Supply Chain

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation), die den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen regelt – von Design und Herstellung über Verwendung bis zu Recycling und Wiederverwendung. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie enthält die PPWR unmittelbar geltende Vorgaben, die nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Betroffen sind nahezu alle Verpackungen und nahezu alle Branchen innerhalb der Europäischen Union.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Abkürzung setzt sich aus drei englischen Begriffen zusammen: Packaging (Verpackungen), Packaging Waste (Verpackungsabfälle) und Regulation (Verordnung). International – und größtenteils auch in Deutschland – wird nahezu ausschließlich die englische Abkürzung PPWR verwendet, seltener auch "PPWR-Verordnung".
Die Verordnung (EU) 2025/40 ist die offizielle Rechtsgrundlage der PPWR und damit die vollständige gesetzliche Bezeichnung. Sie modernisiert das europäische Verpackungsrecht umfassend und enthält verbindliche Vorgaben unter anderem zu Design-for-Recycling, Mindestrezyklatanteilen, Wiederverwendung, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung und Nachweispflichten. Die Verordnung löst die bisherige Verpackungsrichtlinie schrittweise ab und harmonisiert die Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die PPWR 2025 ist das größte Reformpaket des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Während frühere Vorgaben von jedem Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt wurden, gilt mit der PPWR erstmals ein einheitliches Regelwerk in der gesamten EU. Unternehmen müssen künftig strukturiert nachweisen können, aus welchen Materialien ihre Verpackungen bestehen, ob diese recyclingfähig sind, wie hoch der Rezyklatanteil ist und ob Mehrwegpflichten greifen.
Von der PPWR betroffen sind nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Dazu zählen insbesondere Verpackungshersteller, Produzenten, Importeure, Händler, Online-Shops, Versandhändler, Lebensmittelunternehmen, Industrie- und Logistikunternehmen, Markeninhaber sowie Fulfillment-Dienstleister. Auch Unternehmen, die Verpackungen lediglich für den Versand ihrer Produkte nutzen, müssen zahlreiche Anforderungen der PPWR erfüllen.
Die PPWR ist bereits in Kraft, ihre Vorschriften gelten jedoch gestaffelt. Die allgemeine Anwendung der meisten Regelungen beginnt am 12. August 2026. Weitere Anforderungen – etwa zu Mindestrezyklatanteilen und Mehrwegquoten – folgen anschließend stufenweise bis 2030 und 2040. Unternehmen sollten daher bereits 2026 mit der Umsetzung beginnen, auch wenn nicht alle Pflichten sofort greifen.
Da die PPWR eine EU-Verordnung und keine Richtlinie ist, gilt sie in Deutschland zum selben Zeitpunkt wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten – eine eigene Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Die meisten Vorschriften gelten also auch für deutsche Unternehmen ab dem 12. August 2026. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bleibt daneben ergänzend in Kraft, insbesondere für Systembeteiligung und das LUCID-Register.
Die allgemeine Geltung der meisten PPWR-Vorschriften beginnt am 12. August 2026. Einzelne Anforderungen greifen jedoch erst später, darunter bestimmte Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Mehrwegquoten, Kennzeichnung und Verpackungsreduzierung. Die PPWR wird damit über mehrere Jahre hinweg schrittweise vollständig wirksam.
Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Der zentrale Unterschied: Eine Richtlinie musste von jedem Mitgliedstaat erst in nationales Recht umgesetzt werden, wodurch unterschiedliche Regelungen in der EU entstanden. Die PPWR gilt als Verordnung dagegen unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten, was gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt schaffen soll.
Die PPWR verfolgt fünf zentrale Ziele: Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling durch Design-for-Recycling verbessern, die Kreislaufwirtschaft durch höhere Rezyklatanteile stärken, Mehrweg durch verbindliche Quoten fördern und einheitliche Verpackungsregeln in ganz Europa schaffen. Damit soll die Menge an Verpackungsabfällen europaweit sinken, ohne dass einzelne Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen stellen.
Je nach Branche und Verpackungsart müssen Unternehmen künftig unter anderem ihre Verpackungen analysieren, verwendete Materialien dokumentieren, die Recyclingfähigkeit bewerten, Rezyklatanteile prüfen, unnötige Verpackungen reduzieren, neue Kennzeichnungspflichten einhalten, Mehrwegvorgaben umsetzen und die Einhaltung aller Anforderungen nachweisen können. Viele Unternehmen benötigen dafür erstmals strukturierte, zentral erfasste Verpackungsdaten über ihr gesamtes Produktportfolio hinweg.
Auch wenn einzelne Pflichten erst schrittweise gelten, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung für alle Unternehmen mit einem größeren Verpackungsportfolio. Sinnvoll sind bereits heute eine vollständige Übersicht aller Verpackungen, die zentrale Erfassung von Verpackungsdaten, die Dokumentation von Materialien, die frühzeitige Einbindung von Lieferanten sowie klar definierte Verantwortlichkeiten. Wer diese Grundlagen frühzeitig schafft, kann spätere gesetzliche Nachweispflichten deutlich einfacher erfüllen.

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