Reporting

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) ist die EU-Richtlinie zur gesetzlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet betroffene Unternehmen, jährlich einen geprüften Nachhaltigkeitsbericht nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu veröffentlichen.
Seit der Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470, die am 18. März 2026 in Kraft getreten ist, sind grundsätzlich Unternehmen betroffen, die kumulativ mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Jahresumsatz aufweisen, sowie börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen über einen eigenen, vereinfachten Standard (LSME). Zentrale Bestandteile der CSRD sind die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, ein umfangreicher ESRS-Datenkatalog und eine Prüfpflicht durch einen Wirtschaftsprüfer.
Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsstandard, den die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt hat. Die EU-Kommission hat den Standard am 30. Juli 2025 per Empfehlung (Commission Recommendation (EU) 2025/1710) offiziell zur Nutzung empfohlen. Ein delegierter Rechtsakt, der dem VSME zusätzlich einen formalen rechtlichen Rahmen gibt, wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
Der VSME richtet sich an nicht börsennotierte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Er ist inhaltlich als vereinfachte, mit den ESRS kompatible Version der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgebaut und besteht aus zwei Modulen:
Anders als die CSRD verlangt der VSME keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Stattdessen gilt das „Falls zutreffend“-Prinzip: Nicht relevante Angaben können ohne weitere Begründung weggelassen werden. Das macht den VSME deutlich schlanker in der Anwendung.
Der grundlegende Unterschied zwischen CSRD und VSME liegt im rechtlichen Charakter: Die CSRD ist eine gesetzliche Pflicht mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung. Wer die Kriterien erfüllt, muss berichten – unabhängig davon, ob das Unternehmen dies für sinnvoll hält.
Der VSME dagegen ist und bleibt freiwillig. Kein Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, nach VSME zu berichten. In der Praxis entsteht der Druck jedoch häufig indirekt: Banken, Investoren und CSRD-berichtspflichtige Großkunden fragen ESG-Daten bei ihren kleineren Geschäftspartnern an, um ihre eigene Lieferketten-Berichterstattung (insbesondere Scope-3-Emissionen) zu erfüllen. Der VSME bietet hierfür ein standardisiertes Format, das ohne diesen Standard durch individuelle Fragebögen ersetzt würde.
Eine wichtige Neuerung durch die Omnibus-Richtlinie ist der sogenannte Value-Chain-Cap: CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Geschäftspartnern mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsdaten mehr verlangen, die über den Umfang des VSME hinausgehen – außer es liegen triftige Gründe vor. Der VSME wird damit faktisch zur Obergrenze für zulässige Datenanfragen entlang der Lieferkette.
Neben dem rechtlichen Status unterscheiden sich CSRD und VSME erheblich im Umfang:
Trotz dieser Unterschiede ist der VSME kein isolierter Standard: Seine Datenstruktur ist bewusst mit den ESRS kompatibel, sodass Unternehmen, die später doch CSRD-pflichtig werden, ihre VSME-Daten als Grundlage weiterverwenden können.
Die CSRD ist relevant, wenn ein Unternehmen die gesetzlichen Kriterien erfüllt – aktuell im Kern kumulativ mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. € Jahresumsatz. Auch Tochterunternehmen großer Konzerne sowie EU-Töchter von Drittstaaten-Unternehmen mit erheblichem EU-Umsatz können erfasst sein.
In diesen Fällen besteht keine Wahlfreiheit: Die Berichterstattung nach CSRD/ESRS ist Pflicht, unabhängig davon, ob ein vereinfachter Standard wie VSME als ausreichend empfunden würde.
Der VSME ist sinnvoll für Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Pflicht fallen, aber trotzdem regelmäßig mit ESG-Anfragen konfrontiert sind. Das betrifft insbesondere:
Durch die Omnibus-Richtlinie ist der Kreis der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen deutlich kleiner geworden – Schätzungen gehen von einer Reduktion um rund 80 Prozent gegenüber der ursprünglichen CSRD-Fassung aus. Für den Mittelstand bedeutet das zunächst Entlastung von der gesetzlichen Pflicht.
Gleichzeitig verschwindet der Bedarf an strukturierten ESG-Daten dadurch nicht: Große Unternehmen bleiben berichtspflichtig und benötigen weiterhin Scope-3- und Lieferketten-Daten von ihren mittelständischen Geschäftspartnern. Banken integrieren ESG-Kriterien zunehmend in Finanzierungsentscheidungen. Ohne einen gemeinsamen Standard würde das für Mittelständler bedeuten, dieselben Informationen wiederholt in unterschiedlichen, individuellen Fragebögen bereitzustellen.
Der VSME löst genau dieses Problem: Er ist so gestaltet, dass er die häufigsten wiederkehrenden Datenanfragen von Kunden, Banken und Investoren abdeckt – nach EFRAG-Analysen decken Basis- und umfassendes Modul zusammen einen Großteil der in gängigen ESG-Fragebögen wiederkehrenden Informationen ab. In Kombination mit dem neuen Value-Chain-Cap aus der Omnibus-Richtlinie wird der VSME damit faktisch zum Referenzstandard für ESG-Datenanfragen an den Mittelstand – auch wenn er formal freiwillig bleibt.
1. Betroffenheit klären: Prüfen, ob eine direkte CSRD-Berichtspflicht besteht (Größenkriterien, Kapitalmarktorientierung, Konzernzugehörigkeit) oder ob VSME die passende freiwillige Alternative ist.
2. Anfragen der wichtigsten Stakeholder sichten: Klären, welche ESG-Daten die größten Kunden, Banken oder Investoren aktuell oder absehbar anfragen, statt abstrakt mit der Berichterstattung zu beginnen.
3. Mit dem Basismodul starten: Bei VSME empfiehlt sich der Einstieg über das Basismodul mit seinen 11 Kernangaben – es deckt die häufigsten Anfragen bereits ab und ist Voraussetzung für das umfassende Modul.
4. Vorhandene Daten strukturieren: Energieverbrauch, Emissionsdaten, Personalkennzahlen und Weiterbildungsdaten liegen in vielen Unternehmen bereits vor – oft verteilt über Buchhaltung, Personalabteilung und Facility Management.
5. Prüfen, ob das umfassende Modul nötig ist: Das Comprehensive Module wird vor allem relevant, wenn Banken oder Investoren konkret Strategie-, Klimaziel- oder Menschenrechtsangaben verlangen.
6. Software statt Excel erwägen: Sobald mehrere Berichtsjahre, Standorte oder wiederkehrende Kundenanfragen anfallen, reduziert eine strukturierte ESG-Software den manuellen Pflegeaufwand erheblich gegenüber Einzel-Excel-Listen.
Wichtig: Auch für Unternehmen, die aktuell weder CSRD- noch faktisch VSME-pflichtig sind, lohnt sich ein früher, freiwilliger Einstieg – insbesondere, wenn Wachstum absehbar ist oder wichtige Geschäftspartner bereits CSRD-berichtspflichtig sind.
Die CSRD ist eine gesetzliche Berichtspflicht für bestimmte große Unternehmen mit vollem ESRS-Umfang, doppelter Wesentlichkeitsanalyse und externer Prüfung. Der VSME ist ein freiwilliger, deutlich schlankerer Standard für nicht börsennotierte KMU ohne Wesentlichkeitsanalyse und ohne Prüfpflicht.
Die CSRD gilt aktuell im Kern für Unternehmen mit kumulativ mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Jahresumsatz sowie für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen über den vereinfachten LSME-Standard.
Der VSME richtet sich an nicht börsennotierte Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Pflicht fallen, aber ESG-Daten für Kunden, Banken oder Investoren strukturiert bereitstellen möchten.
Ja. Der VSME ist ein freiwilliger Standard. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, danach zu berichten. In der Praxis entsteht jedoch häufig faktischer Druck durch Datenanfragen von Geschäftspartnern.
Für Unternehmen, die nicht unter die CSRD-Pflicht fallen, ist der VSME eine sinnvolle und ausreichende freiwillige Alternative. Für Unternehmen, die die gesetzlichen CSRD-Kriterien erfüllen, ersetzt der VSME die Pflicht jedoch nicht – hier ist weiterhin die vollständige CSRD/ESRS-Berichterstattung erforderlich.
Durch die Omnibus-Richtlinie ist der Kreis der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen deutlich kleiner geworden. Gleichzeitig benötigen die weiterhin berichtspflichtigen Großunternehmen ESG-Daten von ihren kleineren Geschäftspartnern. Der VSME liefert dafür ein standardisiertes Format und ist durch den neuen Value-Chain-Cap faktisch die Obergrenze zulässiger Datenanfragen an Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden.
Insbesondere Zulieferer und Dienstleister CSRD-berichtspflichtiger Unternehmen, Unternehmen mit Finanzierungsbedarf bei ESG-orientierten Banken, sowie Unternehmen, die durch die Omnibus-Schwellenwerte aus der CSRD-Pflicht herausgefallen sind, aber ihre Berichtsstruktur weiterführen möchten.
Das Basismodul (Basic Module) umfasst 11 Kapitel zu allgemeinen Unternehmensinformationen, Energie- und Treibhausgasemissionen, Wasser, Abfall, Belegschaft, Gesundheit & Sicherheit und Antikorruption. Es ist der verpflichtende Einstiegspunkt für jede VSME-Anwendung.
Das umfassende Modul (Comprehensive Module) ergänzt das Basismodul um 9 weitere Kapitel, unter anderem zu Strategie, Treibhausgas-Reduktionszielen, Transitionsplänen und Menschenrechten. Es ist vor allem für Anfragen von Banken und Investoren relevant.
Nein, eine externe Prüfung ist für VSME-Berichte nicht vorgeschrieben. Das unterscheidet den VSME grundlegend von der CSRD, die eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer verlangt.
Ja. Der VSME ist bewusst mit der Datenstruktur der ESRS kompatibel. Unternehmen, die später CSRD-pflichtig werden, können ihre VSME-Daten als Ausgangsbasis für die umfassendere Berichterstattung weiterverwenden.
CSRD und VSME verfolgen ein gemeinsames Ziel – strukturierte, vergleichbare Nachhaltigkeitsdaten – unterscheiden sich aber grundlegend in Verbindlichkeit und Umfang. Die CSRD ist gesetzliche Pflicht für Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen, mit vollem ESRS-Katalog und externer Prüfung. Der VSME ist die freiwillige, schlanke Antwort für alle anderen Unternehmen, die trotzdem ESG-Daten liefern müssen oder wollen.
Durch die Omnibus-Richtlinie und den neuen Value-Chain-Cap gewinnt der VSME für den europäischen Mittelstand faktisch an Bedeutung, auch wenn er formal freiwillig bleibt. Wer frühzeitig mit dem Basismodul startet und die eigene Datenbasis strukturiert aufbaut, ist sowohl auf aktuelle ESG-Anfragen als auch auf eine mögliche spätere CSRD-Pflicht gut vorbereitet.


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