datei?
Ein offenes, textbasiertes Format zur strukturierten Übermittlung geografischer Daten, das das EUDR-Informationssystem für den Bulk-Upload von Geokoordinaten verlangt.
Gibt es eine EUDR-TRACES-API?
Ja, eine Machine-to-Machine-Schnittstelle für die automatisierte Einreichung und Verwaltung von Sorgfaltserklärungen in größerem Umfang; die Referenzdokumentation stellt die EU-Kommission öffentlich über CIRCABC zur Verfügung.
Kann EUDR-Software mit TRACES verbunden werden?
Ja. Spezialisierte EUDR-Software wie cubemos bindet sich über die offizielle Schnittstelle an das EUDR-Informationssystem an und übernimmt die automatisierte Erstellung, Einreichung und Rückführung von Referenznummern in das ERP-System.
Kann ich eine Sorgfaltserklärung nachträglich ändern?
Ja, innerhalb von 72 Stunden nach Vergabe der Referenznummer, sofern sie noch nicht in einer Zollanmeldung verwendet wurde. Danach ist eine neue Erklärung erforderlich.
Was passiert bei Fehlern in einer Sorgfaltserklärung?
Je nach Fehlerart drohen die Zurückweisung der Zollanmeldung, nicht belastbare Nachweise bei behördlichen Kontrollen oder eine ungültig gewordene Referenznummer nach Widerruf der zugrunde liegenden Erklärung.
Ab wann gilt die EUDR verpflichtend?
Ab dem 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen — jeweils nach der mit Verordnung (EU) 2025/2650 verkündeten Verschiebung.


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