Supply Chain

Der digitale Produktpass ist laut EU-Kommission ein „digitaler Container“ für Informationen über Produkte, Komponenten und Materialien (EU-Kommission, DPP-Seite). Er macht produktbezogene Daten über den gesamten Lebenszyklus zugänglich: für Kundinnen und Kunden, Händler, Reparaturbetriebe, Recycler, Zoll und Marktüberwachungsbehörden.
Drei Merkmale sind für das Verständnis wichtig:
Beispiel Batteriepass: Öffentlich zugänglich sind unter anderem Angaben zum Batteriemodell. Bestimmte Informationen erhalten nur Marktüberwachungsbehörden, benannte Stellen und die Kommission, andere nur Personen mit berechtigtem Interesse, etwa Recycler oder Unternehmen, die Batterien wiederverwenden (Art. 77 Abs. 2 Batterieverordnung).
Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft. Sie schafft den Rahmen für den digitalen Produktpass, legt aber selbst noch nicht fest, welche Produkte einen Pass brauchen. Das regeln produktspezifische delegierte Rechtsakte, die die Kommission nach Folgenabschätzung und Konsultation erlässt (FAQ der EU-Kommission). Welche Produktgruppen zuerst an der Reihe sind, steht im ESPR-Arbeitsplan 2025–2030 vom April 2025. Die Aufnahme in den Arbeitsplan begründet noch keine Pflicht.
Neben der ESPR schreiben eigenständige EU-Verordnungen digitale Produktpässe vor: die Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110, die Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 und die Detergenzienverordnung (EU) 2026/405. Alle nutzen dasselbe EU-Register (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778).
Nicht erfasst von der ESPR sind unter anderem Lebens- und Futtermittel, Human- und Tierarzneimittel, lebende Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen sowie Erzeugnisse menschlichen Ursprungs (Art. 1 Abs. 2 ESPR).
In Deutschland regelt das Ökodesign-Gesetz vom 22. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 191) die nationale Durchführung. Es tritt überwiegend am 1. November 2026 in Kraft. Die inhaltlichen Anforderungen an den digitalen Produktpass ergeben sich weiterhin aus dem EU-Recht.
Für die Frage „ab wann“ müssen Sie zwei Daten auseinanderhalten: das Annahmedatum eines Rechtsakts und das Anwendungsdatum, ab dem die Pflicht tatsächlich greift. Bei ESPR-Produktgruppen liegt dazwischen in der Regel mindestens 18 Monate. Die folgende Tabelle trennt deshalb beschlossene Pflichten von Planungen.
So schätzen Sie Ihren Zeitraum realistisch ein: Nehmen Sie das geplante Annahmedatum und rechnen Sie mindestens 18 Monate hinzu. Für Eisen und Stahl ergäbe sich bei Annahme Ende 2026 eine Anwendung frühestens im Laufe des Jahres 2028. Das ist eine eigene Rechnung, keine amtliche Frist. Maßgeblich ist allein der Termin, der im veröffentlichten Rechtsakt steht.
Betroffen ist, wer ein Produkt einer erfassten Produktgruppe in der EU in Verkehr bringt, bereitstellt oder dafür Daten liefert. Entscheidend ist die Rolle in der Lieferkette, nicht die Branche oder die Unternehmensgröße. Der digitale Produktpass muss aktiv und registriert sein, bevor das Produkt erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt wird; bei Importen vor der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (FAQ der EU-Kommission).
Die genauen Pflichten je Rolle legt der jeweilige Rechtsakt fest.
Beim Batteriepass bleibt der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, verantwortlich, auch wenn er einen anderen Akteur schriftlich beauftragt (FAQ Batteriepass).
Mit diesen fünf Fragen ordnen Sie Ihre Betroffenheit beim digitalen Produktpass ein. Gehen Sie sie für jede relevante Produktlinie durch.
Welche Daten ein digitaler Produktpass enthält, legt der Rechtsakt für die jeweilige Produktgruppe fest. Typische Kategorien sind:
Für Eisen und Stahl nennt die Kommission als wahrscheinliche Inhalte Produktidentifikation, technische und Materialdaten, Kreislaufinformationen wie den Rezyklatanteil sowie Compliance- und Rückverfolgbarkeitsunterlagen (EU-Kommission). Für Textilien werden unter anderem Faserzusammensetzung, Pflege- und Reparaturhinweise, Herkunftsangaben und Informationen zu Wiederverwendung und Recycling genannt (EU-Kommission). Verbindlich sind diese Listen erst mit dem Rechtsakt.
Für den Batteriepass hat die Kommission im August 2026 einen Leitfaden mit 71 Datenpunkten veröffentlicht, jeweils mit Rechtsgrundlage und Anwendbarkeit je Batteriekategorie. Der Leitfaden ist rechtlich nicht verbindlich (EU-Kommission). CO₂-Fußabdruck und Rezyklatanteil sind laut Kommission ab Februar 2027 noch nicht erforderlich (FAQ Batteriepass).
Das EU-Register ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb, inklusive Testumgebung (EU-Kommission). Die Details regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778:
Eine Anbindung an die Zollsysteme erwartet die Kommission um 2029 (FAQ der EU-Kommission).
Für den Batteriepass ja: Der Zugang erfolgt über den QR-Code nach der Batterieverordnung. Für ESPR-Produkte legt der jeweilige delegierte Rechtsakt den Datenträger fest; geprüft werden unter anderem QR-Codes und NFC-Chips (FAQ der EU-Kommission). Der Datenträger kann je nach Rechtsakt auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 hat die Kommission sechs harmonisierte Normen für digitale Produktpässe referenziert, unter anderem zu Kennungen, Datenträgern, Schnittstellen und Datenspeicherung. Zwei weitere Normen sollen laut Kommissionszeitplan im November 2026 folgen (EU-Kommission).
Ein Teil der Pflichten betrifft die Datenhaltung: Das Unternehmen, das das Produkt in Verkehr bringt, muss eine Sicherungskopie über einen unabhängigen Dienstleister bereitstellen, damit der Pass auch bei Insolvenz verfügbar bleibt (Art. 10 und 11 ESPR, siehe FAQ der EU-Kommission).
Unternehmen in Kategorie A brauchen jetzt einen konkreten Umsetzungsplan. Für die Kategorien B und C lohnt sich der Aufbau der Datenbasis, auch wenn Datenpunkte noch offen sind. Denn die meisten Daten für einen digitalen Produktpass liegen heute verteilt in ERP, PLM, Einkauf und bei Lieferanten.
Speziell für Batterien: Bis Februar 2027 sollten Registrierung, Kennungen, QR-Code, Datenhaltung und die Datenpunkte gemäß Leitfaden geklärt sein. Der Durchführungsrechtsakt zu Zugriffsrechten war am 27.10.2026 noch nicht verabschiedet; einen Entwurf erwartet die Kommission für Oktober oder November 2026 (FAQ Batteriepass).
Der digitale Produktpass steht nicht allein. Viele seiner Datenkategorien überschneiden sich mit Pflichten, die Unternehmen heute schon erfüllen:
Wer diese Daten einmal strukturiert erfasst und mehrfach nutzt, reduziert Doppelarbeit bei Lieferantenanfragen und Nachweisen. Wie EUDR und PPWR gemeinsam umgesetzt werden können, zeigt unser Beitrag EUDR und PPWR gemeinsam umsetzen.
Nein. 2027 beginnt nur der Batteriepass für bestimmte Batterien (ab 18.02.2027). Für alle anderen Produktgruppen gilt der digitale Produktpass erst, wenn ein Rechtsakt ihn vorschreibt und dessen Anwendungsdatum erreicht ist.
Die Pflicht knüpft an Produkt und Rolle an, nicht an die Unternehmensgröße. Ob ein Rechtsakt Erleichterungen vorsieht, regelt er selbst. Nach Art. 22 ESPR stellt die Kommission für KMU Leitfäden und Werkzeuge bereit; die Mitgliedstaaten richten Anlaufstellen ein (FAQ der EU-Kommission).
Der digitale Produktpass enthält die Produktdaten und wird dezentral vom Unternehmen oder einem Dienstleister gehostet. Das EU-Register speichert nur Kennungen und Registrierungsdaten und verweist auf den Pass.
Ja, wenn der Rechtsakt für die Produktgruppe einen Pass verlangt. Der Pass muss vor der Überlassung zum freien Verkehr vorliegen; verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in der EU in Verkehr bringt.
Ja, sofern Richtigkeit, Interoperabilität und Funktion nicht beeinträchtigt werden. Freiwillige Angaben müssen klar von den Pflichtangaben unterscheidbar sein (FAQ der EU-Kommission).
Der digitale Produktpass kommt schrittweise. Fest terminiert sind bislang der Batteriepass (Februar 2027), Waschmittel und Tenside (2029) und Spielzeug (2030). Für Stahl, Textilien, Aluminium, Reifen, Möbel, Matratzen und Bauprodukte laufen die Vorbereitungen, die Pflichten folgen voraussichtlich ab 2028. Unternehmen sollten jetzt klären, welche Produkte und Rollen betroffen sind, und ihre Produkt- und Lieferantendaten so strukturieren, dass sie sie für mehrere Pflichten nutzen können.

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