PPWR

PPWR-Software für die Kosmetikbranche: Verpackungsdaten und Nachweise zentral verwalten

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Für Kosmetikunternehmen bedeutet das: Verpackungsdaten, Lieferantenbelege und Konformitätsnachweise müssen für oft Hunderte Produkte, Größen und mehrteilige Verpackungen vollständig und nachvollziehbar vorliegen. Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen wann greifen, welche Daten Sie von Ihren Verpackungslieferanten brauchen und wie eine PPWR-Software wie cubemos diese Informationen an einem Ort zusammenführt.
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Eine Feuchtigkeitscreme im 50-ml-Glastiegel: Der Tiegel kommt von einem Glashersteller, der Deckel mit Dichtscheibe von einem Kunststoffverarbeiter, das Etikett von einer Druckerei und die Faltschachtel aus einem Kartonagenwerk. Die Materialspezifikationen liegen im E-Mail-Postfach des Einkaufs, die Gewichte im ERP-System, und von der letzten Änderung am Deckel weiß vor allem die Produktentwicklung. Dieselbe Creme gibt es außerdem als 15-ml-Reisegröße und in einem Weihnachtsset.

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR (Verordnung (EU) 2025/40, Art. 71). Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt, muss je nach Rolle die Konformität bewerten, eine technische Dokumentation führen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Weitere inhaltliche Anforderungen, etwa zur Recyclingfähigkeit oder zum Rezyklatanteil, greifen gestaffelt ab 2028 und 2030.

Die kurze Antwort: Eine PPWR-Software für Kosmetikunternehmen führt Verpackungsdaten, Komponenten, Lieferantenbelege und Konformitätsdokumente pro Verpackungseinheit an einem Ort zusammen. Sie ordnet diese Daten den Produkten und Varianten zu und macht fehlende Nachweise und Änderungen sichtbar. Die rechtliche Bewertung übernimmt sie nicht. Sie liefert aber die geordnete Datengrundlage, auf der Ihr Team diese Bewertung nachvollziehbar treffen und dokumentieren kann.

Warum die PPWR Kosmetikunternehmen vor besondere Aufgaben stellt

Die PPWR gilt branchenübergreifend. Was die Umsetzung in der Kosmetik aufwendig macht, ist die Struktur des Portfolios und der Lieferkette.

  • Viele Produkte, Größen und Varianten: Eine Pflegelinie umfasst schnell Dutzende Artikel mit Standardgrößen, Reisegrößen, Sets, Limited Editions und Nachfüllpacks. Oft teilen sich Varianten einzelne Komponenten, zum Beispiel denselben Pumpkopf auf der 200-ml- und der 400-ml-Shampoo-Flasche.
  • Zusammengesetzte Verpackungen: Eine Serumflasche mit Pipette besteht aus Glasflasche, Pipettenröhrchen, Saugball und Kragen. Ein Pumpspender kombiniert mehrere Kunststoffe und häufig eine Metallfeder. Ein Parfumflakon vereint Glas, Metallkragen, Zierkappe und eine veredelte Faltschachtel. Ob ein Teil als integrierter oder separater Bestandteil gilt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 43 und 44 PPWR), ist für jede Verpackung einzeln zu bewerten.
  • Verteilte Informationen: Packmittelhersteller, Abfüller, Lohnhersteller, Markeninhaber und Handel halten jeweils einen Teil der Daten. Kein Beteiligter hat automatisch das vollständige Bild.
  • Häufige Änderungen: Lieferantenwechsel, Materialumstellungen, etwa auf Rezyklat, oder ein neues Verschlussdesign verändern die Datenlage. Erzeuger müssen solche Änderungen berücksichtigen und die Konformität bei Bedarf neu bewerten (Art. 15 Abs. 4).
  • Abstimmung zwischen Abteilungen: Der Einkauf kennt die Lieferanten, Regulatory Affairs die Anforderungen, die Produktentwicklung das Design und das Qualitätsmanagement die Freigabeprozesse. Ohne gemeinsame Datenbasis entstehen Doppelarbeit und Lücken.
  • Produktschutz und Markenauftritt: Kosmetikverpackungen schützen vor Licht, Sauerstoff und Verunreinigung und tragen zugleich den Markenauftritt. Ab 2030 verlangt die PPWR, Gewicht und Volumen auf das funktional Notwendige zu reduzieren. Doppelwände, falsche Böden und unnötige Schichten, die nur das wahrgenommene Volumen vergrößern, sind dann unzulässig. Eine eng begrenzte Ausnahme gilt für Designs und Formmarken, die vor dem 11. Februar 2025 geschützt waren (Art. 10).

Die Beispiele zeigen typische Datenkonstellationen. Welche Anforderungen für eine konkrete Verpackung gelten, ergibt sich erst aus der Einzelbewertung.

Welche PPWR-Anforderungen für Kosmetikverpackungen relevant sind

Erst die Rolle klären, dann die Pflichten

„Kosmetikhersteller“ ist keine Rolle im Sinne der PPWR. Entscheidend ist, was Ihr Unternehmen mit einer bestimmten Verpackung in einem bestimmten Markt tut:

  • Erzeuger ist, wer Verpackungen oder ein verpacktes Produkt herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke entwerfen oder herstellen lässt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 13). Bei Eigenmarken ist das nach den FAQ der EU-Kommission in der Regel der Markeninhaber, auch wenn ein Lohnhersteller abfüllt. Ein Lohnhersteller, der unter fremder Marke produziert, ist für diese Produkte deshalb nicht automatisch Erzeuger. Eine Sonderregel gilt, wenn der Markeninhaber ein Kleinstunternehmen ist und im selben Mitgliedstaat wie sein Verpackungslieferant sitzt: Dann gilt der Lieferant als Erzeuger.
  • Importeur ist eine in der EU ansässige Person, die Verpackungen aus einem Drittland in Verkehr bringt (Nr. 17). Vertreiber stellen Verpackungen in der Lieferkette bereit (Nr. 18).
  • Hersteller im Sinne der PPWR ist die Rolle der erweiterten Herstellerverantwortung, also Registrierung, Mengenmeldung und Finanzierung der Entsorgung (Nr. 15). Erzeuger, Importeur oder Vertreiber können je nach Konstellation diese Rolle übernehmen.
  • Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterial müssen dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen bereitstellen, die er für den Konformitätsnachweis braucht (Art. 16).

Mehr zur Abgrenzung lesen Sie im Beitrag PPWR-Rollen: Erzeuger, Hersteller & Co. erklärt.

Kosmetikverpackungen sind kontaktempfindlich

Die PPWR zählt Verpackungen für Produkte im Anwendungsbereich der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu den kontaktempfindlichen Verpackungen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 49). Das wirkt sich vor allem auf die Rezyklatquoten für Kunststoff aus. Die PFAS-Grenzwerte in Art. 5 Abs. 5 gelten dagegen nur für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und lassen sich nicht auf Kosmetik übertragen. Die Ausnahmen für Arzneimittel und Medizinprodukte in Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 4 nennen Kosmetik nicht.

Überblick: Anforderungen und Zeitpunkte

ThemaBedeutung für KosmetikunternehmenRelevante Daten oder NachweiseAnwendungszeitpunkt
Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung (Art. 15, 38, 39)Der Erzeuger bewertet vor dem Inverkehrbringen und übernimmt mit der Erklärung die VerantwortungEntwurf, Spezifikationen, Materialangaben, Lieferantenunterlagen; Aufbewahrung 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (Mehrweg)Seit 12.08.2026
Identifikation und Kontaktangaben (Art. 15 Abs. 5 und 6)Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Name und Anschrift des ErzeugersArtikel- und Chargenlogik, Firmen- und MarkendatenSeit 12.08.2026
Lieferanteninformationen (Art. 16)Packmittellieferanten müssen die nötigen Unterlagen bereitstellenSpezifikationen, Dokumentation zu Art. 5 bis 11Seit 12.08.2026
Schwermetalle (Art. 5 Abs. 4)Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI höchstens 100 mg/kgLieferantenerklärungen, gegebenenfalls PrüfberichteSeit 12.08.2026
Harmonisierte Materialkennzeichnung (Art. 12)Piktogramme zur Materialzusammensetzung für die MülltrennungMaterialangaben je Bestandteil12.08.2028 oder 24 Monate nach den Durchführungsrechtsakten, je nachdem, was später ist
Verpackungsminimierung (Art. 10)Gewicht und Volumen funktional minimieren, keine VolumentäuschungBegründung der Designanforderungen, Tests oder StudienAb 01.01.2030; harmonisierte Normen stehen noch aus
Recyclingfähigkeit (Art. 6)Zunächst Leistungsstufe A, B oder C, ab 2038 A oder BMaterialien, Komponenten, Trennbarkeit, Dekore01.01.2030 oder 24 Monate nach den delegierten Rechtsakten, je nachdem, was später ist
Rezyklatanteil Kunststoff (Art. 7)Kontaktempfindlich: 30 % bei PET, 10 % bei anderen Kunststoffen; ab 2040 50 % bzw. 25 %Rezyklatnachweise je Werk und Jahr; Teile unter 5 % des Gewichts ausgenommen01.01.2030 oder 3 Jahre nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später ist
Beschränkte Formate (Art. 25, Anhang V)Bestimmte Einwegverpackungen für Kosmetik- und Hygieneartikel im BeherbergungssektorZuordnung von Artikeln zu Kanälen wie der HotellerieAb 01.01.2030; Leitlinien der Kommission bis 12.02.2027
Erweiterte Herstellerverantwortung (Art. 44 ff.)Registrierung und Mengenmeldung je MitgliedstaatMengen nach Material und MarktNach nationaler Umsetzung, in Deutschland über LUCID

Für Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, hat die EU-Kommission in ihren FAQ praktische Erleichterungen beschrieben. Unsere Zusammenfassung finden Sie im Beitrag PPWR FAQ. Eine allgemeine Refill-Pflicht für Kosmetikprodukte enthält die PPWR nicht. Den aktuellen Stand der noch ausstehenden Rechtsakte veröffentlicht die Kommission auf ihrer Umsetzungsseite.

Welche Verpackungsdaten Kosmetikunternehmen benötigen

Die PPWR schreibt kein Datenmodell vor. Sie verlangt, dass Erzeuger die Einhaltung der Anforderungen belegen können (Anhang VII). Daraus ergibt sich in der Praxis folgender Datenbedarf:

DatenbereichBeispielMögliche DatenquelleVerwendung im Prozess
Produkt-Verpackungs-ZuordnungTagescreme 50 ml → Tiegel, Deckel, Etikett, FaltschachtelERP, PIM, StücklisteGrundlage der Erklärung; Daten einmal pflegen, für Varianten wiederverwenden
Komponenten und MaterialienPumpspender: PP-Gehäuse, PE-Steigrohr, MetallfederSpezifikation des PackmittellieferantenRecyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rezyklatberechnung
Gewichte und AbmessungenGewicht je Bestandteil, NennfüllmengeLieferant, eigene MessungVerpackungsminimierung, EPR-Mengenmeldung
Lieferanten und ArtikelnummernLieferanten-Artikelnummer, Werk, interne NummerERP, EinkaufNachweise gezielt anfragen, Änderungen zurückverfolgen
Spezifikationen und technische DatenblätterGlasspezifikation, PolymerdatenblattLieferant (Art. 16)Technische Dokumentation
StoffinformationenErklärung zu Schwermetallen in Druckfarben und LackenLieferant, LaborNachweis nach Art. 5 Abs. 4
Rezyklatnachweise, soweit relevantPCR-Anteil einer PET-Flasche mit ZertifikatLieferant, RecyclerRezyklatquote ab 2030, Angaben nach Art. 12 Abs. 4
Prüfungen und Bewertungen, soweit erforderlichRecyclingfähigkeitsbewertung, MinimierungsbegründungIntern, PrüfinstitutKonformitätsbewertung, technische Dokumentation
Versionen, Änderungen, VerantwortlichkeitenDeckellieferant gewechselt, Freigabe durch QMÄnderungsprotokoll, WorkflowNeubewertung nach Art. 15 Abs. 4, Auskunft gegenüber Behörden
Markt- und MengendatenIn Verkehr gebrachte Stückzahl je LandERP, VertriebRegistrierung und Meldungen der Herstellerverantwortung

Gesetzlich erforderlich sind die Informationen, mit denen Sie die Anforderungen der Art. 5 bis 12 belegen, also Materialien, Stoffangaben, Bewertungen und die zugehörigen Unterlagen. Zusätzlich hilfreich sind interne Artikelnummern, Zuständigkeiten, Fristen und Änderungshistorien. Sie sind nicht vorgeschrieben, entscheiden aber darüber, ob Sie eine Behördenanfrage fristgerecht beantworten können. Nach Art. 15 Abs. 10 kann die Behörde dafür eine Frist von zehn Tagen setzen.

PPWR-Dokumentation und Kosmetikrecht: Der Sicherheitsbericht in der Produktinformationsdatei nach der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 enthält Angaben zum Verpackungsmaterial, weil es die Produktsicherheit betrifft. Die PPWR-Dokumentation belegt dagegen Anforderungen an die Verpackung selbst, etwa zu Stoffen, Recyclingfähigkeit oder Minimierung. Beide Dokumentationen greifen teilweise auf dieselben Daten zurück. Keine ersetzt die andere.

Was eine PPWR-Software für Kosmetikunternehmen leisten sollte

Ob eine Lösung passt, zeigt sich an den täglichen Aufgaben. Die folgende Tabelle beschreibt allgemeine Auswahlkriterien, unabhängig vom Anbieter:

HerausforderungBenötigte SoftwarefunktionNutzen im Arbeitsalltag
Hunderte Artikel mit gemeinsamen KomponentenVerpackungen und Komponenten strukturiert erfassen und mehreren Produkten zuordnenDaten einmal pflegen und für alle Varianten nutzen
Daten liegen bei vielen LieferantenLieferantenzugang mit gezielten Anfragen je VerpackungKein Nachfassen per E-Mail-Kette
Unklar, was fehltOffene und ausstehende Nachweise sichtbar machenPrioritäten pro Produktlinie setzen
Dokumente in verschiedenen AblagenZentrale Zuordnung und Versionierung von BelegenAktuelle Fassung schnell auffindbar
Konformitätserklärungen für viele VerpackungenErklärung und Dokumentation aus den erfassten Daten vorbereitenWeniger manuelle Übertragung, weniger Fehler
Mehrere Abteilungen beteiligtZuständigkeiten und Freigaben dokumentierenKlare Verantwortung, nachvollziehbare Entscheidungen
Material- oder LieferantenwechselÄnderungshistorie und Audit TrailNeubewertung gezielt anstoßen und belegen
Daten im ERP und in TabellenImport aus bestehenden SystemenKeine doppelte Datenpflege

Eine ausführliche Kriterienliste bietet unsere Checkliste PPWR-Software.

So unterstützt cubemos Kosmetikunternehmen bei der PPWR

Die PPWR-Software von cubemos ist auf genau die Datenlage ausgelegt, die in der Kosmetik typisch ist: viele Verpackungseinheiten, viele Lieferanten und häufige Änderungen. Der Prozess in fünf Schritten:

  1. Verpackungsdaten zusammenführen: cubemos übernimmt Verpackungsdaten direkt aus dem ERP-System. Jede Verpackung wird automatisch nach Materialart, Format und Funktion klassifiziert. Relevante Anforderungen wie Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit oder Wiederverwendbarkeit werden markiert.
  2. Lieferanten und Nachweise einbinden: Jeder Verpackungslieferant erhält kostenlos und ohne Schulung oder Setup Zugang zum cubemos-Portal. Dort lädt er Datenblätter, Materialspezifikationen, Rezyklatnachweise und Erklärungen pro Verpackungseinheit hoch. cubemos fragt die Unterlagen automatisch an und erinnert, solange sie ausstehen.
  3. Daten und Dokumentation auf Vollständigkeit prüfen: Alle Nachweise liegen zentral und lassen sich nach Verpackung und Produkt filtern. So sieht Ihr Team, welche Belege für welche Produktlinie noch fehlen. Die fachliche Bewertung bleibt bei Ihren Expertinnen und Experten.
  4. Erklärungen und Freigaben vorbereiten: cubemos baut die PPWR-Dokumentation pro Verpackungseinheit auf und erzeugt die EU-Konformitätserklärung im Format nach PPWR. Ihr Team prüft den Entwurf, ergänzt freie Felder und gibt ihn digital frei.
  5. Änderungen nachvollziehbar dokumentieren: Jede Bewertung, jeder Lieferantenbeleg, jede Konformitätserklärung und jede Änderung bleibt mit Datum, Verantwortlichkeit und Versionsstand im System. Audit Trails entstehen automatisch.

Für die erweiterte Herstellerverantwortung kennt cubemos die Verpackungsregister der EU-Märkte, in Deutschland LUCID, und erzeugt die Anmelde- und Mengenmeldungen pro Markt. Wer zusätzlich Nachhaltigkeitsberichte erstellt oder eine CO₂-Bilanz führt, kann die PPWR-Daten auf derselben Plattform für CSRD, EUDR und CO₂-Bilanzierung weiterverwenden.

Software ersetzt keine rechtliche Einzelfallbewertung und garantiert allein keine Konformität. Sie sorgt dafür, dass Ihr Prozess auf vollständigen, aktuellen und nachvollziehbaren Daten beruht.

Sie möchten Ihre Kosmetikverpackungen strukturiert für die PPWR dokumentieren? Lernen Sie in einer Demo kennen, wie cubemos Verpackungsdaten, Lieferanten und Nachweise für Ihre Produktlinien zusammenführt.

Praxisbeispiel: Eine Hautpflegemarke strukturiert ihre Verpackungsdaten

Das folgende Beispiel ist fiktiv und dient der Veranschaulichung. Es beschreibt kein Kundenprojekt.

Eine Hautpflegemarke vertreibt eine Feuchtigkeitslinie unter eigener Marke: eine Creme im 50-ml-Glastiegel, dieselbe Creme als 15-ml-Reisegröße im Kunststofftiegel und ein Serum in der 30-ml-Pipettenflasche. Abgefüllt wird bei einem Lohnhersteller. Nach ihrer Rollenprüfung führt die Marke die Konformitätsbewertung als Erzeugerin selbst durch.

Daten zusammenführen: Das Team importiert die Artikel aus dem ERP und legt je Produkt die Verpackungseinheit mit Behälter, Verschluss, Etikett und Faltschachtel an. Dabei zeigt sich, dass 50-ml-Tiegel und Serumflasche dieselbe Faltschachtelqualität nutzen. Die Daten dazu werden einmal gepflegt und beiden Produkten zugeordnet.

Lücken erkennen: Für den Deckel liegen Materialspezifikation und Gewicht vor, für die Faltschachtel fehlt die Erklärung zu Schwermetallen in Druckfarbe und Lack. Für die Pipette ist unklar, aus welchem Material der Saugball besteht. Beide Punkte erscheinen als offene Nachweise.

Lieferanten einbinden: Kartonagenwerk und Pipettenlieferant erhalten eine Anfrage über das Portal. Bleibt eine Antwort aus, folgt eine Erinnerung. Die eingegangenen Belege werden der jeweiligen Verpackungseinheit zugeordnet.

Änderungen nachvollziehen: Monate später stellt der Deckellieferant auf ein anderes Kunststoffmaterial um. Das Team erfasst die neue Spezifikation als neue Version, prüft die betroffenen Produkte erneut und aktualisiert die Erklärungen. Die frühere Fassung bleibt mit Datum und Verantwortlichkeit dokumentiert.

So starten Kosmetikunternehmen mit der PPWR-Umsetzung

  1. Verpackungsportfolio erfassen: Listen Sie alle Artikel mit ihren Verpackungseinheiten und Komponenten auf, auch Sets, Reisegrößen und Limited Editions.
  2. Rollen und Zuständigkeiten klären: Bestimmen Sie je Produkt und Markt, ob Sie Erzeuger, Importeur, Vertreiber oder Hersteller sind, und legen Sie intern fest, wer Daten pflegt und freigibt.
  3. Vorhandene Daten und Nachweise sichten: Prüfen Sie, welche Spezifikationen, Erklärungen und Prüfberichte bereits vorliegen und wie aktuell sie sind.
  4. Lücken und Handlungsbedarf identifizieren: Trennen Sie, was seit dem 12. August 2026 gilt, von dem, was ab 2028 oder 2030 relevant wird.
  5. Lieferanten strukturiert einbinden: Fragen Sie fehlende Informationen gezielt pro Verpackungseinheit an und verweisen Sie auf die Pflicht nach Art. 16.
  6. Einen wiederholbaren Prozess etablieren: Definieren Sie, wie neue Produkte, Lieferantenwechsel und Materialänderungen künftig erfasst und bewertet werden.

Häufige Fragen zu PPWR-Software in der Kosmetikbranche

Gilt die PPWR auch für Kosmetikverpackungen?

Ja. Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Kosmetikverpackungen gelten zudem als kontaktempfindlich, wodurch ab 2030 niedrigere Rezyklatquoten für Kunststoff greifen als bei sonstigen Kunststoffverpackungen.

Welche Daten brauchen Kosmetikunternehmen von Verpackungslieferanten?

Vor allem Materialspezifikationen, Gewichte, Stoffinformationen wie Angaben zu Schwermetallen sowie, soweit relevant, Rezyklatnachweise. Lieferanten sind nach Art. 16 verpflichtet, dem Erzeuger die Unterlagen bereitzustellen, die er für den Konformitätsnachweis braucht. Eine eigene Konformitätserklärung des Lieferanten ersetzt das nicht.

Wie lassen sich mehrteilige Kosmetikverpackungen dokumentieren?

Bewährt hat sich die Dokumentation auf Ebene der Verpackungseinheit, mit allen Bestandteilen als eigene Datensätze. So lassen sich gemeinsam genutzte Komponenten wie Pumpköpfe einmal pflegen und mehreren Produkten zuordnen. Ob ein Bestandteil integriert oder separat ist, wird dabei einzeln bewertet.

Welche Rolle spielen Eigenmarken und Lohnhersteller?

Wer ein Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt, ist in der Regel Erzeuger. Bei Private Label ist das meist der Markeninhaber, nicht der Lohnhersteller. Bringt ein Lohnhersteller eigene Marken auf den Markt, ist er für diese Produkte selbst Erzeuger.

Ersetzt die kosmetische Produktdokumentation die PPWR-Dokumentation?

Nein. Die Produktinformationsdatei nach der Kosmetikverordnung belegt die Sicherheit des Kosmetikprodukts. Die PPWR-Dokumentation belegt die Anforderungen an die Verpackung. Einzelne Daten überschneiden sich, die Nachweise bleiben getrennt.

Wann reicht eine Excel-Liste und wann hilft eine Software?

Bei wenigen Artikeln mit einfachen Verpackungen und wenigen Lieferanten kann eine gut gepflegte Tabelle genügen. Sobald Varianten Komponenten teilen, viele Lieferanten Belege liefern oder Änderungen versioniert werden müssen, stößt eine Tabelle an Grenzen. Eine Software hält Zuordnungen, Anfragen und Versionen dann konsistent.

Wie unterstützt cubemos bei Verpackungsdaten und Nachweisen?

cubemos übernimmt Verpackungsdaten aus dem ERP, bindet Lieferanten über ein kostenloses Portal ein und fordert Nachweise automatisch an. Die Software baut die Dokumentation pro Verpackungseinheit auf, erzeugt die EU-Konformitätserklärung zur Prüfung und Freigabe durch Ihr Team und dokumentiert jede Änderung mit Datum, Verantwortlichkeit und Version.

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