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PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung 2025/40 einfach erklärt

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue europäische Verpackungsverordnung, offiziell Verordnung (EU) 2025/40. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und schafft erstmals ein europaweit unmittelbar geltendes Regelwerk für Verpackungen – von der Recyclingfähigkeit über Mindestrezyklatanteile bis hin zu Mehrwegquoten. Die meisten Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026, weitere Pflichten folgen gestaffelt bis 2030 und 2040. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur PPWR – kompakt, einzeln nachvollziehbar und mit den aktuellen Fristen.
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Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation), die den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen regelt – von Design und Herstellung über Verwendung bis zu Recycling und Wiederverwendung. Anders als die bisherige Verpackungsrichtlinie enthält die PPWR unmittelbar geltende Vorgaben, die nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Betroffen sind nahezu alle Verpackungen und nahezu alle Branchen innerhalb der Europäischen Union.

Für was steht PPWR? Was bedeutet die Abkürzung?

PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch: Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die Abkürzung setzt sich aus drei englischen Begriffen zusammen: Packaging (Verpackungen), Packaging Waste (Verpackungsabfälle) und Regulation (Verordnung). International – und größtenteils auch in Deutschland – wird nahezu ausschließlich die englische Abkürzung PPWR verwendet, seltener auch "PPWR-Verordnung".

Was ist die Verordnung (EU) 2025/40?

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist die offizielle Rechtsgrundlage der PPWR und damit die vollständige gesetzliche Bezeichnung. Sie modernisiert das europäische Verpackungsrecht umfassend und enthält verbindliche Vorgaben unter anderem zu Design-for-Recycling, Mindestrezyklatanteilen, Wiederverwendung, Kennzeichnung, Verpackungsminimierung und Nachweispflichten. Die Verordnung löst die bisherige Verpackungsrichtlinie schrittweise ab und harmonisiert die Regeln in allen EU-Mitgliedstaaten.

Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR 2025?

Die PPWR 2025 ist das größte Reformpaket des europäischen Verpackungsrechts seit Jahrzehnten. Während frühere Vorgaben von jedem Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt wurden, gilt mit der PPWR erstmals ein einheitliches Regelwerk in der gesamten EU. Unternehmen müssen künftig strukturiert nachweisen können, aus welchen Materialien ihre Verpackungen bestehen, ob diese recyclingfähig sind, wie hoch der Rezyklatanteil ist und ob Mehrwegpflichten greifen.

Wer ist von der PPWR betroffen?

Von der PPWR betroffen sind nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Dazu zählen insbesondere Verpackungshersteller, Produzenten, Importeure, Händler, Online-Shops, Versandhändler, Lebensmittelunternehmen, Industrie- und Logistikunternehmen, Markeninhaber sowie Fulfillment-Dienstleister. Auch Unternehmen, die Verpackungen lediglich für den Versand ihrer Produkte nutzen, müssen zahlreiche Anforderungen der PPWR erfüllen.

Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die PPWR ist bereits in Kraft, ihre Vorschriften gelten jedoch gestaffelt. Die allgemeine Anwendung der meisten Regelungen beginnt am 12. August 2026. Weitere Anforderungen – etwa zu Mindestrezyklatanteilen und Mehrwegquoten – folgen anschließend stufenweise bis 2030 und 2040. Unternehmen sollten daher bereits 2026 mit der Umsetzung beginnen, auch wenn nicht alle Pflichten sofort greifen.

Datum Meilenstein Was konkret gilt
11. Februar 2025 PPWR tritt in Kraft Verordnung (EU) 2025/40 wird rechtswirksam; Übergangsfrist bis zur allgemeinen Geltung beginnt.
12. August 2026 Allgemeine Geltung Konformitätserklärung & technische Dokumentation Pflicht, Stoffbeschränkungen (u. a. PFAS), Leerraumgrenze 40 % bei E-Commerce-Verpackungen, erste Mehrwegsysteme.
12. Februar 2028 Kompostierbarkeitspflicht Bestimmte Verpackungen (z. B. Teebeutel, Kaffeekapseln, Obst-/Gemüseaufkleber) müssen industriell kompostierbar sein.
12. August 2028 Harmonisierte Kennzeichnung Frühestmögliches Datum für die einheitliche Materialkennzeichnung von Verpackungen (kann sich je nach Durchführungsrechtsakt verschieben).
2029 Pfand- & Rücknahmesysteme Pflichtsysteme für Einweggetränkeflaschen (Kunststoff) und -dosen (Metall) bis 3 Liter, Sammelziel von 90 %.
1. Januar 2030 Recyclingfähigkeit & Rezyklatanteile Verpackungen müssen mind. Leistungsstufe C (≥70 %) erreichen, erste Mindestrezyklatquoten für Kunststoff, Verpackungsminimierung, Leerraumgrenze 50 % bei Transport-/E-Commerce-Verpackungen, erste Mehrwegquoten.
1. Januar 2035 Recycling im großen Maßstab Recyclingfähigkeit muss zusätzlich "at scale" nachgewiesen werden – also tatsächlich im industriellen Maßstab, nicht nur theoretisch.
1. Januar 2038 Verschärfte Recyclingklassen Stufe C reicht nicht mehr aus – nur noch Verpackungen der Stufen A und B dürfen in Verkehr gebracht werden.
1. Januar 2040 Zweite Zielstufe Höhere Mindestrezyklatanteile (Stufe 2) und höhere Mehrwegquoten (Stufe 2) werden verbindlich.

Wann tritt die PPWR in Deutschland in Kraft?

Da die PPWR eine EU-Verordnung und keine Richtlinie ist, gilt sie in Deutschland zum selben Zeitpunkt wie in allen anderen EU-Mitgliedstaaten – eine eigene Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich. Die meisten Vorschriften gelten also auch für deutsche Unternehmen ab dem 12. August 2026. Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) bleibt daneben ergänzend in Kraft, insbesondere für Systembeteiligung und das LUCID-Register.

Wann beginnt die allgemeine Geltung der PPWR?

Die allgemeine Geltung der meisten PPWR-Vorschriften beginnt am 12. August 2026. Einzelne Anforderungen greifen jedoch erst später, darunter bestimmte Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Mehrwegquoten, Kennzeichnung und Verpackungsreduzierung. Die PPWR wird damit über mehrere Jahre hinweg schrittweise vollständig wirksam.

Was ersetzt die PPWR?

Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Der zentrale Unterschied: Eine Richtlinie musste von jedem Mitgliedstaat erst in nationales Recht umgesetzt werden, wodurch unterschiedliche Regelungen in der EU entstanden. Die PPWR gilt als Verordnung dagegen unmittelbar und einheitlich in allen Mitgliedstaaten, was gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Binnenmarkt schaffen soll.

Was sind die Ziele der PPWR?

Die PPWR verfolgt fünf zentrale Ziele: Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling durch Design-for-Recycling verbessern, die Kreislaufwirtschaft durch höhere Rezyklatanteile stärken, Mehrweg durch verbindliche Quoten fördern und einheitliche Verpackungsregeln in ganz Europa schaffen. Damit soll die Menge an Verpackungsabfällen europaweit sinken, ohne dass einzelne Mitgliedstaaten unterschiedliche Anforderungen stellen.

Welche Anforderungen bringt die PPWR für Unternehmen?

Je nach Branche und Verpackungsart müssen Unternehmen künftig unter anderem ihre Verpackungen analysieren, verwendete Materialien dokumentieren, die Recyclingfähigkeit bewerten, Rezyklatanteile prüfen, unnötige Verpackungen reduzieren, neue Kennzeichnungspflichten einhalten, Mehrwegvorgaben umsetzen und die Einhaltung aller Anforderungen nachweisen können. Viele Unternehmen benötigen dafür erstmals strukturierte, zentral erfasste Verpackungsdaten über ihr gesamtes Produktportfolio hinweg.

Welche Unternehmen sollten sich bereits jetzt vorbereiten?

Auch wenn einzelne Pflichten erst schrittweise gelten, lohnt sich eine frühzeitige Vorbereitung für alle Unternehmen mit einem größeren Verpackungsportfolio. Sinnvoll sind bereits heute eine vollständige Übersicht aller Verpackungen, die zentrale Erfassung von Verpackungsdaten, die Dokumentation von Materialien, die frühzeitige Einbindung von Lieferanten sowie klar definierte Verantwortlichkeiten. Wer diese Grundlagen frühzeitig schafft, kann spätere gesetzliche Nachweispflichten deutlich einfacher erfüllen.

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