Reporting

Kaum ein Nachhaltigkeitsthema hat im Mittelstand in den letzten zwei Jahren so schnell an Bedeutung gewonnen wie der VSME-Standard. Was 2023 als kleines Entlastungsprojekt der EU-Kommission begann, ist heute ein zentraler Referenzpunkt für ESG-Kommunikation zwischen Banken, Konzernen und ihren Zulieferern. Der Grund dafür liegt vor allem in der Omnibus-Reform: Mit der Anhebung der CSRD-Schwellenwerte auf Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz fallen deutlich weniger Unternehmen unter die verpflichtende Berichterstattung – gleichzeitig bleibt der Bedarf an vergleichbaren ESG-Daten bei Banken, Investoren und Großkunden bestehen.
Der VSME schließt genau diese Lücke: Er bietet Unternehmen, die nicht mehr oder nie unter die CSRD fallen, einen standardisierten, deutlich schlankeren Rahmen für die freiwillige Berichterstattung. Dieser Artikel erklärt verständlich, was der VSME ist, wer ihn entwickelt hat, für wen er sich eignet, wie er aufgebaut ist und wie er sich von CSRD und ESRS unterscheidet.
Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen in der EU. Er wurde von der EFRAG im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt und bietet ein vereinfachtes, modulares Rahmenwerk, mit dem KMU ESG-Daten strukturiert und vergleichbar gegenüber Banken, Kunden und Investoren offenlegen können – ohne die umfangreichen Anforderungen der ESRS erfüllen zu müssen.
VSME steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“, zu Deutsch etwa: freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen. Im Zuge des Rechtsetzungsverfahrens verwendet die Europäische Kommission inzwischen zunehmend den Begriff „Voluntary Standard (VS)“, da der Anwendungsbereich im finalen Entwurf auf alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten ausgeweitet wurde und damit über die ursprüngliche KMU-Definition hinausgeht. In der Praxis, in Suchanfragen und in den meisten Fachpublikationen hat sich jedoch weiterhin die Bezeichnung VSME durchgesetzt.
Der VSME ist Teil des SME Relief Package, das die Europäische Kommission im September 2023 vorgestellt hat. Auslöser war ein wachsendes strukturelles Problem: Mit der Einführung der CSRD mussten große, berichtspflichtige Unternehmen zunehmend auch Nachhaltigkeitsdaten aus ihrer Lieferkette einholen – oft über uneinheitliche, umfangreiche Fragebögen an ihre KMU-Zulieferer. Für die betroffenen KMU bedeutete das einen erheblichen administrativen Aufwand, ohne dass sie selbst CSRD-pflichtig waren.
Die zentralen Ziele des VSME lassen sich in vier Punkten zusammenfassen:
Entwickelt wurde der VSME von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) – der fachlichen Beratungsstelle der Europäischen Kommission für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EFRAG ist auch für die technische Ausarbeitung der ESRS verantwortlich und bringt damit direkte fachliche Kontinuität zwischen den beiden Standards ein.
Von Januar bis Mai 2024 führte die EFRAG eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des VSME durch, an der sich KMU, Verbände, Banken, Wirtschaftsprüfer und nationale Standardsetzer beteiligten. Auf Basis dieses Feedbacks wurden weitere Vereinfachungen vorgenommen. Am 17. Dezember 2024 übergab die EFRAG die finale Fassung an die Europäische Kommission. Diese sprach am 30. Juli 2025 eine offizielle Empfehlung zur Anwendung des Standards aus. Am 3. Juli 2026 verabschiedete die Kommission schließlich einen delegierten Rechtsakt zum freiwilligen Standard (Voluntary Standard), der sich aktuell in der parlamentarischen Prüfphase (Scrutiny Period) befindet.
Der VSME richtet sich in erster Linie an:
Weniger relevant ist der VSME für börsennotierte Unternehmen sowie für Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe (mehr als 1.000 Beschäftigte und über 450 Millionen Euro Umsatz) ohnehin unter die verpflichtende CSRD-Berichterstattung nach ESRS fallen.
Kurzantwort
Nein. Der VSME ist ein freiwilliger Standard. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, nach VSME zu berichten. Praktische Relevanz entsteht jedoch indirekt: als Value Chain Cap begrenzt der Standard, welche Nachhaltigkeitsdaten CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren nicht berichtspflichtigen Geschäftspartnern verlangen dürfen, und Banken sowie Investoren orientieren sich zunehmend an seiner Struktur.
Auch wenn keine gesetzliche Berichtspflicht besteht, entsteht für viele KMU ein faktischer Handlungsdruck: Großkunden, die selbst nach CSRD berichten müssen, benötigen Scope-3-Daten und Lieferketteninformationen von ihren Zulieferern. Banken integrieren ESG-Kriterien zunehmend in ihre Kreditvergabe- und Konditionsentscheidungen. Und Investoren erwarten von Portfoliounternehmen zunehmend vergleichbare, strukturierte Nachhaltigkeitsdaten. „Freiwillig“ bedeutet in diesem Kontext also vor allem: keine staatliche Sanktion bei Nichtberichterstattung – nicht zwangsläufig fehlenden wirtschaftlichen Druck.
Der VSME ist modular aufgebaut und besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen. Das Comprehensive-Modul kann nur ergänzend zum vollständig bearbeiteten Basismodul angewendet werden.
Der VSME deckt die gleichen drei Themenbereiche ab wie die ESRS – nur deutlich schlanker und proportionaler auf die Möglichkeiten von KMU zugeschnitten. Eine vollständige Auflistung aller Datenpunkte würde den Rahmen dieses Artikels sprengen; eine verständliche Zusammenfassung findet sich in der folgenden Tabelle, eine vertiefende Übersicht aller Datenpunkte im weiterführenden Artikel zur VSME-Berichterstellung.
Kurz zusammengefasst: Die CSRD ist der verpflichtende, umfassende Rahmen für große Unternehmen inklusive externer Prüfung und doppelter Wesentlichkeitsanalyse. Der VSME ist die freiwillige, deutlich schlankere Variante für KMU – ohne Prüfpflicht, aber mit vergleichbarer thematischer Grundstruktur.
VSME und ESRS (European Sustainability Reporting Standards) sind kein Gegensatz, sondern eng miteinander verwandt: Der VSME wurde von derselben Institution – der EFRAG – entwickelt und orientiert sich inhaltlich an denselben Nachhaltigkeitsthemen wie die ESRS, allerdings in stark vereinfachter und proportionaler Form für KMU.
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) ist ein nationales, deutsches Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung, das es bereits seit 2011 gibt – deutlich länger als der VSME. Seit September 2025 bietet die DNK-Plattform ein eigenes VSME-Modul in einer Beta-Version an, mit dem Unternehmen kostenlos nach dem EU-weiten VSME-Standard berichten können. Wer bereits nach DNK berichtet hat, kann viele der dort erfassten Informationen für den VSME-Bericht weiterverwenden; eine vom DNK veröffentlichte Gap-Analyse zeigt, an welchen Stellen zusätzliche Angaben nötig sind.
Die Erstellung eines VSME-Berichts folgt in der Praxis fünf grundlegenden Schritten:
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Vorlagen und Praxisbeispielen finden Sie im vertiefenden Artikel „VSME-Bericht erstellen“.
Nicht zwingend. Für den ersten Berichtszyklus eines kleinen Unternehmens mit überschaubarer Datenmenge reicht häufig das kostenlose Excel-Template der EFRAG aus. Sobald die Berichterstattung jährlich wiederkehrt, mehrere Standorte oder Fachabteilungen einzubinden sind oder zusätzlich CSRD, CO₂-Bilanzierung oder Lieferkettenpflichten relevant werden, lohnt sich der Umstieg auf eine spezialisierte VSME-Software mit automatisierter Datenerfassung, Rollenkonzept und Audit-Trail. Einen ausführlichen Anbietervergleich mit Kriterien, Preisen und Auswahlhilfe finden Sie im Artikel „VSME-Software im Vergleich“.
Der VSME-Standard hat sich vom Entlastungsprojekt zum praktischen Referenzrahmen für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung im europäischen Mittelstand entwickelt. Er ist freiwillig, deutlich schlanker als die ESRS und dennoch inhaltlich kompatibel mit ihnen – ein pragmatischer Einstieg für Unternehmen, die ESG-Anfragen von Banken, Kunden und Investoren strukturiert beantworten möchten, ohne den vollen Aufwand einer CSRD-Berichterstattung zu betreiben. Da der zugrundeliegende delegierte Rechtsakt sich aktuell noch in der parlamentarischen Prüfphase befindet, können sich einzelne Details noch anpassen. Unternehmen sind gut beraten, frühzeitig mit der systematischen Erfassung ihrer Nachhaltigkeitsdaten zu beginnen – unabhängig davon, in welcher finalen Fassung der Standard in Kraft tritt.
VSME steht für „Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs“ – einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen in der EU.
Nein, der VSME ist freiwillig. Praktische Relevanz entsteht indirekt durch den sogenannten Value Chain Cap sowie durch Erwartungen von Banken, Kunden und Investoren.
Niemand ist gesetzlich verpflichtet, den VSME anzuwenden. Er richtet sich an KMU, die freiwillig berichten möchten oder von Geschäftspartnern zur strukturierten ESG-Kommunikation aufgefordert werden.
Die Kosten reichen von null (kostenloses EFRAG-Template oder DNK-Plattform) bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr für spezialisierte Software, abhängig von Unternehmensgröße, Datenkomplexität und gewähltem Anbieter.
Grundlegende Umwelt-, Sozial- und Governance-Kennzahlen wie Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Belegschaftsstruktur und Unternehmenspraktiken im Basismodul; vertiefende strategische Angaben im optionalen Comprehensive-Modul.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission, im Rahmen des SME Relief Package von September 2023.
Nein. Der VSME steht formal außerhalb der CSRD und wird als eigenständiger delegierter Rechtsakt für die freiwillige Berichterstattung erlassen. Inhaltlich ist er jedoch eng an die ESRS angelehnt, die Grundlage der CSRD-Berichterstattung sind.
Die ESRS sind der verpflichtende, umfangreiche Standard für CSRD-pflichtige Unternehmen inklusive doppelter Wesentlichkeitsanalyse und externer Prüfung. Der VSME ist eine freiwillige, stark vereinfachte Version für KMU ohne Prüfpflicht.
Der DNK ist ein seit 2011 bestehendes deutsches Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der VSME ist der neuere, EU-weite EFRAG-Standard. Seit September 2025 bietet die DNK-Plattform ein eigenes VSME-Modul an, über das Unternehmen kostenlos nach VSME berichten können.
Es existieren inoffizielle deutsche Übersetzungen, unter anderem von einer deutsch-österreichischen Projektgruppe aus DRSC und AFRAC sowie ein deutschsprachiges VSME Digital Template der EFRAG. Eine offizielle deutsche Sprachfassung wird im Rahmen des finalen delegierten Rechtsakts erwartet.
Ja. Die EFRAG stellt den vollständigen VSME-Standard als PDF auf ihrer Website zum Download bereit (Stand Dezember 2024). Der finale delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission vom 3. Juli 2026 enthält zusätzlich den überarbeiteten Standardtext als Anhang.
Möglichst frühzeitig, idealerweise 12 bis 18 Monate vor dem ersten Berichtsjahr, um Datenerfassungsprozesse aufzubauen, bevor externer Druck durch Kunden- oder Bankanfragen entsteht.
Ja, das Basismodul ist gezielt für Kleinstunternehmen mit begrenzten Ressourcen konzipiert und deckt die wichtigsten, meist quantitativen Angaben ab, ohne aufwendige Wesentlichkeitsanalyse oder Prüfpflicht.
Ja. Die Datenstruktur des VSME ist inhaltlich mit den ESRS kompatibel, sodass Unternehmen ihre VSME-Datenbasis bei späterem Wachstum in die CSRD-Berichterstattung überführen können, statt bei null zu beginnen.
Am Markt haben sich sowohl reine VSME-Tools (z. B. VSMEasy, Leadity, Planted) als auch modulare ESG-Plattformen mit VSME-Modul (z. B. cubemos, EQS Sustainability Cockpit, Envoria) etabliert. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Artikel „VSME-Software im Vergleich“.
Nein, eine externe Prüfung (Assurance) ist beim VSME nicht vorgeschrieben. Das unterscheidet ihn deutlich von der CSRD, die eine Limited Assurance durch einen Wirtschaftsprüfer verlangt.

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